Fällverbot: Ab dem 1. März ruht die Axt

Die „Baumschonzeit“ beginnt

Fällverbot: Ab dem 1. März ruht die Axt

Fällverbot: Ab dem 1. März ruht die Axt
Fällverbot: Ab dem 1. März ruht die Axt (Foto: Ralf Salecker)

Der Winter scheint nicht weichen zu wollen, doch bereits jetzt schon stimmen einige Vögel schüchtern ihre ersten Lieder an und im Kalender rückt der 1.3. näher – ab diesem Tag dürfen keine Bäume mehr gefällt oder großflächig Hecken zurück geschnitten werden.

Eigentlich geht es in der Zeit zwischen dem 1.März und 30.September nur auf den ersten Blick um die Bäume und Sträucher, sondern vielmehr um die Tiere, die sich diese als Lebensraum aussuchen, ihre Nester darin bauen, sich darin verstecken können oder sich später im Jahr von den Blüten oder Früchten ernähren. Aus diesem Grund betrifft das Fällverbot auch nicht nur die klassischen Laubbäume ab einer bestimmten Größe und Stärke, sondern es gilt für alle Gehölze, also auch für Obstbäume, Nadelbäume, Sträucher und Hecken unabhängig von ihrer Art und Größe.

Wer gefiederte Artenvielfalt im Garten haben möchte, der kann sich bei seinem gärtnerischen Hobby etwas entspannen, denn die schweren Holzarbeiten können bis zum Herbst ruhen. Natürlich kann der jährliche Heckenformschnitt durchgeführt werden, aber ein sogenanntes „auf den Stock setzen“ – also dicht über dem Boden kappen – ist nicht erlaubt. Wer seiner Hecke nach dem Johannis- oder Maitrieb den richtigen Schnitt geben möchte, sollte vor An-setzen der Heckenschere das Gewächs auf versteckte Vogelnester prüfen. Wer dabei fest-stellt, dass Nachwuchs unterwegs ist, wartet etwas, bis die Jungvögel das Nest verlassen haben.

Gut zu wissen

Diese Regelung gilt übrigens auch für bereits genehmigte oder zulässige Bauvorhaben. Grundstücke dürfen erst wieder ab dem 1.Oktober von Gehölzaufwuchs beräumt werden. Aus-nahmen gibt es nur, wenn die Verkehrssicherheit betroffen ist, die Fällung nicht zu einer anderen Zeit durchgeführt werden konnte und die Maßnahme im öffentlichen Interesse ist. Um festzustellen ob alle drei Bedingungen erfüllt sind, braucht man allerdings die Zustimmung der Behörde.

Wer sich also unsicher ist, ob seine gärtnerischen Aktivitäten der Natur helfen oder schaden, kann sich an die Expertinnen und Experten des Umwelt- und Naturschutzamtes Spandau wenden, denn für sie ist das ganze Jahr in Sachen Baumschutz Saison. Egal ob Gartenliebhaber, Häuslebauer oder großer Bauherr – fachkompetente Beratung gibt es für jeden.

About Ralf Salecker

Ralf Salecker, freier Fotograf und Journalist (www.salecker.info)