Leistungen des Bildungspakets können in Spandau ab sofort beantragt werden

Auch Wohngeldempfänger können Anträge für ihre Kinder stellen

Im Bezirksamt Spandau können ab sofort Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragt werden. Antragsformulare liegen im Foyer des Sozialamtes Spandau, Galenstr. 14, aus. In Kürze kann ein Formular auch bei berlin.de im Internet heruntergeladen werden und wird dann auch im Jobcenter Berlin Spandau verfügbar sein.

Die Übernahme von Aufwendungen für Mittagsverpflegung in Kitas und Schulen, Schul- und Kitaausflüge, Klassenfahrten, Lernförderung („Nachhilfe“), Schülerbeförderung und Teilhabeleistungen (Sportvereine, Musikunterricht u.ä.) kann beantragt werden.

Entgegen ursprünglicher Absichten des Gesetzgebers gehören neben den Familien, die Leistungen nach SGB II oder SGB XII beziehen, auch Wohngeld empfangende Familien zum Berechtigtenkreis. Darauf musste sich die Verwaltung sehr kurzfristig einstellen, nimmt aber ab jetzt Anträge entgegen.

Die Antragstellung erfolgt bei der für die jeweilige Grundleistung zuständigen Stelle. Familien, die Wohngeld beziehen, sind daher gebeten, die Antragstellung im Fachbereich Wohnen des Sozialamts in der Galenstraße vorzunehmen. Auch Bezieher/innen von Leistungen nach SGB XII und nach Asylbewerberleistungsgesetz analog zum SGB XII sind in der Galenstraße richtig. Arbeitslosengeld II-empfangende Familien wenden sich bitte an das Jobcenter.

Einige der Leistungen können auch rückwirkend zum 1. Januar 2011 gewährt werden. Dazu muss die Antragstellung allerdings bis spätestens 30. April 2011 erfolgt sein.
Nähere Informationen gibt es unter folgender Adresse im Internet auf berlin.de unter Bildungspaket

About Ralf Salecker

Ralf Salecker, freier Fotograf und Journalist (www.salecker.info)