Fliegende Händler in Spandau

Bewährte Praxis in Grünanlagen wird fortgesetzt




Die Sonne lockt in diesen Tagen alle in die Grünanlagen. Noch ein oder zwei Wochen, dann sprießt dass Grün und vertreibt endgültig alle trüben Gedanken.

Besucher werden wieder die grünen Plätze Spandaus aufsuchen, um dort Erholung zu finden. Spiel, Spaß oder Ruhe, alles ist möglich, je nach Grünanlage. Zu diesem Spaß gehört aber auch die Chance auf ein kühles Getränk, einen Snack oder ein Eis. Nicht jeder dieser grünen Oasen bietet feste Institutionen, wie Restaurants oder Cafés, um diesem Wunsch nachzukommen.

Spandau hat schon im Jahr 2008 die Vorreiterrolle übernommen, um diesem Missstand abzuhelfen. Fliegende Händler durften und dürfen nun auch 2009 wieder ihre Waren anbieten, wobei Alkohol, motorisierte Gefährte und Grills ausdrücklich nicht gestattet sind. Eine ungleiche Konkurrenz zu bestehender Gastronomie ist nicht zu befürchten, da es in oder an den erlaubten Parkanlagen keine solchen Angebote gibt.

Fünf Grünanlagen in Spandau gehören in den erlaubten Bereich. Dies sind Groß Glienicker See, Scharfe Lanke, Südpark Lindenufer und der Spektegrünzug.

Zwischen 50 und 100 Euro kostet die Sonder-Genehmigung monatlich, die über die Grünflächenämter erhältlich ist. Noch bis Mitte April kann eine solche Sonder-Genehmigung eingeholt werden. Spandaus Baustadtrat Carsten-Michael Röding (CDU) führt die erfolgreiche Aktion des letzten Jahres gerne wieder durch. Konrad Birkholz, seines Zeichen Spandauer Bürgermeister meinte dazu, andere Bezirke könnte da ruhig etwas mutiger sein. Dem kann man sich nur anschließen!

Eine wirtschaftliche Tätigkeit in den Parkanlagen ist nach dem Grünanlagengesetz ohne diese Sondergenehmigung verboten. Der Verkauf per Bauchladen ist quasi die genehmigungsfähige Lücke im Verbot. Mit der möglichen Genehmigung sind natürlich Auflagen verbunden. Eine Belästigung durch Lärm und Gerüche muss in jedem Fall ausgeschlossen sein. Die Bezirke haben alle einen Ermessenspielraum, um eine Entscheidung zu treffen.

Manch ein Bezirk in Berlin lehnt einen solchen Bauchladenverkauf ab, weil er das öffentliche Bild stören könnte. Allen Berlinern ist sicherlich noch die lang andauernde Diskussion um den Würstchenverkäufer am Pariser Platz in Erinnerung. Dort ist die Entscheidung gegen den fliegenden Händler gefällt worden. Weder Touristen noch Berliner konnten dies nachvollziehen.

Spandau behält sich die Entscheidung im Einzelfall vor und genehmigt dort, wo es nützlich und sinnvoll erscheint. Charlottenburg hält Spandaus vernünftige Entscheidung gar für einen Aprilscherz. Andere meinen, so etwas wäre grundsätzlich nicht genehmigungsfähig. In manchen Bezirken gibt es "improvisierte Angebote", die man duldet, solange sie nicht zu einem Problem werden.

Der allgemeinen Erholung in den Parks tut ein vernünftiger fliegender Händler keinen Abbruch.

Hoffentlich machen solche praxisnahen Entscheidungen auch in anderen Bereichen Schule.

 

About Ralf Salecker

Ralf Salecker, freier Fotograf und Journalist (www.salecker.info)