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Mitwirkungsmöglichkeiten für Bürger in Spandau

Einwohnerfragestunde im Rahmen der Bezirksverordnetenversammlungs-Sitzungen

Seit dem 15. Juli 2005 haben die Bürger Spandaus eine erweiterte Möglichkeit, sich an kommunalpolitischen Entscheidungen der Spandauer Bezirksverordnetenversammlung (BVV) und des Bezirksamtes zu beteiligen. Die Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes macht es möglich.

Im Rahmen der BVV-Sitzungen in Spandau ermöglicht dies die Einwohnerfragestunde. Zu Beginn jeder BVV-Sitzung können interessierte Bürger 30 Minuten lang ihre Fragen stellen.

Termine der ordentlichen BVV-Sitzungen 2011:

  • 19.1.
  • 23.2.
  • 23.3.
  • 6.4.
  • 25.5.
  • 22.6.
  • sitzungsfreie Zeit vom 30.6. bis zum 12.8.2011

Ort:

  • Sitzungssaal der Bezirksverordnetenversammlung in Spandau
  • Rathaus Spandau
  • Carl-Schurz-Straße 2/6
  • 13597 Berlin
  • 2. Etage

Uhrzeit:

  • 17.00 Uhr

Fragen stellen dürfen alle, die in Spandau ihren Wohnsitz oder Arbeitsplatz haben. Dabei dürfen persönliche Fragen an den Bürgermeister und die Bezirksstadträte gestellt werden. Erläuternde Texte sind nicht zugelassen.
Ein paar Bedingungen gibt es natürlich. Da die Befragten eine Chance haben müssen, die Fragen auch beantworten zu können, ist eine rechtzeitige Einreichung notwendig. Spätestens 9 Tage (Montag) vor der Sitzung der BVV sind diese schriftlich bis 10.00 Uhr im Büro des Vorstehers der Bezirksverordnetenversammlung Spandau einzureichen.

  • Büro des Vorstehers der Bezirksverordnetenversammlung Spandau
  • Bezirksverordnetenvorsteher Jürgen Vogt
  • Carl-Schurz-Straße 2/6
  • 13597 Berlin
  • bvv@ba-spandau.berlin.de

Ein Thema darf dabei mit maximal fünf Fragen behandelt werden. Natürlich muss es sich um ein Thema handeln, welches mit dem Bezirk Spandau zu tun hat. Kurze Fragen, die kurze Antworten ermöglichen sind gerne gesehen.

Wer zuerst kommt … – dies gilt auch hier. Der Vorsteher der BVV setzt die Fragen in der Reihenfolge des Eingangs auf die Tagesordnungsliste. Vom Fragesteller können sie dann – ohne Begründung – mündlich vorgetragen werden. Von den entsprechende Bezirksamtsmitgliedern werden die Fragen anschließend beantwortet. Eine kurze Aussprache schließt sich an. Anschließend ist dem Fragestellende eine Zusatzfrage gestattet.
Ist der Fragesteller am Sitzungstag der BVV verhindert, wird die Frage nicht behandelt. Bei zwingenden Gründen für die Abwesenheit kann ein Stellvertreter bestimmt werden.
Manchmal können nicht alle Fragen in den zur Verfügung stehenden 30 Minuten behandelt werden. Offen stehende Fragen werden dann schriftlich beantwortet.

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