SARS-CoV-2-CDC-23312

Maskenpflicht im ÖPNV ab dem 27. April

Kurzfassung – Lockerungsmaßnahmen für die erste Phase (wesentliche Punkte)

Corona-Lockerungsmaßnahmen – vom 22.4.2020 bis 10.5.2020

Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (Alltagsmaske) gilt für den ÖPNV – nicht für den Einzelhandel – verpflichtend ab 27. April 2020.

Öffnung des Einzelhandels bis zu einer Ladengröße vom 800 qm. Unabhängig vom Sortiment.

  • Hier ist eine Verkleinerung größerer Ladeneinheiten durch geeignete Abtrennung möglich.
  • Insbesondere gilt – wie bisher – dass Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten sind. Dies ist unter anderem durch einen kontrollierten Zugang zum Geschäft zu sichern.
  • Pro 20 qm = 1 Kunde ist hierbei die anzuwendende Formel – bei übersteigenden Kundenzahlen ist eine den Abständen (1,5 Meter) entsprechende Wartesituation / Zugangskontrolle vor dem Geschäft einzurichten.
  • In den Wartebereichen dürfen sich nicht mehr als 10 Personen gleichzeitig aufhalten.
  • Ein gutes Beispiel sind hier die in Berlin auch vorher bereits geöffneten Baumärkte.

Warenhäuser und Shopping Malls / Einkaufszentren können ebenfalls öffnen.

  • In den Malls und Einkaufszentren gelten die 800 qm pro Ladengeschäft – größere können verkleinert werden.
  • Für den Kundenzugang gilt hier die Gesamtverkaufsfläche der Mall bei der Berechnung der 20 qm/Kunde.
  • Warenhäuser müssen das Angebot auf 800 qm beschränken.
  • Für beide gilt: Aufenthaltsanreize wie Bänke und Sonderverkaufsflächen sind zu vermeiden, damit größeren Kundenansammlungen vorbeugen zu können.

Frisöre können unter hygienischer Beauftragung ab dem 04. Mai 2020 wieder öffnen.

Kirchen

  • Ab 22.4.2020 können Taufen, Hochzeiten, Trauerfeiern mit 20 Personen (vorher 10) abgehalten werden.
  • Ab dem 04. Mai können – je nach räumlicher Ausprägung Gottesdienste mit bis zu 50 Personen gefeiert werden.

 

Kulturelle Einrichtungen bleiben bis zum 31. Juli 2020 geschlossen.

Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen sind bis einschließlich 31. August 2020 untersagt.

Großveranstaltungen mit mehr als 5.000 Personen bleiben bis einschließlich 24. Oktober 2020 untersagt.

Gastronomie und Beherbergung bleiben weiterhin geschlossen

  • Für die Gastronomie gelten weiterhin die Möglichkeiten des Außer-Haus-Verkaufs mittels Lieferung oder Abholung. Senatorin Pop äußerte sich, dass nicht vor Sommer – eher später – mit einer Öffnung zu rechnen ist.
  • Auch jetzt bildet die so genannte Orientierungshilfe den Rahmen für die Wirtschaft in Berlin. Hier sind die einzelnen Branchen aufgeführt, die (unter Bedingungen) öffnen können bzw. Geschlossen zu halten sind.
  • https://www.berlin.de/corona/massnahmen/orientierungshilfe-fuer-gewerbe/
 
 

About Ralf Salecker

Ralf Salecker, freier Fotograf und Journalist (www.salecker.info)