Ausbau der Fahrradinfrastruktur in Berlin um mehr als 50% verfehlt

Berlin verfehlt beim Ausbau der Fahrradinfrastruktur deutlich die Ziele, die im eigenen Mobilitätsgesetz festgelegt wurden. Bis Ende 2025 sollten stadtweit 100.000 neue Fahrradabstellplätze entstehen, von denen jedoch nur knapp die Hälfte tatsächlich realisiert wurde.

Der Mangel an angemessenen Fahrradstellplätzen, insbesondere an den Knotenpunkten des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), hat spürbare Konsequenzen für Pendler. Grundsätzlich führt Pendeln, vor allem bei längeren Wegen oder unvorhersehbaren Verzögerungen, häufig zu erhöhtem Stress, gesundheitlichen Belastungen und Unzufriedenheit. Der Umstieg auf das Fahrrad für zumindest eine Teilstrecke (etwa vom Wohnort zum Bahnhof) gilt eigentlich als gesunde und stressreduzierende Alternative.

Negativen Auswirkungen des Stellplatzmangels

Erschwerter Umstieg und Attraktivitätsverlust

Die Möglichkeit, den Arbeitsweg effizient zu kombinieren (Fahrrad und Bahn), wird durch fehlende Infrastruktur unattraktiv gemacht. Wenn Pendler an Bahnhöfen und Haltestellen keine sicheren, im Idealfall wettergeschützten Stellplätze finden, sinkt die Bereitschaft, das Rad für die Fahrt dorthin zu nutzen. Stattdessen weichen viele weiterhin auf das Auto aus, was wiederum zu mehr Staus und dem damit verbundenen Kontrollverlust-Stress führt.

Stress durch Diebstahlangst und Suche

Fahrräder müssen wegen des Platzmangels oft ungeschützt, teils ordnungswidrig oder an Orten mit hoher Diebstahlgefahr („Felgenkiller“ und schlecht einsehbare Ecken) abgestellt werden. Pendler, die morgens unter Zeitdruck zum Zug hetzen, stehen vor dem zusätzlichen Stressfaktor, keinen geeigneten Abstellplatz zu finden und ihr Rad ungesichert zurücklassen zu müssen. Da kleine Verzögerungen beim Pendeln den Stresspegel immens in die Höhe treiben können, ist eine langwierige Parkplatzsuche stark belastend.

Diese infrastrukturellen Defizite torpedieren somit die eigentliche Idee des Berliner Mobilitätsgesetzes: Es fehlt die Grundlage, um den umweltfreundlichen und gesundheitsfördernden „Umweltverbund“ (die Kombination aus Radverkehr und ÖPNV) für den täglichen Arbeitsweg verlässlich und attraktiv nutzen zu können.

Vorgaben des Gesetzes

Das 2018 beschlossene Berliner Mobilitätsgesetz verpflichtet den Senat, massiv in die Fahrradinfrastruktur zu investieren, um den Radverkehr attraktiver und sicherer zu machen. Laut Gesetz (§ 47) sollten bis zum Jahr 2025 insgesamt 100.000 neue Fahrradstellplätze geschaffen werden. Diese sollten sich zu gleichen Teilen auf das Umfeld von Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) sowie auf den restlichen öffentlichen Raum, wie etwa an Schulen, Einzelhandelsgeschäften oder kulturellen Einrichtungen, verteilen.

Aktueller Umsetzungsstand

Die tatsächliche Umsetzung bleibt stark hinter den gesetzlichen Vorgaben zurück. Aktuelle Auswertungen zeigen, dass von den geplanten 100.000 Stellplätzen bislang nur knapp die Hälfte installiert wurde. Besonders groß ist die Lücke an Bahnhöfen und ÖPNV-Stationen, wo sichere und wettergeschützte Abstellmöglichkeiten für Pendler dringend benötigt werden.

Zielsetzung bis 2025: 100.000

An ÖPNV-Stationen (Ziel): 50.000

An ÖPNV-Stationen (realisiert): unter 6.000

Im öffentlichen Raum (Ziel): 50.000

Im öffentlichen Raum (realisiert): etwa 42.500

Ursachen und Kritik

Verkehrsverbände wie der ADFC und der VCD kritisieren die schleppende Umsetzung des Mobilitätsgesetzes scharf und sprechen von einem faktischen Stillstand bei zentralen Planungs- und Umsetzungsprozessen. Als Hauptgründe für den unzureichenden Ausbau des Radverkehrsnetzes und der Infrastruktur gelten vor allem budgetäre Einschränkungen, durch die Projekte vielerorts gestoppt wurden. Zudem bemängeln Initiativen, dass teilweise sogar eingeplante Fördergelder für die Fahrradinfrastruktur ungenutzt verfallen, weil Vorhaben nicht rechtzeitig fertiggestellt oder ersatzlos gestrichen werden.

Keine Konsequenzen!

Es gibt im Berliner Mobilitätsgesetz keine rechtlich festgelegten Strafen, Sanktionen oder Bußgelder für den Senat oder die einzelnen Bezirke, wenn sie die selbstgesteckten Ausbauziele,wie etwa die Anzahl der Fahrradstellplätze,nicht fristgerecht erfüllen.

Das Mobilitätsgesetz formuliert in erster Linie Zielvorgaben, Prioritäten und Planungsaufträge für die Verwaltung, wie beispielsweise den Vorrang des Umweltverbundes (ÖPNV, Rad- und Fußverkehr) bei der Verteilung des öffentlichen Raums. Es handelt sich dabei primär um ein gesetzliches Leitbild und eine planerische Verpflichtung, nicht um ein Strafgesetzbuch für die Verwaltung.

Wenn Bezirke oder Teile der Senatsverwaltung Vorgaben nicht umsetzen oder von den Prioritäten des Gesetzes abweichen, stellt dies eher ein politisches als ein justiziables Problem dar. Eine Senatsantwort auf eine Anfrage im Abgeordnetenhaus macht deutlich, wie in solchen Fällen verfahren wird:

  • Keine automatische Bezirksaufsicht: Zwar unterliegen die Bezirke der Bezirksaufsicht des Senats, jedoch wurde diese im Zusammenhang mit Verstößen oder Verzögerungen beim Mobilitätsgesetz bislang nicht als Druckmittel ausgeübt.
  • Dialog statt Strafe: Viele Abweichungen vom Gesetz werden als „Abwägungsentscheidungen auf Bezirksebene“ gewertet. Anstatt disziplinarische Konsequenzen zu ziehen oder formelle Rechtmäßigkeitsprüfungen einzuleiten, setzt der Senat in der Regel auf den direkten Kontakt mit den Bezirken, um einvernehmliche Lösungen zu finden.

Folglich bleiben rechtliche Konsequenzen bei der Nichterfüllung der im Gesetz verankerten Quoten, wie der 100.000 Fahrradstellplätze bis 2025,aus. Die Sanktionierung erfolgt, wenn überhaupt, nur auf politischer Ebene (durch Wahlen) oder durch den öffentlichen Druck von Initiativen und Medien. Da der Berliner Senat seine Prioritäten eindeutig auf der Seite der PKW-Nutzer sieht, kann sich jede(r) denken, wie das ausgeht.

Spandau hat deutlichen Handlungsbedarf

Schaut man sich die Park-Situation für Fahrräder rund um das Rathaus Spandau und den Bahnhof Berlin-Spandau an, dann hat sich seit Jahren nichts verbessert. Es fehlt eine große Zahl an sicheren Abstellplätzen.

Es gibt Planungen für einzelne Standorte in Spandau: Im Rahmen des weiteren Ausbaus sollen in den Jahren 2026 und 2027 am S- und Fernbahnhof Spandau neue Fahrradstellplätze entstehen. Geplant ist dort eine Sammelschließanlage mit insgesamt 120 Plätzen, aufgeteilt in 60 gesicherte und 60 frei zugängliche Stellplätze.

Wird die Realisierung der Planungen mehr als 50% erreichen?

Treffen der ADFC-Stadtteilgruppe Spandau
Geselliges Beisammensein und Mitgestaltung des Spandauer Fahrradkosmos mit der ADFC-Ortsgruppe. Immer am dritten Mittwoch des Monats.
Mi 17.6. | 19:00 – 21:00 Uhr | Stadtteilladen Wilhelmstadt, Adamstr. 39, 13595 Berlin

Netzwerk fahrradfreundliches Spandau
Die offene Gruppe setzt sich für sichere und gute Radinfrastruktur für alle Radfahrenden im Bezirk Spandau ein. Immer am letzten Donnerstag des Monats.
Do 25.6. | 19.00 Uhr | KlimaWerkstatt Spandau | Mönchstr. 8

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