Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e. V. - AMV

AMV unterstützt Online-Petition

Otto-Suhr-Siedlung

„Soziale Gerechtigkeit: Weg mit BGB-Vorschriften über Mieterhöhungen nach Modernisierungen“

Die BOSS&U Mieterinitiative der Otto-Suhr-Siedlung und Umgebung fordert die Abschaffung der BGB-Vorschriften über Mieterhöhungen nach Modernisierungen und hat hierzu ihre Online-Petition „Soziale Gerechtigkeit: Weg mit BGB-Vorschriften über Mieterhöhungen nach Modernisierungen“ (zur Petition) ins Leben gerufen.

Zur Zeit kann ein Vermieter nach § 559 BGB, wenn er Modernisierungsmaßnahmen im Sinne des § 555b Nummer 1, 3, 4, 5 oder 6 BGB durchführt, die jährliche Miete um 11 Prozent der für die Wohnung aufgewendeten Kosten erhöhen. Die BOSS&U Mieterinitiative der Otto-Suhr-Siedlung und Umgebung setzt sich für eine ersatzlose Streichung dieser Mieterhöhungsmöglichkeit ein.

„Der AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V. unterstützt die Forderung nach einer Abschaffung der Umlage von Modernisierungskosten auf die Miete nach § 559 BGB und befürwortet die Einbeziehung modernisierter Wohnungen in das System der ortsüblichen Vergleichsmiete“, sagte der 1. Vorsitzende des AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V., RA Uwe Piper. „Die Umlage von Modernisierungskosten auf die Miete führt für Mieterinnen und Mieter oftmals zu einer großen Ungerechtigkeit, da die aus ihr resultierenden Mietsteigerungen in der Regel weit oberhalb der Kostenersparnisse für die Mieterinnen und Mieter liegen“, argumentiert Piper. „Dies ist durch zahlreiche Untersuchungen belegt. Die durchschnittliche Mehrbelastung der Mieter nach einer energetischen Sanierung beträgt nach Abzug der Fördermittel und der durch die Sanierung eingesparten Energiekosten etwa 1,80 €/qm (vgl.: InWiS, Konzeptstudie Wege aus dem Investor-/Nutzer-Dilemma, 2011). Nach Angaben des DV Wohnungswesen liegen die durchschnittlichen Sanierungskosten sogar bei 2,50 €/qm. Eine Studie der Heinrich-Böll-Stiftung („Strategien zur Modernisierung II“) hat bestätigt, dass die Mieterhöhung nach Modernisierungen 1,5- bis 4-fach höher ist als die daraus resultierende Heizkostenersparnis“, so Piper. Die kostenmäßige Umlage von Modernisierungsmaßnahmen ist für einen Großteil der Mieter finanziell nicht mehr tragbar und führt zu einer Verdrängung aus dem angestammten Wohnumfeld“, sagte Piper. Das im Grundgesetz verankerte Sozialstaatsprinzip verpflichtet den Gesetzgeber dazu, nach sozialen Gesichtspunkten zu handeln und die Rechtsordnung dementsprechend zu gestalten. Aus Gründen der sozialen Gerechtigkeit besteht hier für den Bundesgesetzgeber dringender Handlungsbedarf. Die Mieterinnen und Mieter dürfen nicht länger die Melkkühe der Nation sein“, schließt Piper.

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