Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e. V. - AMV

Einrichtung eines Berliner Klagefonds abgelehnt

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Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e. V. – AMV

Einrichtung eines Berliner Klagefonds für einkommensschwache Mieterinnen und Mieter abgelehnt

Die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Spandau von Berlin lehnte am 28.06.2017 einen Antrag auf Unterstützung für die Einrichtung eines Berliner Klagefonds für einkommensschwache Mieterinnen und Mieter ab.

Die Fraktion von Bündnis’90/Die Grünen hatte am 29.03.2017 unter der Überschrift „Klagefonds für einkommensschwache Mieter/-innen“ nachfolgenden Antrag in die BVV Spandau eingebracht:

„Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Das Bezirksamt wird beauftragt, beim Senat für die Einrichtung eines Berliner Klagefonds für einkommensschwache Mieter*innen zu werben.

Begründung: Da Sammel- und Verbandsklagen für Mieterverbände nicht zulässig sind, ist es notwendig, die Betroffenen selbst in eine Klagesituation versetzen zu können. Denn Wohnungsbaugesellschaften, wie die Deutsche Wohnen u.a., setzen darauf, dass ihre Mieter*innen wegen finanzieller Risiken nicht bereit sind, ihre Rechte einzuklagen und sich so durch Zahlung hoher Mieten oder Umzug schweigend in ihr Schicksal fügen. Dies könnte mit so einem Instrument verhindert werden.“

Dieser Antrag wurde nun mit den Stimmen von CDU, FDP und AfD in der Öffentlichen Sitzung der BVV Spandau am 28.06.2017 abgelehnt.

Kommentar des AMV – Chance auf Stärkung von Mieterrechten vertan

„Der AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V. bedauert die Ablehnung des Antrags auf Unterstützung für die Einrichtung eines Berliner Klagefonds für einkommensschwache Mieterinnen und Mieter“, sagte der 1. Vorsitzende des AMV, RA Uwe Piper. „Mit einem Berliner Klagefonds für einkommensschwache Mieterinnen und Mieter und dem daraus resultierenden Rechts­schutz könnten in Zukunft Mieterinnen und Mieter, die sich das eigentlich nicht leisten können, in die Lage versetzt werden, kompetenten juristischen Beistand in Mietangelegenheiten in Anspruch zu nehmen“, so Piper. „Die BVV Spandau hätte hier eine Vorreiterrolle übernehmen und ein Zeichen setzen können. Diese Chance auf Stärkung der Mieterrechte hat sie leider vertan“, schließt Piper.

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