Auslegung des Bebauungsplans – Ortsteil Hakenfelde

Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung

Bezirk Spandau, Ortsteil Hakenfelde – Bebauungsplan VIII-547
(Geltungsbereich vgl. nebenstehenden Planausschnitt)
Öffentliche Auslegung, § 3 Abs. 2 BauGB

Ziel/Zweck

Städtebauliche Neuordnung einer innerstädtischen Gewerbebrache.
Festsetzung von Gewerbegebiet, Mischgebiet, allgemeinem Wohngebiet, Straßenverkehrsfläche und Grünfläche mit der Zweckbestimmung „öffentliche Parkanlage“.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans abgegeben werden. Diese sind in die anschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.
Der Bebauungsplan VIII-547 wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder nur verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Zeit

  • Vom 15. März 2010 bis einschließlich 14. April 2010,
  • Montag bis Donnerstag von 8 bis 16 Uhr
  • und Freitag von 8 bis 14.30 Uhr
  • sowie außerhalb dieser Zeiten nach telefonischer Vereinbarung

Ort

  • Bezirksamt Spandau von Berlin,
  • Abteilung Bauen, Planen und Umweltschutz – Stadtplanungsamt –,
  • Zimmer 255,
  • Carl-Schurz-Straße 2/6 (Rathaus),
  • 13597 Berlin,
  • Tel. 90279-3565/2663 oder 90279-0

About Ralf Salecker

Ralf Salecker, freier Fotograf und Journalist (www.salecker.info)