Schiedsfrau oder Schiedsmann in Spandau gesucht

Streitigkeiten schlichten in Hakenfelde und dem Falkenhagener Feld

Schiedsämter zu besetzen ...
Schiedsämter zu besetzen …

Streitigkeiten unter Nachbar sind nicht nur in Spandau alltäglich. Oft landen diese unnötig vor einem Gericht und behindern so die Klärung wirklich wichtiger Probleme. Besser ist es, solche Dinge schon vorher zu klären. Schiedspersonen werden immer dann gebraucht, wenn das öffentliche Interesse der Staatsanwaltschaft an der Strafverfolgung fehlt.

Dieses auf Zeit ausgeübte Ehrenamt hat die Aufgabe, zwischen den streitenden Parteien zu schlichten. Schiedspersonen entscheiden nicht, sondern führen rechtlich einen Vergleich herbei. Ist eine Schlichtung erfolgreich, schließen die sich einigenden Parteien darüber einen Vertrag.

In Spandau gibt es derzeit 4 Schiedsämter. Sie werden von der Bezirksverordnetenversammlung für eine Amtsdauer von 5 Jahren gewählt. 2013 waren je zwei Schiedsbezirke in Spandau zu einem zusammengelegt worden, weil diese nicht ausgelastet waren. 2012 nutzten Acht Fälle landete bei Schiedspersonen in Hakenfelde und im Falkenhagener Feld auf dem Tisch, im der Wilhelmstadt und Gatow/Kladow waren es zusammen gerade einmal sechs. Entweder sind die Bürger über die Möglichkeit der Schlichtung nicht ausreichend informiert, oder der Weg über den Richter ist verführerischer – gerade in Zeiten von Rechtsschutzversicherungen …

Schiedsämter für Hakenfelde und das Falkenhagener Feld

Für den Schiedsamtsbezirk Spandau 2 (Ortsteile „Hakenfelde“ – Radeland – Wasserstadt – teilweise Neustadt und „Falkenhagener Feld“ – Radelandstr. – Kisselnallee – Falkenseer Chaussee – Siegener Str. – Netphener Weg – An der Kappe – Zeppelinstr. – Seegefelder Str. – Seegefelder Weg – Stadtgrenze) wird eine neue Schiedsperson gesucht. Vor dem Schiedsamt werden Klärungen in vor- und außergerichtlichen Rechtsstreitigkeiten nach dem Motto „vertragen statt klagen“ herbeigeführt.

Auf der Grundlage des Berliner Schiedsamtsgesetzes können folgende Streitigkeiten geklärt werden:

  • Beleidigung
  • Sachbeschädigung
  • Hausfriedensbruch
  • Körperverletzung
  • Bedrohung
  • Verletzung des Briefgeheimnisses
  • vermögensrechtliche Ansprüche wie Schmerzensgeld
  • Beachtung der Hausordnung
  • Bewahrung nachbarrechtlicher Belange

Ausgenommen sind:

  • erbrechtliche Angelegenheiten
  • Unterhaltsstreitigkeiten
  • Ehesachen
  • Betreuungssachen
  • Bürgschaften

Folgende persönlichen Voraussetzungen müssen zwingend erfüllt sein:

  • Alter 30 bis 70 Jahre
  • Wohnsitz in Spandau
  • unbescholten
  • eine Beschränkung in der Verfügung des eigenen Vermögens

Die Bezirksverordnetenversammlung Spandau wählt aus den Bewerbungen die Schiedsperson aus. Die Ausübung des Amtes erfolgt ehrenamtlich für fünf Jahre, daher handelt es sich nicht um eine arbeitsrechtliche Einstellung.

Interessenten an dieser ehrenamtlichen Tätigkeit können eine kurze Bewerbung mit Lebenslauf bis zum 21.2.2014 beim Bezirkswahlamt im Rathaus Spandau (Zimmer 22, Carl-Schurz-Str. 2-6, 13597 Berlin) einreichen. Telefonische Rückfragen sind unter der Telefonnummer 90279-2316 möglich.

About Ralf Salecker

Ralf Salecker, freier Fotograf und Journalist (www.salecker.info)