Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e. V. - AMV

Die richtige Altersrente

Nachlese zum 27. Mieter- und Verbraucherstammtisch des AMV am 15.11.2017 – „Rund um die Rente“

Jan Graßhoff – Berater in der Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung Berlin-Brandenburg zu Gast beim AMV

Am 15.11.2017 fand im Restaurant 1860 TSV Spandau – Tanzsportzentrum – der 27. Mieter- und Verbraucherstammtisch des AMV statt. Thema des Abends war „Rund um die Rente“.

Nach der Begrüßung durch den 2. Vorsitzenden des AMV, Herrn Ass. Marcel Eupen, referierte Herr Jan Graßhoff, Berater in der Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung Berlin-Brandenburg, zu dem Thema „Rund um die Rente“ und beantwortete danach Fragen der anwesenden Bürgerinnen und Bürger. Die Veranstaltung war mit 14 Verbraucherinnen und Verbrauchern nur mäßig besucht.

Verschiedene Altersrenten

Die gesetzliche Rentenversicherung kennt verschiedene Altersrenten. Sie alle haben unterschiedliche Zugangsbedingungen und passen sich so den Lebensläufen der betreffenden Personengruppen an.

Wenn Sie in Rente gehen wollen, sollten Sie sich zunächst zwei wichtige Fragen beantworten: Ab wann wollen Sie die Rente bekommen? Wollen und können Sie Abschläge in Kauf nehmen?

Wer davon spricht, dass er demnächst in Rente gehen will, meint damit seine Altersrente. Was viele aber nicht wissen: Es gibt verschiedene Altersrenten mit unterschiedlichen Zugangsbedingungen. Je nachdem, welchen beruflichen Lebensweg Sie zurückgelegt haben, passt die eine oder andere der Varianten besser für Sie.

Seit dem Jahr 2012 wird für ab 1947 Geborene die Regelaltersrente schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Für die Geburtsjahrgänge ab 1964 ist dann im Jahr 2031 67 die Regelaltersgrenze. Wer seine Rente früher erhalten will, muss in aller Regel Abschläge in Kauf nehmen.

Sie können sich entscheiden, trotz vorzeitigen Rentenbezugs weiter zu arbeiten und dabei die Altersrente als Vollrente oder auch nur als Teilrente in Anspruch zu nehmen. Durch die weitere Beitragsleistung steigern Sie Ihren Rentenanspruch. Oder Sie nehmen die Rente auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze noch nicht in Anspruch und haben so später einen rentensteigernden Zuschlag.

Die Altersrenten – Voraussetzungen und Varianten

Die Varianten der Altersrente haben unterschiedliche Bezeichnungen:

Regelaltersrente

Die Regelaltersrente können Sie mit nur fünf Jahren Versicherungszeit erhalten. Das ist die geringste aller Wartezeiten. Die Altersgrenze für diese Rente wird zurzeit schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben.

Altersrente für besonders langjährig Versicherte

Wenn Sie vor dem 1. Januar 1953 geboren sind und 45 Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung, Tätigkeit oder Berücksichtigungszeiten vorweisen können, können Sie ab 1. Juli 2014 die Altersrente bereits mit 63 ohne Abschläge in Anspruch nehmen. Für Jüngere wird die Altersgrenze schrittweise auf 65 Jahre angehoben.

Zu den Pflichtbeitragszeiten zählen auch Pflichtbeiträge aus Kindererziehung, nicht erwerbsmäßiger Pflege, Krankengeldbezug sowie Wehr- und Zivildienst. Berücksichtigungszeiten können für die Erziehung eines Kindes bis zu dessen vollendetem 10. Lebensjahr und für Zeiten der nicht erwerbsmäßigen Pflege von Januar 1992 bis März 1995 angerechnet werden. Zudem werden auch Zeiten aus Minijobs angerechnet.

Nicht berücksichtigt werden Pflichtbeiträge, die wegen des Bezugs von Arbeitslosengeld II oder Arbeitslosenhilfe gezahlt wurden, und Zeiten aus einem Versorgungsausgleich sowie aus einem Rentensplitting unter Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern.

Altersrente für langjährig Vericherte

Wurden Sie vor 1949 geboren, liegt die Altersgrenze bei 65 Jahren. Sie können diese Altersrente aber auch – mit einem Abschlag von 7,2 Prozent – ab 63 in Anspruch nehmen. Wurden Sie zwischen 1949 und 1963 geboren, gilt eine Altersgrenze, die stufenweise steigt. Ab dem Geburtsjahrgang 1964 liegt sie bei 67. Sie können die Altersrente jedoch auch ab 63 vorzeitig in Anspruch nehmen, allerdings mit einem Abschlag von bis zu 14,4 Prozent.

Altersrente für schwerbehinderte Menschen

Eine gesundheitliche Beeinträchtigung kann eine Beschäftigung bis zur Regelaltersgrenze in Frage stellen. Bei einem Grad der Behinderung von mindestens 50 können Sie früher in Rente gehen.

Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen können Frauen und Männer erhalten, die bei Beginn der Rente schwerbehindert sind, bei vor 1951 geborenen Versicherten reicht die Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit nach dem bis Ende 2000 geltenden Recht, und die Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von 35 Jahren erfüllen.

Schwerbehinderte Menschen sind alle Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 (höchstmöglicher GdB = 100). Ihre Schwerbehinderung wird durch den Schwerbehindertenausweis nachgewiesen.

Kontakt bei Fragen

Kostenloses Servicetelefon: 0800 1000 4800, Internet: www.deutsche-rentenversicherung.de, E-Mail: info@www.deutsche-rentenversicherung.de

Dank!

Der AMV dankt ausdrücklich Herrn Jan Graßhoff für seinen sehr professionellen und kompetentensowie auf den Punkt gebrachten Vortrag, der bei allen Teilnehmern sehr gut angekommen ist und mit viel Applaus bedacht wurde.

Vorschau auf den 28. Mieter- und Verbraucherstammtisch des AMV am 21.02.2018

Der 28. Mieter- und Verbraucherstammtisch des AMV findet am 21.02.2018 statt und widmet sich dem Thema „Barrierefreie Wohnung“. Referieren wird Herr Rüdiger Darmer, Sachverständiger für angewandte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.

About AMV