Am 2. Juli haben die Spitzen von CDU, CSU und SPD beschlossen, das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) faktisch abzuschaffen.
Die Bundesregierung plant laut Koalitionsbeschlüssen eine Reform des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG), die Kritiker als faktische Abschaffung werten, weil sie den Zugang zu amtlichen Informationen deutlich enger, teurer und stärker an Voraussetzungen knüpfen würde. Besonders umstritten sind die geplante Beschränkung auf natürliche Personen mit „berechtigtem Interesse“, mögliche Einschränkungen für Nicht‑EU-Bürger, höhere Gebühren und die Schwärzung von Namen von Behördenmitarbeitern.
Beobachter:innen sehen in der Einschränkung des IFG einen Angriff auf die Presse- und Informationsfreiheit.
Ausgangslage
Das IFG gilt seit 2006 und ist ein zentrales Instrument für Presse, Zivilgesellschaft und Bürger, um Verwaltungshandeln nachvollziehbar zu machen. In der Bundestagsantwort vom 17. März 2026 beschreibt die Bundesregierung selbst den Zugang zu amtlichen Informationen als wichtig für demokratische Teilhabe, parlamentarische Kontrolle und öffentliche Debatte; zugleich verweist sie auf Sicherheits- und Geheimschutzinteressen.
Die aktuelle Debatte ist nicht aus dem Nichts entstanden, sondern baut auf einem langen Konflikt zwischen Transparenz und Verwaltungs- bzw. Sicherheitsinteressen auf. Schon in früheren Beratungen wurde kritisiert, dass das IFG wegen vieler Ausnahmen, Gebühren und restriktiver Behördenpraxis in seiner Wirkung geschwächt sei.
Das Gesetz erlaubt es Bürgern, Journalisten und NGOs (wie etwa der Plattform FragDenStaat), ohne Angabe von Gründen behördliche Akten einzusehen.
Eine unvollständige Liste:
Die Maskenaffäre von Jens Spahn (CDU)
Die Plagiatsaffäre um Franziska Giffey (SPD)
Berliner Fördergeldaffäre (FDP)
Fördergeldaffäre im Bundesbildungsministerium (FDP)
Die Lobby-Affäre um Philipp Amthor (CDU)
Die Berateraffäre um Ursula von der Leyen (CDU)
Lobbyismus-Verflechtungen Katharina Reiche (CDU)
Die Klimastiftung MV und Nord Stream 2 (CDU)
Die Plagiatsaffäre Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU)
KI-Reden im Bundesdigitalministerium (CDU)
Einknicken vor der Waffenlobby (Union)
Was die Regierung plant
Nach den bekannten Koalitionsbeschlüssen soll das Auskunftsrecht künftig auf natürliche Personen fokussiert werden, die ein berechtigtes Interesse nachweisen können und ihre Informationen nicht anders erhalten können. Zusätzlich wird geprüft, die Berechtigung auf in Deutschland lebende Deutsche und EU-Bürger zu beschränken; außerdem sollen Gebühren „im Einklang mit dem Kostendeckungsprinzip“ steigen und Namen von Behördenmitarbeitenden geschwärzt werden.
Im Koalitionsvertrag war noch von einer Reform „mit einem Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger sowie die Verwaltung“ die Rede, nicht ausdrücklich von einer Abschaffung. Die aktuelle Kritik entzündet sich daran, dass die geplanten Änderungen weit über eine technische Modernisierung hinausgehen und das Antragsrecht substantiell beschneiden könnten.
Mögliche Folgen
Eine zentrale Folge wäre vermutlich ein deutlicher Rückgang journalistischer und zivilgesellschaftlicher IFG-Anfragen, weil „berechtigtes Interesse“ eine zusätzliche Hürde schafft und Behörden mehr Prüfaufwand hätten. Das würde Recherchen verlängern, verteuern und in vielen Fällen abschrecken, gerade bei aufwendigen oder strategischen Auskunftsersuchen.
Zweitens könnte die Nachvollziehbarkeit staatlichen Handelns leiden, wenn Namen von Bearbeitenden systematisch geschwärzt werden. Kritiker argumentieren, dass dann Verantwortlichkeiten schwerer zuzuordnen sind und sich Entscheidungsketten schlechter überprüfen lassen.
Drittens warnen Fachleute vor einer „Blackbox“-Wirkung: Wenn nicht mehr nur das Verfahren, sondern schon der Zugang selbst eingeschränkt wird, sinkt die Kontrollfunktion des IFG für Skandale, Vergabe, Fördermittel, Verwaltungshandeln und politische Vorentscheidungen.
Kritikpunkte
Die Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider warnte vor einer „Abschaffung der seit zwanzig Jahren bestehenden Informationsfreiheit“ und davor, den grundsätzlichen voraussetzungslosen Zugang ins Gegenteil zu verkehren. Sie kritisierte außerdem, dass eine Beschränkung auf in Deutschland lebende Deutsche und EU-Bürger viele Menschen diskriminieren würde und höhere Kosten und mehr Aufwand demokratisch problematisch seien.
Journalistenverbände sehen vor allem die Pressefreiheit und die öffentliche Kontrolle betroffen. Der DJV und die dju argumentieren, ohne IFG würden Skandale schwerer aufgedeckt und Recherchearbeit erschwert; FragDenStaat spricht von einem massiven Angriff auf staatliche Transparenz.
Auch aus der Zivilgesellschaft kommt scharfe Kritik: Abgeordnetenwatch, Foodwatch und Mehr Demokratie warnen vor einer Aushöhlung von Bürgerrechten, mehr Intransparenz und einer Verschlechterung demokratischer Kontrolle. Die Kernlinie der Kritik lautet: Die Regierung spreche von Modernisierung, setze aber faktisch auf Zugangsbeschränkung.
Regierungsargumente
Die Regierung verweist auf Schutz vor Anfeindungen gegen Behördenmitarbeitende und auf das Kostendeckungsprinzip. Außerdem wird in der Bundestagsantwort betont, dass Sicherheitsgründe, Geheimschutz und die ordnungsgemäße Einstufung sensibler Informationen berücksichtigt werden müssten; eine Statistik zu bestimmten geheimhaltungsrelevanten Fragen sei aus Staatswohlgründen teils nicht möglich.
Als weiteres Argument nennt die Bundesregierung den administrativen Aufwand. In der Bundestagsantwort wird berichtet, dass sich IFG-Anfragen in der Praxis verzögern können, etwa durch umfangreiche Anträge, Drittbeteiligungsverfahren, Nachfragen oder interne Abstimmungen; als durchschnittliche Bearbeitungsdauer werden 35 Tage genannt, in 683 bekannten Fällen dauerte es 2024 länger als einen Monat.
Hintergrund
Die Bundesregierung verfügt selbst über keine einheitlich erfassten Daten zu allen IFG-Anträgen aller Ressorts, sondern nur ausschnittsweise Statistiken. Das schwächt die empirische Grundlage für pauschale Belastungsbehauptungen.
Der Konflikt dreht sich nicht nur um Gebühren, sondern um die Grundfrage, ob Transparenz ein allgemeines Recht bleibt oder zu einem antrags- und begründungsgebundenen Sonderrecht wird.
Kommentar
Die Bundesregierung nennt es Reform. Kritiker nennen es Abschaffung. Und genau darin liegt schon die politische Wahrheit dieses Vorhabens: Wer das Informationsfreiheitsgesetz so umbaut, dass Anfragen schwerer, teurer und nur noch für ausgewählte Personen möglich werden, schafft keine Modernisierung, sondern eine neue Form der Abschottung.
Ein Staat, der sich kontrollieren lassen will, macht es Bürgerinnen und Bürgern nicht unnötig schwer, ihn zu befragen. Er versteckt sich nicht hinter Gebühren, nicht hinter neuen Hürden, nicht hinter Formeln wie „berechtigtes Interesse“, als wäre Transparenz ein Sonderrecht für Eingeweihte. Das Gegenteil ist richtig: In einer Demokratie muss der Zugang zu Informationen der Normalfall sein, nicht die Ausnahme.
Genau deshalb ist dieser Kurs so brisant. Denn es geht nicht um ein paar technische Korrekturen, nicht um eine harmlose Entlastung von Behörden, nicht um das Aufräumen eines komplizierten Paragrafenwerks. Es geht um das Verhältnis zwischen Staat und Öffentlichkeit. Wer Auskunft verlangen will, soll künftig erst einmal begründen, warum er überhaupt fragen darf. Das ist ein Perspektivwechsel, und zwar ein gefährlicher.
Denn Informationsfreiheit ist kein Luxus für Journalisten, Aktivisten oder Juristen. Sie ist ein Werkzeug demokratischer Selbstverteidigung. Über das IFG wurden Skandale sichtbar, Entscheidungen nachvollziehbar und Machtmissbrauch zumindest erschwert. Wer dieses Instrument schwächt, schwächt nicht nur einzelne Recherchen. Er schwächt das Prinzip, dass staatliches Handeln überprüfbar bleiben muss.
Natürlich kann und muss der Staat sensible Daten schützen. Niemand verlangt, dass Sicherheitsinteressen oder personenbezogene Informationen schutzlos offengelegt werden. Aber zwischen gezieltem Schutz und pauschaler Verengung liegt ein gewaltiger Unterschied. Wer unter dem Schlagwort Sicherheit ausgerechnet den offenen Zugang zum Staat zurückdreht, verkauft Vorsicht als Fortschritt.
Besonders irritierend ist die politische Sprache dieses Vorstoßes. Da ist von Reform die Rede, von Anpassung, von Modernisierung. Doch die Wirkung, die Kritiker beschreiben, ist eine andere: weniger Transparenz, mehr Kosten, mehr Hürden, mehr Kontrolle über diejenigen, die kontrollieren wollen. Das ist kein Nebeneffekt. Das ist der Kern.
Und auch die Symbolik ist schlecht. Ausgerechnet in einer Zeit, in der Vertrauen in Institutionen nicht durch Abschottung, sondern durch Offenheit zurückgewonnen werden müsste, sendet die Regierung ein gegenteiliges Signal. Nicht: Wir zeigen, wie wir arbeiten. Sondern: Ihr müsst erst kämpfen, bevor ihr etwas erfahrt. Das ist der Ton einer Verwaltung, die sich der Öffentlichkeit nicht mehr selbstverständlich verpflichtet fühlt.
Die Verteidiger der Reform werden sagen: Behörden brauchen Entlastung, Schutz vor Missbrauch, mehr Ordnung. Das ist nicht völlig falsch. Aber wer Transparenz ausgerechnet mit Bürokratie bekämpft, verwechselt Ursache und Lösung. Ein Rechtsstaat wird nicht stabiler, wenn er Fragen erschwert. Er wird stabiler, wenn er Antworten ermöglicht.
Am Ende steht deshalb mehr als ein Streit um ein Gesetz. Es geht um eine Grundsatzentscheidung: Soll der Staat transparent sein, weil er demokratisch ist? Oder soll Transparenz nur noch dort gelten, wo sie bequem ist?
Ein demokratischer Staat muss die Neugier der Öffentlichkeit aushalten. Er darf sie nicht umerziehen. Und er sollte sich hüten, ein Freiheitsrecht in ein Erlaubnisrecht zu verwandeln.
Petition
SPD, stoppt den Frontalangriff auf die Informationsfreiheit!



