Wer möchte die Spandauer Eisbahn pachten?

Neuer Betreiber gesucht

Unterwegs in Spandau
Unterwegs in Spandau

Ein neuer Betreiber wird für ca. 5.000 m² Fläche gesucht. Das landeseigene Grundstück liegt am Hohenzollernring 64 in 13585 Berlin.

Im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens können attraktive Nutzungskonzepte für die auch bisher für eine Eisbahn genutzte Fläche abgegeben werden.

Ziel dieses Aufrufs zur Interessenbekundung ist die Ermittlung von attraktiven Errichtungs- und Nutzungskonzepten für das erneute Betreiben einer Eisbahn ab der Wintersaison 2011 / 2012.

Weitere Informationen zum Interessenbekundungsverfahren sind auf www.spandau.de hinterlegt.

Aussagekräftige Unterlagen können bis zum 21. August 2011 an folgende Adresse gesandt werden:

Bezirksamt Spandau von Berlin

  • Abteilung Bildung, Kultur und Sport
  • Fachbereich Sport
  • 13578 Berlin
  • sportamt@ba-spandau.berlin.de

Interessenbekundungsverfahren für den Betrieb einer Eisbahn im Bezirk Spandau

Das Bezirksamt Spandau von Berlin will den Betrieb einer Eisbahn auf dem landeseigenen Grundstück Hohenzollernring 64 in 13585 Berlin ab der Wintersaison
2011/2012 neu vergeben.
Das Grundstück hat eine Nutzfläche von ca. 5000,00 m².
1. Ziel dieses Aufrufs zur Interessenbekundung ist die Ermittlung von attraktiven Errichtungs- und Nutzungskonzepten für das Betreiben einer Eisbahn in analoger
Anwendung der Sportanlagennutzungsvorschriften (SPAN).

2. Wesentliche Bedingungen eines abzuschließenden Vertrages werden sein:

  • Abschluss eines mehrjährigen Pachtvertrages
  • Errichtung einer offenen Eissportanlage auf eigenes Risiko (bei Bedarf auch Errichtung einer Leichtbauhalle möglich)
  • überwiegend sportliche Nutzung der Anlage (durch Vereine, Verbände, Schulen); darüber hinaus ist ein öffentliches Eislaufen zu noch festzulegenden Zeiten möglich
  • Gastronomische Versorgung der Besucher/-innen möglich
  • Das Grundstück wird nach den Vorschriften der SPAN vergeben; Übernahme der Betriebskosten durch den Pächter (Vorkasse)
  • Anpassung der Betriebszeiten an die gesetzlich vorgeschriebene Einhaltung der Lärmschutzvorgaben
  • Pächter wird alle notwendigen Genehmigungen auf seine Kosten einholen
  •  Nutzung der vorhandenen Flutlichtanlage im derzeitigen Zustand möglich

3. Auf Ihre Anforderung wird Ihnen ein Plan des Geländes nach einer Objektbesichtigung übergeben. Ein Besichtigungstermin kann mit der unter 5. genannten
Ansprechpartnerin nach dem 16.08.2011 vereinbart werden.
Es werden in der Interessenbekundung verlässliche Angaben über die zur Realisierung des Betriebes erforderlichen Voraussetzungen erwartet. Diese sind
bezüglich der folgenden Themenbereiche zu gliedern:

  • Errichtungs- und Betreiberkonzept
  • Darstellung Ihres Unternehmens und der bisherigen sportlichen bzw. wirtschaftlichen Tätigkeit
  • Gewünschte Vertragsdauer
  • Finanzierungskonzept und Nachweis der Bonität
  • Technische Realisierung
  • Zeugnisse oder Referenzen

4. Es ist vorgesehen, die im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens eingereichten Konzepte und Vorschläge auszuwerten und als wichtige Informationsgrundlage
für die erforderlichen Entscheidungen zu nutzen. Vor Vertragsschluss werden die Daten so vertraulich bzw. nichtöffentlich wie möglich behandelt.
Im Interessenbekundungsverfahren werden Transparenz, Gleichbehandlung und Unparteilichkeit der Auswertung gewährleistet.

5. Die Interessenten werden aufgefordert, ihre Interessenbekundung bis zum 21. August 2011 an folgende Anschrift zu senden/abzugeben (Es gilt der Posteingang):

6. Bezirksamt Spandau von Berlin, Abteilung Bildung, Kultur und Sport , – Fachbereich Sport – 13578 Berlin;
Ansprechpartnerin: Frau Kroll (Tel.: 90279 – 3527, Fax: 90279 – 3296,
E-Mail: sportamt@ba-spandau.berlin.de)

7. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich nicht um ein formales Vergabeverfahren handelt, sondern dass die Interessenbekundung ausschließlich der Entscheidungsvorbereitung dient. Kosten, die den Teilnehmern am Interessenbekundungsverfahren entstehen, können nicht erstattet werden. Die Teilnehmer
an dem Interessenbekundungsverfahren verzichten auf Ansprüche wegen der von ihnen gemachten Vorschläge.

About Ralf Salecker

Ralf Salecker, freier Fotograf und Journalist (www.salecker.info)