Niemand kann jetzt mehr an der Renaissancefestung vorbeibeifahren
Nach langwierigen Mühen, ist es einer Initiative von Vereinigungs Wirtschaftshof e. V., der Abteilung Bauen, Planen, Umweltschutz und Wirtschaftsförderung sowie der Tourismus-Marketing GmbH Brandenburg endlich gelungen einen Hinweis auf die Zitadelle an der Autobahn A 10 errichten zu lassen. Formal handelt es sich um das Zeichen 386 für die touristische Beschilderung (Unterrichtungstafel) in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Seit dem 2. mai 2012 steht dieses Schild bei Kilometer 141,30 an der A 10 am Dreieck Werder. Die Bürokratischen Hürden scheinen recht groß gewesen zu sein.
Entwurf durch die Grafikerin Susanne Babst
Entworfen wurde das Autobahnschild von der Grafikerin Susanne Bapst, die auch schon die Imagekampagne „Spandauer Altstadt Sommer 2012“ gestaltet hat. Dabei ging es nicht nur darum, eine aussagekräftige Idee zu entwickeln. Die größere Hürde sind die Anforderungen, die zu erfüllen sind, damit solch ein Schild überhaupt genehmigt wird. Dazu gehören Vorgaben, die eine eindeutige Erkennbarkeit und Lesbarkeit voraussetzen. Es gibt, wegen der besseren Lesbarkeit nur serifenlose Schriften auf diesen Schildern. Alle sind einheitlich in braun und weiss gehalten.
Auch wenn auf dem Schild „nur“ auf die Zitadelle Spandau verweist, die ja eigentlich „nur“ Zitadelle heißt, ist es doch als Hinweis auf die Altstadt Spandau zu verstehen. Die Wahrzeichen Spandaus, also Havel, Zitadelle und Nikolai-Kirche sind integraler Bestandteil. Ingo Gersbeck, vom Schiffsservice Spandau, hatte im Antragsverfahren eine wichtige Vermittlerrolle.
Alles ist geregelt
Vor 2009 galt noch die Regel, das touristische Sehenswürdigkeiten von der Autobahn zu sehen sein müssen, um auf ein Hinweisschild gebannt werden zu dürfen, sonst hätte man schließlich alles auf ein Schild bannen können. 2009 erfolgte eine Vereinfachung der Regeln. Netterweise dürfen die touristischen Objekte der Begierde nun bis zu 10 Kilometer entfernt liegen. Ziele mit touristisch herausragender Bedeutung dürfen ausnahmsweise sogar noch weiter weg liegen. In begründeten Fällen dürfen sogar mehr als zwei Unterrichtungstafeln zwischen zwei Autobahnknotenpunkten aufgestellt werden. Na, wenn das nichts ist. Spandau könnte also noch zulegen. Es sei denn, ein Banause wagt zu behaupten, die Zitadelle im schönen Spandau wäre nicht bedeutsam. Natürlich darf sich nicht jede Gemeinde ihr touristisches Highlight an die Autobahn stellen. Darum gibt es auch eine exakte Definition: touristische Sehenswürdigkeiten sind Orte „von allgemeinem touristischen Interesse und erheblichem touristischen Verkehr“. Und nicht zu vergessen: Touristische Unterrichtstafeln haben nur eine hinweisende und keine wegweisende Funktion! Bezahlt werden diese Schilder ausschließlich vom Antragsteller.
Dazu ein paar Worte der Vorsitzenden des Wirtschaftshofes Spandau e.V. Gabriele Fliegel und Baustadtrat Carsten Röding:
„Ganz nach dem Motto: was lange währt…! Wenn es um Spandau geht, kann man nicht beharrlich genug sein. Dem folgend ist es nun endlich ge-lungen ein Autobahnhinweisschild zu installieren. Pünktlich zum 1. Span-dauer Altstadtsommer, weiß man nun wo die Reise hingeht. Berlin-Spandau macht auf sich aufmerksam!“
Weitere LINKS zur Zitadelle Spandau
- Zitadelle Spandau – Eingang
- Zitadelle Spandau – Rundgang
- Bastion König, Juliusturm, Palas
- Kurtinen, Ravelin, Foyer B, Offiziantenhaus
- Bastion Kronprinz, Kavalier, Kaserne, Hafen
- Italienische Höfe, Bastion Königin, Magazin, Zeughaus
- Geschichte
- Gefangene auf der Zitadelle
An Spandau kommt nun niemand mehr vorbei.
;-)