Ortstermin auf den Rieselfeldern Karolinenhöhe

Bodenuntersuchungen zur Mitte des Jahres abgeschlossen

Bezirksbürgermeister Helmut Kleebank und Peter Hecktor, Geschäftsführer der Berliner Stadtgüter GmbH (Foto: Ralf Salecker)
Bezirksbürgermeister Helmut Kleebank und Peter Hecktor, Geschäftsführer der Berliner Stadtgüter GmbH (Foto: Ralf Salecker)

Bezirksbürgermeister Helmut Kleebank hatte Gemeinsam mit dem Geschäftsführer der Berliner Stadtgüter GmbH, Peter Hecktor, zu einem Ortstermin auf dem Rieselfeld Karolinenhöhe eingeladen. Über die Zukunft des über 300 ha großen Areals sollte Auskunft gegeben werden. Neue Informationen erhielten die anwesenden interessierten Bürgerinnen und Bürger allerdings nicht, denn die zurzeit laufendenden Bodenuntersuchungen werden erst zur Mitte des Jahres abgeschlossen sein.

Die Berliner Wasserbetriebe benötigen das Areal für ihre Zwecke nicht mehr und nachdem der  Verkauf in einen Privatinvestor bereits im Spätsommer des letzten Jahres vom Tisch war, muss nun ein Nutzungskonzept für das Landschaftsschutzgebiet her. Die Berliner Stadtgüter stehen auf der Prioritätenliste der möglichen Betreiber ganz vorn, denn sie verfügen durch die Bewirtschaftung anderer Rieselfeldflächen über die nötigen  Fachkenntnisse. Von den 17.000 ha, die das das Unternehmen bewirtschaftet, bestehen rund 5.000 ha aus ehemaligen Rieselfeldern.

Die landwirtschaftliche Nutzung der Rieselfelder Karolinenhöhe ist mit gewissen Einschränkungen möglich, Peter Hecktor sieht aber darin, neben den umweltförderlichen Maßnahmen, noch Potential für dieses Gebiet. Als Landschaftsschutzgebiet bedürfen die Rieselfelder der Pflege, denn die Wege müssen weiterhin begehbar und Hecken und Alleebäume müssen instand gehalten werden.

Die demographische Entwicklung und der Zuzug von Bürgern macht die Nutzung des  Landschaftsschutzgebiet der Rieselfelder als Freizeitanlage zu einem wichtigen Ort der Naherholung.

Ungeklärt ist die Frage nach dem weiteren Verlauf der Pachtverhältnisse auf dem Betriebshof. Einerseits gehört diese Fläche nicht zu den Rieselfeldern, andererseits soll die Baugenehmigung für die Gebäude nur im Zusammenhang mit dem Entstehen der Rieselfelder erteilt worden sein. Hier muss geklärt werden, inwieweit die Bestandsobjekte geschützt bleiben und nicht vom Abriss bedroht sind.

Weitere Info´s zu den Rieselfeldern

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