Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e. V. - AMV

Nachlese AMV Stammtisch

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Nachlese zum 11. Mieter- und Verbraucherstammtisch des AMV am 17.02.2016 – Neuausrichtung der sozialen Wohnraumversorgung in Berlin

 

Am 17.02.2016 fand im Restaurant 1860 TSV Spandau – Tanzsportzentrum – der 11. Mieter- und Verbraucherstammtisch des AMV statt. Thema des Abends war „Neuausrichtung der sozialen Wohnraumversorgung in Berlin“. Die Veranstaltung war mit 15 Verbraucherinnen und Verbrauchern unterdurchschnittlich besucht.

Nach der Begrüßung durch den 2. Vorsitzenden des AMV, Herrn Ass. Marcel Eupen, referierte Frau Katrin Schmidberger (Bündnis 90/Die Grünen), MdA, Sprecherin für Mieten und soziale Stadt, zu dem Thema „Neuausrichtung der sozialen Wohnraumversorgung in Berlin“. Die Referentin ist seit 2011 Abgeordnete im Berliner Abgeordnetenhaus. Als Mitglied im Ausschuss für Bauen, Wohnen und Verkehr sowie im Ausschuss für Gesundheit und Soziales setzt sie sich für faire Mieten, bezahlbaren Wohnraum und eine soziale Stadtentwicklung ein.

Berliner Wohnraumversorgungsgesetz

Frau Schmidberger, MdA, stellte das zum 01.01.2016 in Kraft getretene „Gesetz über die Neuausrichtung der sozialen Wohnraumversorgung in Berlin (Berliner Wohnraumversorgungsgesetz – WoVG Bln)“ vom 24.11.2015 vor. Sie stellte dar, wen das Gesetz betrifft, was sich für Mieterinnen und Mieter in Sozialwohnungen ändert, wer Anspruch auf einen Mietzuschuss hat, wie hoch der Mietzuschuss ist, wo der Antrag auf Mietzuschuss zu stellen ist und was sich für Mieter von städtischen Wohnungen ändert.

Das Wohnraumversorgungsgesetz betrifft zunächst die ca. 120.000 Mieterhaushalte in den Sozialwohnungen (mit öffentlichen Mitteln auf Grundlage des II. WoBauG geförderte Mietwohnungen, zu deren Bezug man einen Wohnberechtigungsschein benötigt) und sodann die rund 300.000 Mieterhaushalte, die bei einer der sechs städtischen Wohnungsbaugesellschaften (degewo AG, GESOBAU AG, Gewobag Wohnungsbau-AG, HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH, STADT UND LAND Wohnbauten-GmbH und WBM Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH) wohnen.

Zuschuss zur Miete

Mieterinnen und Mieter, die auf der Grundlage eines gültigen Mietvertrages eine Sozialmietwohnung bewohnen, haben einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf einen Zuschuss zur Miete, wenn ihr anrechenbares Haushaltseinkommen innerhalb der Berliner Einkommensgrenzen für die Wohnberechtigung im Sozialen Wohnungsbau (16.800,00 € für 1-Personen-Haushalt, 25.200,00 € für 2-Personen-Haushalt usw.) liegt und soweit die vom Haushalt angemietete Wohnfläche (1-Personen-Haushalt: 50 m², 2-Personen-Haushalt: 65 m², 3-Personen-Haushalt: 80 m², 4-Personen-Haushalt: 90 m² und zusätzlich 12 m² für jede weitere Person) in einem angemessenen Verhältnis zur Personenzahl der in der Wohnung wohnenden Haushaltsmitglieder steht. Der maximale Zuschuss beträgt: 2,50 €/m² monatlich.

Antrag stellen

 

Der Antrag ist zu stellen bei:

zgs consult GmbH. Brückenstraße 5, 10719 Berlin

E-Mail:post@mietzuschuss-berlin.de

Tel. 28 40 93 02

Die Öffnungszeiten der zgs consult GmbH sind

Montag bis Mittwoch von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Donnerstag von 09:00 Uhr bis 20:00 Uhr

Freitag von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr.

Eine persönliche Vor-Ort-Beratung ist nur nach zuvoriger telefonischer Terminvergabe möglich.

Bei städtischen Wohnungen erstreckt sich bei einer Mieterhöhung auf das ortsübliche Niveau (§ 558 BGB) die 15-prozentige Kappungsgrenze auf vier statt auf drei Jahre.

Abweichend von § 559 BGB beträgt der Modernisierungszuschlag jährlich 9 % (statt 11 %) der aufgewendeten Modernisierungskosten. Nach einer Modernisierung soll die Miete nicht mehr als 20 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, sofern es sich bei der Modernisierung nicht um umfassende Modernisierungsvorhaben handelt.

Der AMV dankt ausdrücklich der Referentin Katrin Schmidberger, MdA, für ihren couragierten, praxisbezogenen und informativen Vortrag.

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