Spandau – Bebauungspläne für den Ortsteil Haselhorst

Betroffen sind Teilflächen der Wasserstadt Berlin-Oberhavel

Beschluss über die Aufstellung der Bebauungspläne und Beteiligung der Öffentlichkeit an der verbindlichen Bauleitplanung gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 des Baugesetzbuchs
Bek. v. 2.3.2010 – Bau 2 Stapl B 14

Das Bezirksamt Spandau von Berlin hat in seiner Sitzung am 16. Dezember 2008 beschlossen, für die Teilfläche der Wasserstadt Berlin-Oberhavel zwischen Schwielowseestraße, Daumstraße, Pohleseestraße und Havel im Bezirk Spandau, Ortsteil Haselhorst den Bebauungsplan mit der Bezeichnung 5-73 (ehemals VIII – 526) sowie für die Teilfläche der Wasserstadt Berlin-Oberhavel zwischen Daumstraße, der südlichen Grenze der Schwielowseestraße und ihrer westlichen Verlängerung bis zur Havel und der Havel im Bezirk Spandau, Ortsteil Haselhorst den Bebauungsplan 5-74 (ehemals VIII – 530) aufzustellen.

Die Bebauungspläne 5-73 und 5-74 werden im beschleunigten Verfahren nach § 13a des Baugesetzbuchs ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 des Baugesetzbuchs aufgestellt.
Mit der Durchführung des Beschlusses ist die Abteilung Bauen, Planen und Umweltschutz – Stadtplanungsamt – beauftragt.

Ziel und Zweck der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen für die Neuordnung der Flächen, Festsetzung von Mischgebieten, allgemeinen Wohngebieten, öffentlichen Grünflächen, öffentlichen Straßenverkehrsflächen sowie Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung.

Eine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung im Sinne des § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuchs finden nicht statt.

Sie können sich aber in der Zeit vom 22. März 2010 bis einschließlich 6. April 2010, Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr und Freitag von 9.00 Uhr bis 14.00 Uhr sowie außerhalb dieser Zeiten nach telefonischer Vereinbarung im Bezirksamt Spandau von Berlin, Abteilung Bauen, Planen und Umweltschutz – Stadtplanungsamt -, Carl-Schurz-Str. 2/6 (Rathaus), 13597 Berlin, Zimmer 260 über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und zu dieser Planung äußern.

  • Bis zum 6. April 2010 können Sie sich auch schriftlich zur Planung unter o.g. Anschrift äußern.
  • Telefon: 90279-2292 oder 90279-0, intern 9279-2292

About Ralf Salecker

Ralf Salecker, freier Fotograf und Journalist (www.salecker.info)