Fußgängerüberweg

3-D-Zebrastreifen in Spandau?

Ein Versuch, Fußgängern wieder die sichere Überquerung von Fahrbahnen zu ermöglichen

Fußgängerüberweg„Ich bremse für Tiere“ ist ein beliebter Aufkleber am Heck von Kraftfahrzeugen, ein vergleichbarer für Fußgänger scheint nicht zu existieren. Zebrastreifen (Fußgängerüberwege) haben für eine große Zahl von Autofahrern eher dekorativen Charakter. Das führt immer wieder zu gefährlichen Situationen – nicht nur in Spandau.

Die Spandauer FDP möchte einen 3-D-Zebrastreifen in Kladow für den Fußgängerüberweg am Ritterfelddamm Ecke Seekorso. Der bestehende Zebrastreifen dort hat eine längere Geschichte hinter sich, die zeigt, wie schwierig es in Berlin ist, eine durchaus sinnvolle Maßnahme in die Tat umzusetzen (Anordnung 2014; Umsetzung 2017). Der Verkehrsausschuss wird am 17. April über diesen Vorschlag beraten. Anschließend könnte die Bezirksverordnetenversammlung darüber abstimmen. Die Kosten für die Beseitigung eines alten Zebrastreifens und die Erstellung eines neuen sollen etwa 4.000 Euro betragen.

Die Regeln, die ein gefahrloses Überqueren der Straße ermöglichen sollen, sind eindeutig. Zebrastreifen dienen heute auch als Hinweis auf das Haltverbot (!) auf dem Fußgängerüberweg sowie bis zu fünf Meter davor. Autofahrer müssen mit mäßiger Geschwindigkeit an einen Fußgängerüberweg heranfahren. Das bedeutet also, keine 50 km/h und keine Beschleunigung. Ist ein Fußgänger in der Nähe oder bewegt er sich erkennbar auf den Zebrastreifen zu, ist davon auszugehen, dass dieser auch die Straße überqueren will. Ein Fußgänger muss also dem Autofahrer kein Signal geben, dass er die Straße überqueren möchte.

Weil die bekannten Zebrastreifen offenkundig immer weniger „funktionieren“, wird über alternative Möglichkeiten nachgedacht, die Sicherheit von Fußgängern zu erhöhen. Die derzeitige Gestalt von Zebrastreifen stellt aus psychologischer Sicht eine „Barriere“ für Fußgänger (Querstreifen) und eine „Aufforderung zum Weiterfahren“ dar. Eine Möglichkeit, das Problem anzugehen, ist die optische Schaffung einer „Barriere“ für Autofahrer. Zebrastreifen werden so gemalt, dass der Eindruck eines schwebenden dreidimensionalen Hindernisses für Kraftfahrer entsteht. Wegen eben dieser Wirkung führen Kritiker eine mögliche erhöhte Unfallgefahr an, weil Autofahrer völlig verunsichert reagieren könnten und möglicherweise vor einem solchen optischen Hindernis eine Vollbremsung durchführen könnten. Dem widersprechen aber selbst Vertreter von Automobilclubs. Ein anderes Problem könnte ein Gewöhnungseffekt sein. Nimmt man diesen Einwand ernst, müsste dies auch für jedes Verkehrszeichen gelten.

Ein Beispielvideo zu diesem neuen Zebrastreifen gibt es hier.

 

Ein paar Regeln

  1. An Fußgängerüberwegen haben Fahrzeuge mit Ausnahme von Schienenfahrzeugen den zu Fuß Gehenden sowie Fahrenden von Krankenfahrstühlen oder Rollstühlen, welche den Überweg erkennbar benutzen wollen, das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen. Dann dürfen sie nur mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren; wenn nötig, müssen sie warten.
  2. Stockt der Verkehr, so dürfen Fahrzeuge nicht auf den Überweg fahren, wenn sie auf ihm warten müssten.
  3. An Überwegen darf nicht überholt werden.
  4. Führt die Markierung über einen Radweg oder einen anderen Straßenteil, so gelten diese Vorschriften entsprechend.“

Eine Ergänzung zum Thema Radfahrer:

Als Fußgänger im Sinne des § 26 StVO gelten abgestiegene Radfahrer und, laut Urteil des Kammergerichts Berlin,[14] Personen, die ein Fahrrad „rollernd“ benutzen: Hierzu steigt der Fahrer zunächst ab, sodass er seitlich vom Rad steht. Befindet er sich z. B. links vom Rad, stellt er den rechten Fuß auf das linke Pedal, damit er sich mit dem linken Fuß – wie auf einem Tretroller – abstoßen kann.

 

Ein paar Auszüge aus dem Bußgeldkatalog:

  • Wer zu schnell an einen Fußgängerüberweg heranfährt wird mit einem Bußgeld von 80,- Euro belegt und erhält einen Punkt in Flensburg.
  • Wer einem Bevorrechtigten nicht das Überqueren der Fahrbahn ermöglicht, wird mit einem Bußgeld von 80,- Euro belegt und erhält einen Punkt in Flensburg.
  • Wer auf einem Zebrastreifen überholt, wird mit einem Bußgeld von 80,- Euro belegt und erhält einen Punkt in Flensburg.

About Ralf Salecker

Ralf Salecker, freier Fotograf und Journalist (www.salecker.info)