Beschwerden über verstärkte Flugbewegungen über Kladow und Gatow

Antworten auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Peter Trapp (CDU)

vom 28. Januar 2011 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Januar 2011) und Antwort Flugrouten I: Beschwerden über verstärkte Flugbewegungen über Kladow und Gatow

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Frage 1: Welche Ortsteile von Berlin dürfen bzw. müssen startende und landende Flugzeuge von Tegel derzeit überfliegen?

Frage 2: Welche Ortsteile von Berlin dürfen bzw. müssen startende und landende Flugzeuge von Schönefeld derzeit überfliegen?

Frage 3: Aus welchem Grund werden die (Spandauer) Ortsteile Gatow und Kladow trotz der Schließung des Flughafens Tempelhof in den Morgen- und Abendstunden verstärkt als An- bzw. Abflugschneise überflogen?

Antwort zu 1., 2. und 3.: Bei Abflügen darf nach den bisher für die Berliner Flughäfen geltenden Regeln schon ab einer Flughöhe von 1500 m von den Standardflugstrecken abgewichen werden. Dies geschieht unter Berücksichtigung des Verkehrsaufkommens und dient der Reduzierung der Umweltauswirkungen sowie der Beschleunigung der Verkehrsabwicklung. Piloten sind (außer in Notfällen) aber an Freigaben durch die Flugsicherung gebunden.

Nach Freigabe sind Flüge über die Stadt oberhalb von 1500 m durch die Flugsicherung („Tower“) der Berliner Flughäfen nicht mehr beeinflussbar.
Dies ist der Grund, warum – in Abhängigkeit von der vorherrschenden Windrichtung (vor allem bei Ostabflügen von Tegel und Westabflügen von Schönefeld) – praktisch alle Ortsteile Berlins überflogen werden können.

Von Anflügen der Flughäfen Schönefeld und Tegel sind – ebenfalls in Abhängigkeit von der vorherrschenden Windrichtung – im Wesentlichen die in geradliniger Verlängerung der Achsen der Start- und Landebahnen gelegenen Berliner Ortsteile betroffen. Der Anflug wird auf dem sogenannten Final, den letzten 10 (Tegel) bzw. 6 (Schönefeld) nautischen Meilen entlang des Leitstrahls des Instrumenten-Landesystems im Geradeausflug absolviert.

Zeitliche Unterschiede bei der Anzahl der Überflüge ergeben sich mit der Häufung von Flugbewegungen in den Spitzenzeiten des Flugbetriebs.
Die Flugverfahren von bzw. nach Tegel und Schönefeld sind nach der Schließung von Tempelhof nicht geändert worden. Von der Deutschen Flugsicherung (DFS) sind Aufzeichnungen von Flugspuren vorgelegt worden, die diese Aussage eindeutig belegen.

Frage 4: Ist der An- bzw. Abflug zu den Flughäfen Tegel oder Schönefeld über Gatow und Kladow überhaupt zulässig, oder müssen die Flugbewegungen um das Stadtgebiet herum mit einem langen Endteil (Final) erfolgen?

Frage 5: Aus welchem Grund fliegen Flugzeuge über Kladow und Gatow so niedrig, dass die dortigen Anwohner Details der Maschinen erkennen konnten?

Antwort zu 4. und 5.: Nach dem deutschen Luftverkehrsrecht (§ 1 Abs. 1 des Luftverkehrsgesetzes) ist die Benutzung des Luftraumes frei. Ein generelles Verbot von Flügen, auch über Berlin bzw. bestimmten Stadtteilen, ist nach geltendem Recht nicht möglich. Davon ausgenommen sind sogenannte Flugbeschränkungsgebiete, die aus Sicherheitsgründen vom Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung angeordnet werden können.

Vor dem Erreichen des Leitstrahls haben die Flugzeuge im Sinkflug in der Regel eine Höhe von etwa 1000 Metern erreicht und können Berliner Ortsteile in dieser Höhe überfliegen. Was das westliche und südwestliche Stadtgebiet betrifft, ist dies insbesondere dann der Fall, wenn bei Anflügen von Tegel aus westlicher Richtung die Kapazität der Start- und Landebahnen nicht in vollem Umfang zur Verfügung steht. Unter normalen Bedingungen wird die überwiegende Anzahl der Westanflüge westlich an Potsdam vorbeigeleitet.

Jede(r) Bürgerin und Bürger, der über Internet verfügt, kann sich selbst über diesen Sachverhalt und ggf. den Überflug seines Wohnortes informieren. Per Radar-Flugspur werden die Flugverläufe im Bereich der deutschen Verkehrsflughäfen – aktuell mit einer zeitlichen Verzögerung von ca. 1/2 Stunde oder über die zurückliegenden zwei Wochen -über  „Flugverläufe am Flughafen Berlin-Tegel, Berlin-Schönefeld bzw. anderer Flughäfen im Bundesgebiet“ angezeigt. Das System Stanly-Track stellt die Flugverläufe im Nahverkehrsbereich der Verkehrsflughäfen dar. Es zeigt auch die durchflogenen Höhenbereiche an.
Mit der Veröffentlichung von Flugspuren als kostenfreiem Internet-Angebot gibt die Deutsche Flugsicherung GmbH neutrale Informationen, wo und wie geflogen wird.

Berlin, den 18. Februar 2011
Drucksache 16 / 15 135
Kleine Anfrage
16. Wahlperiode

About Ralf Salecker

Ralf Salecker, freier Fotograf und Journalist (www.salecker.info)