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AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Fotografen Ralf Salecker

Stand 1. August 2008

Allgemeines

  1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle von Ralf Salecker durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots des Fotografen durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Veröffentlichung.
  2. Alle Angebote, Lieferungen und die Vergabe von Nutzungsrechten durch den Fotografen Ralf Salecker erfolgen ausschließlich freibleibend und nicht exklusiv zu den nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Jegliche abweichende Nutzungsrechtsvereinbarungen sind gesondert individuell auszuhandeln und gelten erst in schriftlicher Form als vereinbart.
  3. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs. 1 Ziff. 5 Urheberrechtsgesetz handelt.
  4. Weichen die Geschäftsbedingungen des Bestellers von den hier genannten ab, wird ihnen hiermit ausdrücklich widersprochen. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären.
  5. Reklamation: Sollten bei der Übertragung der Daten Fehler aufgetreten sein, oder sonstige technische Fehler im Bildmaterial entdeckt werden, dann sind diese innerhalb von zwei Tagen schriftlich mitzuteilen. Später ist eine Haftung des Fotografen Ralf Salecker für möglicherweise bereits entstandene oder entstehende Kosten ausgeschlossen.
  6. Nutzung des digitalen Bildmaterials: Die Nutzung des Bildmaterials ist in Art, Größe, Umfang und Dauer der Nutzung dem Urheber mitzuteilen.
  7. 7. Eigentumsrecht: Das überlassene Bildmaterial bleibt stets Eigentum von Ralf Salecker. Es wird ausschließlich vorübergehend und zum Erwerb von Nutzungsrechten im Sinne des Urheberrechts für ein Jahr zur Verfügung gestellt.

Honorare und Nutzungsrecht

  1. Honorarpflicht: Jegliche Nutzung des Bildmaterials des Fotografen Ralf Salecker ist honorarpflichtig. Abweichungen davon müssen gesondert (schriftlich) vereinbart werden.
  2. Honorarhöhe: Honorare sind — in Abhängigkeit vom zu nutzenden Medium — grundsätzlich vor Verwendung des Bildmaterials zu vereinbaren. Dabei sind Art und Umfang der Nutzung stets anzugeben. Werden Bilder ohne vorherige Honorarvereinbarung genutzt gilt automatisch die marktüblichen Vergütungen für Benutzungsrechte der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM). Alle Preise verstehen sich Netto, also ohne Mehrwertsteuer. Schriftliche Sondervereinbarungen sind immer möglich.
  3. Aufschlag: Entstehen im Rahmen eines erteilten Auftrages absehbare zusätzliche Kosten (Fahrtkosten, Inanspruchnahme anderer Dienstleister, …), dann werden diese zusätzlich zum Honorar abgerechnet, es sein denn das Gesamthonorar deckt diese explizit ab.
  4. Einmalige Nutzung: Der Erwerb der nicht exklusiven Nutzungsrechte von Bildmaterials des Fotografen Ralf Salecker bezieht sich auf eine einmalige Bildnutzung, für ein Medium, zeitlich unbegrenzt. Jede weitere Nutzung ist erneut honorarpflichtig und bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung.
  5. Exklusivrechte oder Sperrfristen: Der Kunde erwirbt, sofern es nicht anders schriftlich vereinbart wird, ausschließlich ein einfaches Nutzungsrecht. Alle Angebote, Lieferungen und die Vergabe von Nutzungsrechten erfolgen ausschließlich nicht exklusiv und ohne Sperrfristen. Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden. Diese erfordern einen Aufschlag von 100 % des jeweiligen Grundhonorars.
  6. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte ist nicht gestattet.
  7. Urhebervermerk: Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des Urhebervermerks „Ralf Salecker — www.unterwegs-in-spandau.de“ und zwar in einer Weise, die keinen Zweifel an der Zuordnung zum jeweiligen Bild zulässt. Abweichende Kennzeichnungen müssen schriftlich vereinbart werden.
  8. Publikation im Internet: Beim Erwerb der Nutzungsrechte für Veröffentlichungen im Internet ist das Bild mit einer maximalen Pixelgröße von 800 dpi darzustellen. Es ist immer ein LINK auf “www.unterwegs-in-spandau.de”, oder eine andere vereinbarte Internetadresse zu setzen.
  9. Eine Veränderung des Bildmaterials nicht gestattet.
  10. Nach Beendigung der Nutzungsdauer sind die digitalen Bilddaten unaufgefordert zu löschen.
  11. Belegexemplare: Dem Fotografen werden direkt nach dem Druck unaufgefordert und kostenlos zwei vollständige Belegexemplare zugesandt. Bei Veröffentlichungen im Internet ist ein Link zuzusenden.

Schadensersatz

  1. Bei jeglicher ohne schriftliche Zustimmung des Fotografen erfolgten Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des mindestens dreifachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.
  2. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100 % des Nutzungshonorars zu zahlen.
  3. Bei fehlenden Belegexemplaren oder bei Abrechnung ohne Angabe, welches Bild an welcher Stelle in welcher Publikation verwendet worden ist, ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 50% des Nutzungshonorars zu zahlen.

Gerichtsstand, Zahlungsbedingungen

  1. Deutsches Recht: Auch bei Lieferungen ins Ausland gilt deutsches Recht als vereinbart.
  2. Gerichtsstand und Erfüllungsort: Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für beide Teile, soweit diese Vollkaufleute sind, ausschließlich Berlin.
  3. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, meist sind sie auf der entspr. Rechnung vermerkt.
  4. Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
  5. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, ausschließlich Berlin.
    Datenspeicherung: Der Kunde ist damit einverstanden, dass der Fotograf Ralf Salecker seine personenbezogenen Daten, die er mir im Rahmen der Geschäftsbeziehungen übermittelt, speichert und elektronisch verarbeitet.

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