Der Landeswahlausschuss in Berlin entscheidet am Donnerstag, 30. Juli 2026, über zwei gleichlautende Beschwerden gegen die Zulassung der AfD zur Wahl in Spandau. Die öffentliche Sitzung unter Vorsitz des Landeswahlleiters Prof. Dr. Stephan Bröchler beginnt um 10 Uhr in der Senatsverwaltung für Inneres und Sport in der Klosterstraße 47.
Nach Angaben des Landeswahlamts ist die Sitzung öffentlich; der Zutritt erfolgt jedoch nur im Rahmen der verfügbaren Plätze. Es ist nicht gestattet, sich im Dienstgebäude frei zu bewegen. An der Pforte werden Sie von Mitarbeitern des Landeswahlamtes empfangen und in den Sitzungssaal begleitet.
Für Medienvertreterinnen und -vertreter ist eine vorherige Anmeldung vorgesehen.
Die Beschwerden richten sich gegen die Entscheidung des Bezirkswahlausschusses Spandau, die AfD zur Wahl in Spandau zuzulassen. Weitere Angaben zum Inhalt der Beschwerden lagen zunächst nicht vor.
Donnerstag, den 30. Juli 2026 um 10 Uhr, im
Saal 3111 der Senatsverwaltung für Inneres und Sport,
Klosterstraße 47, 10179 Berlin.
Rolle des Landeswahlausschusses bei der Zulassung von Parteien
Der Landeswahlausschuss ist das Gremium, das in Berlin über die formelle Zulassung von Wahlvorschlägen entscheidet. Er prüft, ob politische Vereinigungen als Partei im Sinne des Wahlrechts gelten und ob die eingereichten Unterlagen die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
Bei der Abgeordnetenhauswahl 2026 entscheidet der Landeswahlausschuss außerdem darüber, welche Parteien mit Landes- oder Bezirkslisten antreten dürfen. Für neu antretende Parteien ist die Zulassung an zusätzliche Voraussetzungen geknüpft, etwa an Unterstützungsunterschriften und fristgerecht eingereichte Unterlagen.
Wird eine Vereinigung nicht als Partei anerkannt, kann sie unter Umständen dennoch als Wählergruppe bei Bezirksverordnetenversammlungen antreten; für Landeslisten gilt das nicht. Gegen Entscheidungen des Landeswahlausschusses sind Beschwerden möglich, über die dann das zuständige Gericht entscheidet.
Kurz gesagt: Der Landeswahlausschuss prüft nicht politische Inhalte, sondern die rechtlichen Voraussetzungen für die Teilnahme an der Wahl.
Folgen einer erfolgreichen Beschwerde gegen eine Parteizulassung
Wahlrechtlich ist die Wirkung zeitkritisch: Die Beschwerdeinstanzen müssen vor dem Wahltermin entscheiden, damit die Partei noch wie eine wahlvorschlagsberechtigte Partei behandelt werden kann. Bleibt die Ablehnung bis zum Wahltag bestehen, wirkt sich das unmittelbar auf die Teilnahme an der Wahl aus.
Selbst wenn eine Beschwerde erfolglos bleibt, kann die Entscheidung später im Rahmen einer Wahlprüfung oder einer verfassungsgerichtlichen Kontrolle angegriffen werden. Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Berliner Fall bereits entschieden, dass eine rechtswidrige Nichtzulassung die Parteienfreiheit und das Wahlrecht verletzen kann.



