3. Altstadtplenum mit dem Thema Neugestaltung der Fußgängerzone

3. Altstadtplenum mit dem Thema Neugestaltung der Fußgängerzone

Bürgerschaftliches Engagement und eine aktive Mitarbeit sind gefragt

3. Altstadtplenum mit dem Thema Neugestaltung der Fußgängerzone
3. Altstadtplenum mit dem Thema Neugestaltung der Fußgängerzone

Am 30. November geht es in der Galerie des Kulturhaus Spandau von 18:30 bis 21 Uhr wieder um die Weiterentwicklung des Spandauer Zentrums. Im Fokus steht die Neugestaltung der Fußgängerzone in der Altstadt. Zur offenen Bürgerversammlung sind alle Interessierten Spandauer und Spandauerinnen eingeladen. Mitmachen ist angesagt! Das Altstadtplenum dient dem Informationsaustausch über das Förderprogramm „Städtebaulicher Denkmalschutz“. Spandau bekommt aus dem zugehörigen Fördertopf einen zweistelligen Millionenbetrag, der die Altstadt positiv entwickeln helfen soll. Gefragt dabei ist ein hohes bürgerschaftliches Engagement und eine aktive Mitarbeit der Bevölkerung.

Neben dem Schwerpunkt „Neugestaltung der Fußgängerzone“ geht es beim 3. Altstadtplenum um die Neuwahl der Gebietsgremien.

 

Programm des Altstadtplenums

  • Rückblick auf die Vorhaben im Jahr 2017
  • Arbeit des Geschäftsstraßenmanagements im Jahr 2017
  • Vorstellung des fertiggestellten Gestaltungshandbuches
  • Zwischenstand der Rahmenkonzeption zur Neugestaltung der Fußgängerzone und der Stadtplätze
  • Ausblick auf die Themenschwerpunkte 2018
  • Wahl der Altstadtvertretung und der Gebietsfondsjury

Dokumentation

  • 1. Altstadtplenum vom 17.05.2016 DOWNLOAD _ Dokumentation (2.652 KB-PDF)
  • 1. Altstadtplenum vom 17.05.2016 DOWNLOAD _ Präsentation (6.630 KB-PDF)
  • 2. Altstadtplenum vom 19.01.2017 DOWNLOAD _ Dokumentation (6.225 KB-PDF)
  • 2. Altstadtplenum vom 19.01.2017 DOWNLOAD _ Präsentation (6.630 KB-PDF)

 

Gebietsfondsjury entscheidet mit über die Vergabe der Gebietsfonds-Mittel

Zur gestalterischen Sensibilisierung der Akteure und zur Übernahme von Eigenverantwortung soll ein Gebietsfonds beitragen, über den Maßnahmen wie barrierefreie Zugänge zu Geschäften und Gebäuden, Maßnahmen zur Begrünung oder Entsiegelung von Hofflächen oder die Neugestaltungen von Schaufenstern und Werbeanlagen bis zu einer Summe von 10.000 Euro je Projekt gefördert werden können

Das Altstadtmanagement prüft in enger Zusammenarbeit mit dem Bezirksamt Spandau die eingereichten Anträge nach festgelegten formalen Kriterien. Förderfähige Anträge werden im Anschluss von der Gebietsfondsjury – bestehend aus lokalen Akteuren der Altstadt Spandau – geprüft und beschieden.

 

Altstadtvertretung

Während des 1. Altstadtplenums wurde Altstadtvertretung aus der Mitte der Teilnehmer gewählt. werden. Gesucht waren Kandidaten, insbesondere aus dem Kreis der Bewohner, Unternehmen, Eigentümer der Altstadt. Die Altstadtvertretung steht im direkten Austausch mit der Verwaltung des Bezirksamtes Spandau und dient als beratendes Gremium.

 

Gestaltungshandbuch für die Spandauer Altstadt

Über Missstände in der Spandauer Altstadt ist viele Jahre intensiv diskutiert worden. Vieles entwickelte sich in der Vergangenheit willkürlich, was dem Erscheinungsbild nicht gerade gut tat.

Im Rahmen der 38. Bezirksamtssitzung vom 17.10.2017 wurde das Handbuch für eine ortsbildgerechte Gestaltung von Bebauung und Freiflächen, Werbeanlagen und Straßenland-Sondernutzungen (Gestaltungshandbuch, 89 Seiten als PDF) in der Altstadt Spandau beschlossen.

Das Spandauer Altstadtensemble ist von herausragender städtebaulicher Bedeutung und besonderer Ortsbildqualität. Das Gestaltungshandbuch verfolgt die Bewahrung und Entwicklung der damit verbundenen Merkmale, die in der Zusammenschau dazu beitragen, die Altstadt als lebendiges kulturelles und touristisches Zentrum sowie als Einzelhandelsstandort zu stärken.

Als historischer Siedlungskern Berlins ist die Spandauer Altstadt von besonderer Bedeutung für die Identität und das Image des gesamten Bezirks. Das 89-seitige Gestaltungshandbuch dient der zeitgemäßen und zukunftsorientierten Weiterentwicklung des historischen Stadtbildes der Altstadt.

Mit der Erhaltungsverordnung für die Altstadt Spandau wurde 2016 ein formelles und damit rechtlich bindendes Instrument zur dauerhaften Sicherung der geschichtlichen Identität, der Struktur und des historisch wertvollen Bestands beschlossen (Begründung), das der behutsamen Weiterentwicklung und Anpassung der Altstadt an heutige Nutzungserfordernisse dienen soll. Danach sind sowohl der Rückbau als auch die Änderung, die Nutzungsänderung oder die Errichtung baulicher Anlagen im räumlichen Anwendungsbereich der Erhaltungsverordnung genehmigungspflichtig.

Das Gestaltungshandbuch ist als Ergänzung bzw. Präzisierung der Erhaltungsverordnung zu sehen. Wo wenige Regelungen vorlagen, werden ergänzende oder präzisierende Regelungen getroffen. Wo die Genehmigungspraxis offenbarte, dass zu umfassend reglementiert wurde, wurden Regelungen modifiziert oder entschärft.

 

 

About Ralf Salecker

Ralf Salecker, freier Fotograf und Journalist (www.salecker.info)