Wettbewerb zur Hofbegrünung in der Spandauer Wilhelmstadt

Verbesserung der stadtökologischen Situation, der Erholungsmöglichkeiten und des Stadtbildes

Wettbewerb zur Hofbegrünung in der Spandau Wilhelmstadt
Wettbewerb zur Hofbegrünung in der Spandau Wilhelmstadt
Wilhelmstadt bewegt
Wilhelmstadt bewegt

Der Wettbewerb soll dazu dienen, durch Begrünungsmaßnahmen auf privaten Grundstücken eine Umweltverbesserung sowie eine Verbesserung der stadtökologischen Situation, der Erholungsmöglichkeiten und des Stadtbildes zu erreichen.

Hofbegrünungen tragen nicht nur wesentlich zur Wohnumfeldverbesserung bei, sondern auch zu einem ausgeglichenen Stadtklima und zu einer Stabilisierung des Artenreichtums in der Stadt. Darüber hinaus schaffen sie den Rahmen für nachbarschaftliche Begegnungen und Kontakte.

1. Anmeldung

Die Anmeldung / Antragstellung muss bis zum 31.7.2012 erfolgen.

  • Bei einer Anmeldung/Antragstellung nach dem Anmeldeschluss (Datum des Poststempels) kann keine Bewertung erfolgen.
  • Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
  • Wichtig bei der Anmeldung / Antragstellung ist eine genaue Angabe der Adresse und Telefonnummer des Anmeldenden.
  • Einsendung des Antrages (siehe Anlage) an: KoSP GmbH, Schwedter Straße 34a, 10435 Berlin, z. Hd. Frau Tennert-Guhr
  • Die erforderlichen Informationen für eine Beteiligung und die Teilnahmeformulare finden sich auf der Startseite des Bezirks (www.spandau.de). Genauer findet sich die Wettbewerbsseite auf:
    www.berlin.de/ba-spandau/verwaltung/abt/bpu/stadtplanung/aktives_stadtzentrum_wilhelmstadt65.html

2. Ziel des Wettbewerbs

Der Wettbewerb soll Anreize geben, private Hofbegrünungen durchzuführen.

3. Allgemeine Voraussetzungen

3.1 Lage des Grundstücks

Sanierungsgebiet Wilhelmstadt: Karte
Sanierungsgebiet Wilhelmstadt: Karte

Gefördert werden Höfe von Grundstücken, die innerhalb des Fördergebietes der Spandauer Wilhelmstadt liegen. Die Begrenzung des Gebietes ist in linken Abbildung ersichtlich.

3.2 Teilnehmer

Teilnehmen können Eigentümer(innen) oder diejenigen Nutzer(innen), die ihren Hof gestalten, pflegen, betreuen und nutzen wollen. Beispielhaft sind das insbesondere:

  • Eigentümer und Eigentümerinnen
  • Bewohner(innen)/Mieter(innen)/Mietergemeinschaften
  • Kiezvereine, soweit sie im Namen von Eigentümern oder Mietern handeln
  • Genossenschaften in Selbsthilfe
  • Kitas

3.3 Antragstellung / Förderkriterien

Voraussetzung ist die Antragstellung auf Förderung aus dem Projekt „Wettbewerb zur Hofbegrünung in der Wilhelmstadt 2012“ sowie die Erfüllung der nachfolgend erläuterten Kriterien (Punkte 3.3.1 bis 3.3.3. Die Umsetzung der Maßnahme muss noch in 2012 abgeschlossen und abgerechnet werden.

3.3.1 Definition „Hof“

Als Hof gelten Freiräume innerhalb einer geschlossenen Blockrandbebauung. Es muss mindestens eine einseitige Nachbarbebauung in Grenznähe bzw. ein entsprechendes Hinterhaus vorhanden sein. Diese Bebauung kann auch aus Wirtschaftsgebäuden, Werkstätten oder hohen Mauern bestehen. Die Gestaltung von Vorgärten ist ebenfalls möglich.

3.3.2 Zuwendungen / Förderfähigkeit

Gefördert werden Hofbegrünungen und die Gestaltung von Vorgärten, insbesondere

  • die Entsiegelung von Beton- und Asphaltflächen mit anschließender flächensparender Herstellung der notwendigen Wege- und Platzflächen (möglichst unter Verwendung wasserdurchlässiger Bodenbelege),
  • das Anlegen von Pflanzflächen mit Stauden, Kräutern, Gehölzen und Zwiebelpflanzen,
  • die Herstellung von Rasen- und Wiesenflächen,
  • die Pflanzung von standortgerechten Bäumen,
  • die Aufwertung vorhandener Pflanzflächen durch Ersatzpflanzungen,
  • eine Fassadenbegrünung durch Anpflanzen von Selbstklimmern und Schlingern an dafür geeigneten Mauern, Remisen, Fassaden (hofseitig und straßenseitig),
  • das Anbringen von Nisthilfen für Vögel und Quartiere für Fledermäuse sowie
  • die Zusammenlegung mehrerer Höfe verschiedener Hausgemeinschaften (im Einvernehmen mit anderen Hausgemeinschaften / Eigentümer(innen)).

Nicht gefördert werden:

  • Ausstattungsgegenstände, bis auf Rankhilfen
  • Sitzgelegenheiten und Spielgeräte
  • Ersatzbaumpflanzungen, die auf der Grundlage der Baumschutzverordnung festgelegt wurden.

3.3.3 Das Antragsverfahren

Einverständniserklärung des Eigentümers/der Eigentümer(in)

Die Unterschrift mit der generellen Zustimmung für die Hof- und Vorgartenbegrünung muss vorliegen (siehe Antragsformular). Die Zustimmung für die Umgestaltung eines Hofes kann nur erteilt werden, wenn sie auf Flächen erfolgt, die im Laufe der kommenden fünf Jahre nicht durch Baumaßnahmen beeinträchtigt werden. Das heißt, dass der/die Eigentümer(in) innerhalb der nächsten fünf Jahre keine baulichen Maßnahmen am Gebäude (Innen- und Außensanierung) durchführen darf, welche die Hofgestaltung beeinträchtigen oder zerstören, es sei denn, der/die Eigentümer(in) verpflichtet sich, die Anlage auf eigene Kosten wieder herzustellen. Sofern der/die Hauseigentümer(in) keine Bauarbeiten plant, kann der/die Antragsteller(in) finanzielle Unterstützung durch das Programm erhalten.

Beratung durch KoSP GmbH

Die KoSP GmbH als Prozesssteuerer für die Spandauer Wilhelmstadt tätig. Sie erläutert die weiteren Schritte bei der Programmdurchführung und prüft die möglichen Finanzierungs- und Umsetzungsmöglichkeiten.

Zweite Einverständniserklärung

Die Unterschrift des Eigentümers/der Eigentümer(in) für das abgestimmte Konzept und die Kostenschätzung einschließlich des Eigentümeranteils muss vorliegen und an KoSP weitergeleitet werden. In der Einverständniserklärung des Eigentümers/der Eigentümer(in) ist die Selbstbindung enthalten, dass durch die geplanten Maßnahmen keine Betriebskostenerhöhung erfolgt. Mindestens ein(e) Bewohnervertreter(in) unterschreibt für die Durchführung der Hofumgestaltung in Bewohnerselbsthilfe bzw. für die Beteiligung der Bewohner(innen) sowie für die Übernahme der Gartenpflege durch die Bewohner(innen) nach erfolgter Hofumgestaltung.

4. Wettbewerbsbeitrag

Eingereicht werden müssen folgende Unterlagen:

  • Ausgefülltes Antragsformular “Spandauer Wettbewerb zur Hofbegrünung Wilhelmstadt 2012“
  • Einreichung einer Planung/Maßnahmebeschreibung sowie
  • eine Kostenschätzung

Es werden keine Darstellungs- oder Maßstabsvorgaben gemacht. Es ist auch die Einreichung von Fotos, Kollagen und/oder Beschreibungen möglich. Ausschlaggebend ist eine erkennbare Darstellung der geplanten Maßnahmen.

5. Bewertung der Anträge

Die Bewertung erfolgt nach folgenden Kriterien:

1) Gesamtsituation des Hofes

Verbesserung der Verhältnisse und Gegebenheiten, Wahrung und Betonung der besonderen Situation, Flächen- und Raumgliederung, Gestaltung und Zuordnung von Nebeneinrichtungen (z. B. Mülltonnen, Fahrradständer, Wäschetrockenplätze, Treppen), besondere Ausstattung (z. B. künstlerischer Schmuck, Wasserbecken)

2) Begrünung des Hofes

Erhaltung von vorhandenen Bäumen und Sträuchern (z. B. Maßnahmen zur Wurzelbelüftung, Bewässerung, Düngung), Pflanzen von Sträuchern, Kletterpflanzen, Stauden und Bäumen, Herstellung von Rasenflächen, Begrünen von Fassaden und Wänden, Verwenden von wasserdurchlässigen Belagflächen (z. B. Rasenfugenpflaster, Lochsteine und Raseneinsaat)

3) Benutzbarkeit des Hofes

Aufenthaltsmöglichkeiten, Freiflächen und Sitzplätze entsprechend den Ansprüchen der Bewohner, Spielbereiche für Kinder, Sandkasten und Spielgeräte, Einrichtung für Beschattung, Regenschutz (z. B. Pergolen, Lauben usw.)

6. Durchführung des Wettbewerbs

Die Durchführung des Wettbewerbs erfolgt durch das Bezirksamt Spandau, der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt und KoSP GmbH.

Mit der Teilnahme an dem Wettbewerb erklärt der/die Teilnehmer(in) gleichzeitig sein/ihr Einverständnis zum Betreten und zur Besichtigung des Hofes durch Mitarbeiter(innen) des Stadtentwicklungsamtes bzw. durch die Wettbewerbsjury. Bei der Bewertung durch die Jury sollte ein(e) Hausbewohner(in) zur Information der Bewertungskommission im Hof anwesend sein. Es erfolgt ein rechtzeitige, schriftliche Benachrichtigung.

Mit der Teilnahme an dem Wettbewerb wird auch das Einverständnis an der Veröffentlichung des Hofes auf der Internetseite www.wilhelmstadt-bewegt.de bzw. www.berlin.de/ba- spandau.de erklärt.

7. Die Jury

Die Jury setzt sich zusammen aus Mitarbeiter(innen) des Bezirksamtes, der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt sowie einem/einer Vertreter(in) der Stadtteilvertretung und der KoSP GmbH.

8. Vergabeentscheidung

Die Wettbewerbsjury setzt die Entscheidung nach der Bewertung aller Höfe fest. Die Entscheidung der Jury wird schriftlich mitgeteilt.

9. Fördermittelzuweisung

Die Auszahlung der Fördersumme erfolgt nach Einreichung und Prüfung des Verwendungsnachweises, spätestens jedoch im Dezember 2012. Die Fördersumme wird in der Höhe überwiesen, in der die Summe vorab mit Rechnungen belegt ist, jedoch maximal bis zur Höhe von 1.000 Euro.

ZUSATZINFORMATION

In Sanierungsgebieten können (zusätzlich zu einer Förderung aus dem Spandauer Wettbewerb zur Hofbegrünung Wilhelmstadt 2012) Entsiegelungs- und Abbruchmaßnahmen vom Stadtentwicklungsamt Spandau mit einem Ordnungsmaßnahmevertrag unterstützt werden. Die Ordnungsmaßnahmegelder müssen beim Stadtentwicklungsamt Spandau beantragt werden. Ordnungsmaßnahmeverträge müssen von dem Eigentümer und dem Stadtentwicklungsamt abgeschlossen werden.

Bezirksamt Spandau Abteilung Bauen, Planen, Umweltschutz und Wirtschaftsförderung -Stadtentwicklungsamt-

  • Carl-Schurz-Straße 2/6
  • 13597 Berlin
  • Frau Schröder (Mi bis Fr) Telefon: 902793573
  • Kerstin.Schröder@ba-spandau.berlin.de

Koordinationsbüro für Stadtentwicklung und Projektmanagement – KoSP GmbH

  • Schwedter Straße 34A
  • 10435 Berlin
  • Frau Tennert-Guhr, Herr Wilke
  • Telefon: 33002830
  • Tennert-Guhr@kosp-berlin.de

About Ralf Salecker

Ralf Salecker, freier Fotograf und Journalist (www.salecker.info)