Friedhof in Stahnsdorf, Schwarzer Engel (Foto: Ralf Salecker)

Feiertage für die Toten

Allerheiligen und Allerseelen

Friedhof in Stahnsdorf, Schwarzer Engel (Foto: Ralf Salecker)
Friedhof in Stahnsdorf, Schwarzer Engel (Foto: Ralf Salecker)

Allerheiligen, das Fest zum Gedenken aller Märtyrer und Heiligen, die das ewige Leben erlangt haben, lag einst auf dem 13. Mai. Papst Gregor der IV. legte endgültig den 1. November fest. Das besondere an diesem Fest ist sein Gedenken auch an die Heiligen, die man schon längst vergessen hat. Der „Herrentag aller Heiligen” bezeichnet die Geburt der Heiligen, die unangenehmerweise mit dem Tod der Märtyrer einhergeht. Nicht nur diese sterben, sonder ebenso die Natur. Der Winter nimmt seinen Anfang. „Heilige sind zunächst alle verstorbenen Christen, die um ihres Glaubens willen hingerichtet wurden, später auch die Bekenner, die ihr Leben lang als Christen überzeugt haben.“

Allerseelen, das Fest, welches kein offizieller Feiertag ist, hat seine Wurzeln eigentlich in der Zeit nach Ostern. Das Gedenken an die Toten reicht wahrscheinlich bis in das 2. Jahrhundert nach Christus zurück. Gebete sollen dazu beitragen, dass „die Toten Vollendung in Gott finden“. Am 2. November entzünden viele ein Lebenslicht auf dem Grab eines Angehörigen. Als Symbol für das „Ewige Licht“ soll es die Toten leiten. Katholische Priester ziehen in feierlicher Prozession an den Gräbern vorbei und segnen diese. Im 7. Jahrhundert wurde noch am Tage nach dem Pfingstfest der Toten gedacht. Erst im 10. Jahrhundert legte Odilo von Cluny die Allerseelenfeier auf den 2. November fest.

Seelen sind nicht nicht nur an Halloween „unterwegs“

Die gesamte erste Novemberwoche, genauer sogar die Zeit vom 30. Oktober bis zum 8. November gilt als „Seelenwoche“. Nicht nur an Halloween sollten also die Seelen anwesend sein. Die evangelische Kirche lehnte Anfangs das Totengedenken der katholischen Kirche ab, während die orthodoxe Kirche sich den Zusammenhang mit dem Pfingstfest bewahrte. In der protestantischen Kirche berief man sich auf das Matthäusevangelium: 8, 22 lass die Toten ihre Toten begraben. Da das Gedenken an die Toten ein tief verwurzelter Brauch war, bekamen auch die Protestanten ihren Totengedenktag – den Totensonntag. Offiziell wurde dies erst 1816, als König Friedrich Wilhelm III. von Preußen erst einen Gedenktag der Freiheitskriege gegen Napoleon festlegte, der dann aber schnell zum allgemeinen Feiertag zur Erinnerung an alle Verstorbenen wurde.

Allerseelen bietet für einen gläubigen Katholiken einen beträchtlichen Vorteil. Wer in frommer Gesinnung einen Friedhof besucht oder der Toten im Gebet gedenkt, der kann mit einem Ablass für die „läuterungsbedürftigen Seelen“ rechnen. Um es etwas komplizierter zu gestalten, gibt es in der Zeit vom 1. bis 8. November einen vollkommenen Ablass für den Besuch einer Kirche und an allen anderen Tagen im Jahr nur einen Teilablass …

Das Thema „Ablass“ passt bestens zum längst vergangenen Lutherjahr 2017 aber auch zum gerade begangenen Reformationstag. Luther hatte sich mit aller Deutlichkeit gegen den in der Renaissance besonders verbreiteten Ablasshandel ausgesprochen. Ablass gegen Geld war ihm ein Greuel. Mit Geldern aus dem Ablasshandel wurde unter anderem der Bau des Petersdoms in Rom finanziert. Albrecht von Brandenburg, der Bruder von Joachim I., Markgraf von Brandenburg, wollte mit seinen Erlösen aus dem Ablasshandel seine Schulden beim Bankhaus Fuggern begleichen. Der missbräuchliche Ablasshandel gilt als Auslöser für Martin Luthers Thesenanschlag an die Pforte der Kirche in Wittenberg.

Am 1. November 1539 trat übrigens Joachim II. in der Spandauer St.-Nikolai-Kirche zum protestantischen Glauben über. Sein Denkmal steht auf dem Reformationsplatz, genau vor der Kirche.

 

Ralf Salecker

About Ralf Salecker

Ralf Salecker, freier Fotograf und Journalist (www.salecker.info)