Flagge Deutschland

Corona – „Allgemeines Kontaktverbot“ – Geltungsdauer für zwei Wochen

Wegen der Corona-Krise haben Bund und Länder erweiterte Ausgangssperren beschlossen

Kontakte untereinander sollen auf das Nötigste reduziert werden. Diese Maßnahmen gelten erst einmal für rund zwei Wochen. Der Abstand untereinander sollte 1,5 Meter oder mehr betragen. Schon bei einem Abstand von einem Meter wird von einer Reduzierung des Ansteckungsrisikos auf ein Prozent ausgegangen.
„Gruppen feiernder Menschen sind angesichts der ernsten Lage inakzeptabel“, so Kanzlerin Merkel in ihrer Ansprache am 22.3.2020 gegen 17:30 Uhr. Das gilt auch für die eigenen vier Wände. Mit Sanktionen ist in solchen Fällen verstärkt zu rechnen. Oberstes Gebot muss es sein, im Kampf gegen das Corona-Virus Zeit zu gewinnen.

Die eigenen vier Wände dürfen auch weiterhin verlassen werden. Es gelten aber Regeln:

  • Kontakte sind auf ein Minimum zu reduzieren.
  • Ansammlungen im öffentlichen Raum von mehr als zwei Personen sind verboten, es sei denn, diese gehören zum selben Haushalt.
  • In der Öffentlichkeit muss ein Mindestabstand von mindestens 1,5 Metern eingehalten werden.
  • Einkäufe, Arztbesuche, Gänge zur Apotheke, Beerdigungen, Spaziergänge, Sport oder dienstliche Wege, Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen sind weiterhin erlaubt.
  • Hilfen für andere, Notbetreuungen usw.  sind auch weiterhin möglich.
  • Dienstleistungen im Bereich der Körperpflege, wie z. B. Friseure, Kosmetikstudios, Massagestudios, Tattoo-Studios u. ä. müssen schließen.
  • Restaurants, Cafés müssen schließen. Sie dürfen nur dann geöffnet sein, für die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause..
  • Feiern in Gruppen, sei es auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen oder privaten Einrichtungen sind nicht zu akzeptieren.
  • Verstöße werden von den Ordnungsbehörden und der Polizei überwacht und bei Zuwiderhandlungen sanktioniert!

About Ralf Salecker

Ralf Salecker, freier Fotograf und Journalist (www.salecker.info)