Der Petitionsausschuss prüft den Sachverhalt bis ins Detail

Als Anwalt für Bürgeranliegen im Umgang mit Behörden

Robert Schaddach vom Petitionsausschuss (li.) und Bezirksbürgermeister Helmut Kleebank (Foto: Spandau heute)
Robert Schaddach vom Petitionsausschuss (li.) und Bezirksbürgermeister Helmut Kleebank (Foto: Spandau heute)

Verwaltungen und Behörden des Landes Berlin treffen des Öfteren Entscheidungen, mit denen die betroffenen Bürger nicht einverstanden sind. Was kann man dagegen tun und wo verschafft man sich Gehör, um das Problem in den Griff zu bekommen? Auf bezirklicher Ebene sind Beschwerden beim zuständigen Stadtrat bzw. beim Bezirksbürgermeister möglich, auf Landesebene hingegen nimmt sich der Petitionsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses der Probleme der Bürgerinnen und Bürger mit Berliner Behörden an. Unabhängig vom Alter, Wohnort und der Staatsangehörigkeit hat jeder das Recht den Petitionsausschuss anzurufen. Das Wort „Petition“ kommt aus dem Lateinischen und bedeutet in unsere heutige Sprache übertragen „Bitte, Ersuchen“.

Dementsprechend tritt der Ausschuss als Anwalt für Bürgeranliegen auf, geht den Beschwerden der Bürger nach und kontrolliert die Arbeit der Berliner Verwaltungen. Dabei kann es sich um völlig unterschiedliche Themenbereiche handeln, die sowohl Einzelpersonen als auch Personengruppen betreffen. Es werden Sozialfragen (Jobcenter, Wohngeld, Schule), Beschwerden über Urteile der Finanzämter, Ausländerrechtsangelegenheiten oder Probleme mit der GEZ bearbeitet. „ Spandau kommen häufig Petitionen zu Einbürgerungsfragen, speziell bei abschlägigen Bescheiden“, führt Robert Schaddach, Mitglied des Petitionsausschusses, aus.

Nach Eingabe der Petition bittet der Ausschuss die zuständige Verwaltung um Stellungnahme und es ergibt sich die Möglichkeit, Missverständnisse auszuräumen und Irrtümer zu korrigieren. Zusätzlich kann der Ausschuss Ortstermine ansetzten und weitere Akten und Unterlagen anfordern.  Er kann auch Fachausschüsse und die Fraktionen des Abgeordnetenhauses um Stellungnahmen bitten. Über die Entscheidung des Petitionsausschusses erhält der Antragsteller einen schriftlichen Bescheid.

Der Ausschuss besteht aus 11 Mitgliedern und einem beratenden Mitglied, die allen Parteien des Abgeordnetenhauses angehören. Die SPD stellt vier Mitglieder, die CDU drei, Bündnis 90 / Die Grünen haben zwei Mitglieder und die Linke und die Piraten sind mit je einem Vertreter dabei. Das beratende Mitglied des Ausschusses gehört der Piratenpartei an.

Rund 2500 Petitionen sind im letzten Jahr beim Ausschuss eingegangen und bearbeitet worden; dennoch wäre es wünschenswert, die Arbeit des Petitionsausschusses weiterhin bekannt zu machen. „Öffentliche Sprechstunden gemeinsam mit Beschwerdebeauftragten und Abgeordneten würden für Transparenz sorgen und Bürgernähe sorgen“, führt Schaddach weiterhin aus.

Petitionen können auf dem Postweg mit dem entsprechenden Formular (Download unter www.parlament-berlin.de) an die Adresse Abgeordnetenhaus von Berlin, Petitionsausschuss, 10111 Berlin-Mitte eingereicht werden oder als Online-Formular auf den Weg gebracht werden.

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