Fördergelder für „Bildung im Quartier (BIQ)“ beantragen! – Programmjahr 2013

Förderleitfaden für Projekte im Rahmen des EFRE-Programms

Förderung durch die EU – Bildung im Quartier: Fördergelder für die Verbesserung des Zugangs zu Bildungsangeboten für alle Menschen stehen zur Verfügung. Projekte mit Kosten von mindestens 50.000 € sind förderfähig. Die Förderung von öffentlichen und gemeinnützigen Trägern von Kindertageseinrichtungen, Familienzentren, Familienbildungsprojekten, Jugendeinrichtungen und Schulen für das Jahr 2013 ist möglich!

EU-Förderung

Wie wird was gefördert?

Den Förderleitfaden 2013 der Senatsverwaltung gibt es auch als PDf zum Ausdrucken.

1. Zielsetzung

Ziel der Zukunftsinitiative Stadtteil (ZIS) ist die nachhaltige Stabilisierung von Stadtteilen, in denen die Überlagerung von ökonomischen, sozialen, städtebaulichen und infrastrukturellen Defiziten die Lebens- und Arbeitsbedingungen der Menschen, ihre Wettbewerbsfähigkeit und ihre Chancengleichheit bei der Teilnahme am wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und politischen Leben stark beeinträchtigen.

Das ZIS-Teilprogramm „Bildung im Quartier“ (BiQ) hat zum Ziel, insbesondere Jugendeinrichtungen, Kindertagesstätten und Schulen bei der Weiterentwicklung zu stärken und wichtige Partner für lokale Bildungs- und Wissensnetzwerke zu unterstützen.
Dabei geht es einerseits darum, dass sich die Einrichtungen dem Quartier öffnen, um den dort lebenden Menschen neue Bildungsangebote zugänglich zu machen und damit auch einen wichtigen Beitrag zu etwas mehr Chancengleichheit zu leisten. Zum anderen sollen die Vorhaben als Beitrag zur Lissabon-Strategie pädagogische Innovationen in den Einrichtungen unterstützen und damit die Ausbildungsfähigkeit der Kinder und Jugendlichen verbessern.

2. Wer und wo wird gefördert?

Gefördert werden öffentliche und gemeinnützige Träger von Kindertageseinrichtungen, Familienzentren, Familienbildungsprojekten und Schulen (Bezirke, Kita-Eigenbetriebe, Träger der freien Jugendhilfe).

Förderfähig sind Maßnahmen im gesamten Stadtgebiet von Berlin. Bevorzugt berücksichtigt werden aber Maßnahmen in Gebieten, die das aktuelle Monitoring Soziale Stadtentwicklung

(siehe  www.stadtentwicklung.berlin.de/planen/basisdaten_stadtentwicklung/monitoring)

als sozial problematisch einstuft und die in den vom Senat festgelegten Aktionsräumen plus

liegen (siehe www.stadtentwicklung.berlin.de/soziale_stadt/aktionsraeume_plus).

3. Was wird gefördert?

Förderfähig sind Projekte, die auf folgende Ziele ausgerichtet sind:

  • Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit mittels lokaler Netzwerkbildung, z.B.
  • Verknüpfung von unterschiedlichen Bildungseinrichtungen mit lokalen Firmen und anderen Institutionen des Quartiers
  • Anpassung der Bildungsinfrastruktur zur Umsetzung pädagogisch innovativer Ansätze, ggfls. auch durch Neu- oder Umbau
  • Verbesserung des Zugangs zu Bildungsangeboten für alle Menschen, unabhängig von sozialem Status und ethnischer Herkunft, z.B. durch Öffnung von Einrichtungen für Aktivitäten von Bewohnerinnen und Bewohnern des Quartiers

Im Rahmen dieser Zielsetzung sind Projekte mit Kosten von mindestens 50.000 € (einschließlich der Kofinanzierung) förderfähig. Bis zu 15 % der Programmmittel können für Beratungs-, Bildungs- und Qualifizierungsprojekte zur Verfügung gestellt werden.

4. In welchem Umfang wird gefördert?

Für das Teilprogramm „Bildung im Quartier“ stehen vorbehaltlich der Feststellung des Doppelhaushalts 2012/2013 im Programmjahr 2013 2,5 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zur Verfügung. Die Förderung erfolgt bis zur Höhe von 50 % der förderfähigen Kosten, bei Zuwendungsempfängern üblicherweise als Anteilsfinanzierung im Erstattungsverfahren.

Die übrige Finanzierung („Kofinanzierung“) ist vom Antragsteller aus privaten oder nationalen öffentlichen Mitteln aufzubringen. Unter Letztere fallen Mittel aus Programmen des Bundes, des Landes und aus dem bezirklichen Haushalt. Dabei ist sicherzustellen, dass deren Zweckbestimmung mit der des Programms „Bildung im Quartier“ vereinbar ist. Ausgeschlossen ist eine Kofinanzierung aus Mitteln der Europäischen Union.

5. Wann stehen die Mittel zur Verfügung?

Mit diesem Aufruf werden Projekte für das Programmjahr 2013 gesucht.

Die Projekte des Programmjahres 2013 können zum 01.01.2013 beginnen und dürfen längstens bis zum 28.02.2015 laufen.

6. Was benötige ich für den Antrag?

Zunächst ist eine Antragsskizze einzureichen. Bitte verwenden Sie dafür ausschließlich das Formblatt, das über die Seite  www.pss-berlin.eu im Unterpunkt „Bildung im Quartier“ bereitgestellt wird. In der Antragsskizze sind darzustellen:

  • eine Projektbeschreibung (Ausgangssituation, Ziele, geplante Maßnahmen) mit Zeitplan
  • eine  Erläuterung der Bedeutung des Projektes für die Entwicklung des Quartiers einerseits und für die Bildungsqualität bzw. Ausbildungsfähigkeit andererseits
  • ein Partizipationskonzept bzw. eine Darstellung der Kooperationspartner
  • Aussagen zu den Querschnittszielen Nachhaltigkeit, Chancengleichheit und Integration
  • bei Privaten: Tätigkeitsspektrum des Trägers sowie ein Nachweis der Gemeinnützigkeit
  • ein Finanzplan mit einer Darstellung der Kofinanzierungsmittel (Eigen- und Drittmittel)
  • Erläuterungen zur Tragfähigkeit des Betriebs (auch über den Förderzeitraum hinaus) Sofern erforderlich, können Sie weitere Unterlagen mit einreichen.

7. Wie läuft das Förderverfahren?

Die grundsätzliche Entscheidung über die zu fördernden Projekte fällt ein Auswahlgremium, das aus Vertretern der für Stadtentwicklung, Bildung und Jugend zuständigen Senatsverwaltungen besteht auf Basis der eingereichten Antragsskizzen (siehe Ziffer 6). Kriterien für die Förderentscheidung sind zusätzlich zur geographischen Lage (siehe Ziffer 2)

  1. der Beitrag zur Stabilisierung, Aufwertung und Entwicklung des Gebietes
  2. der Defizitabbau bzw. Anpassungsmaßnahmen von sozialer Infrastruktur und Angeboten
  3. der Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit, Bildung und Beschäftigung (Lissabon-Strategie)
  4. Maßnahmen zur Partizipation, Aktivierung und Förderung des sozialen Zusammenhalts
  5. der Beitrag zu den Querschnittszielen (Nachhaltigkeit, Chancengleichheit, Integration)
  6. der Einsatz von Eigen- und Drittmitteln; die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens g) die Tragfähigkeit des Vorhabens nach Auslaufen der Förderung

Im Falle einer positiven Entscheidung des Auswahlgremiums werden Sie aufgefordert, einen vollständigen Antrag einzureichen. Dieser Antrag ist dann für das Programmjahr 2013 bis zum 31.10.2012 einzureichen.

Die Abwicklung des weiteren Verfahrens erfolgt über die von der Senatsverwaltung für

Stadtentwicklung und Umwelt eingerichtete Programmservicestelle (www.pss-berlin.eu ). Nach der Prüfung des vollständigen Antrags werden die Mittel bei Privaten per Zuwendung, bei öffentlichen Stellen im Rahmen der Auftragswirtschaft zur Verfügung gestellt. Für das Förderverfahren gelten die Bestimmungen der Verwaltungsvorschrift über die Gewährung

von Fördermitteln im Rahmen der Zukunftsinitiative Stadtteil vom 28.03.2007 (VV ZIS 2007).

8. Wo und bis wann muss ich meine Unterlagen einreichen?

Die Unterlagen senden Sie bitte per E-Mail an  Katharina.Sexauer@senstadtum.berlin.de

Alternativ können Sie die Unterlagen auch per Post an die

  • Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt,
    z. Hd. Frau Sexauer (IV B 3 -13),
  • Württembergische Straße 6,
  • 10702 Berlin

senden.

Stichtag für das Einreichen der Antragsskizzen ist für das Programmjahr 2013 der

31. August 2012.

About Ralf Salecker

Ralf Salecker, freier Fotograf und Journalist (www.salecker.info)