FDP Spandau fordert „Kein ALG II für Burka-Trägerinnen“

Antrag der Liberalen in Spandaus Bezirksverordnetenversammlung

Die Burka ist ein Kleidungsstück, welches der vollständigen Verschleierung des Körpers dient. Getragen wird es von vielen muslimischen Frauen. Im westlich orioentierten Europa gilt dieses Kleidungsstück als Symbol für die Unterdrückung von Frauen. Die Diskussion zum Thema Burka verläuft sehr kontrovers. Die Spanne der Standpunkte verläuft von Religionsfreiheit bis zu Unterdrückung.

Der ehemalige Bundespräsident Horst Köhler hatte in einen Zeitungsinterview folgendes gesagt:

„Sich mit offenem Gesicht gegenüberzutreten, entspricht unserer aufgeklärten, freien Gesellschaft. Die Burka widerspricht meinem Verständnis von der Gleichberechtigung der Frau und ihrer Entscheidungsfreiheit. Aber ich rate auch hier dazu, diese Diskussion nicht ideologisch zu führen, sondern aufzuklären, Gespräche zu führen und vor allem Begegnungen zwischen Muslimen und Christen zu ermöglichen. Wenn einige Frauen in Deutschland dennoch die Burka tragen wollen, so sehe ich darin noch keinen Grund, nach einem Burka-Verbot zu rufen.“

Alice Schwarzer bezeichnet die Burka kurz und knapp als barbarisch. In Hessen darf seit dem 2. Februar 2011 im öffentlichen Dienst keine Burka getragen werden. Das Land Niedersachsen prüft derzeit  ein Burka-Verbot.

Paul Fresdorf, von der FDP, fordert in der öffentlichen BVV-Sitzung am 23.2.2011 vom Bezirksamt Spandau eine Entscheidung, die den Bezug von ALG II für Burka-Trägerinnen ausschließt.

Das Bezirksamt wird beauftragt sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass Trägerinnen von Burkas (Ganzkörperverschleierungen) keinen Anspruch auf den Bezug von ALG II (auch Hartz IV genannt) erhalten.

Begründung von Paul Fresdorf (FDP):

Die Burka ist eines der schlimmsten Zeichen für die Unterdrückung und Ausgrenzung der Frau. Es ist sicherlich kein Geheimnis, dass Frauen, die Burkas tragen, auf dem Arbeitsmarkt nicht zu vermitteln sind. Auf Grund ihrer Ganzkörperverschleierung stehen diese Frauen dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung.

Daher muss genau dieser Personenkreis von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (ALG II) ausgeschlossen werden.

About Ralf Salecker

Ralf Salecker, freier Fotograf und Journalist (www.salecker.info)