Rieselfelder Gatow Karolinenhöhe (www.salecker.info)

Dürfen Windräder in Landschaftsschutzgebieten wie den Spandauer Rieselfeldern aufgestellt werden? JA!

Windräder dürfen inzwischen grundsätzlich auch in Landschaftsschutzgebieten aufgestellt werden

Rieselfelder Gatow Karolinenhöhe (www.salecker.info)
Windrad: Rieselfelder Gatow Karolinenhöhe (KI-Generiert – www.salecker.info)

Der menschengemachte Klimawandel stellt uns alle vor eine historische Herausforderung. Die Folgen sind längst spürbar – extreme Wetterereignisse, schwindende Artenvielfalt und steigende Meeresspiegel machen deutlich: Ein „Weiter so“ darf es nicht geben. Doch gerade in dieser Krise liegt auch eine Chance. Wir alle, jede Bürgerin und jeder Bürger, jede Kommune und jedes Land, können und müssen Verantwortung übernehmen.

Windkraftanlagen sind ein zentraler Baustein für eine nachhaltige Energiezukunft. Sie liefern sauberen Strom, schonen unsere Umwelt und stärken die regionale Wertschöpfung. Der Ausbau der Windenergie ist nicht nur ein Beitrag zum Klimaschutz, sondern auch ein Zeichen gelebter Solidarität mit kommenden Generationen.

Es ist an der Zeit, ehrlich zu sein: Die Verantwortung für den Klimaschutz kann nicht auf andere abgewälzt werden. Jeder von uns ist gefragt, aktiv zu werden – sei es durch die Unterstützung von Windkraftprojekten in der eigenen Region, durch sachliche Diskussionen oder durch das Engagement in Bürgerinitiativen. Gemeinsam können wir zeigen, dass Wandel möglich ist und dass wir bereit sind, für eine lebenswerte Zukunft einzustehen.

Bundesnaturschutzgesetz

Seit dem 1. Februar 2023 gilt § 26 Abs. 3 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), der die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen (WEA) in Landschaftsschutzgebieten deutlich erleichtert. Die Schutzgebietsverordnung steht der Errichtung von Windenergieanlagen dabei nicht mehr grundsätzlich entgegen, selbst wenn die ursprüngliche Unterschutzstellungsverordnung ein Verbot enthielt.

Grundsätzlich ist der Bau von Windkraftanlagen in solchen Gebieten nicht verboten, wenn sich der Standort der Anlage innerhalb eines ausgewiesenen Windenergiegebietes nach § 2 Nummer 1 des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (WindBG) befindet.

Wichtige Voraussetzungen:

Die erleichterte Zulassung gilt insbesondere für Standorte, die als Vorrangflächen für Windenergie in Raumordnungs- oder Bauleitplänen ausgewiesen sind.

Solange ein Bundesland seine gesetzlich vorgegebenen Flächenziele für Windenergie noch nicht erreicht hat, ist die Errichtung von Windenergieanlagen sogar auch außerhalb dieser Vorrangflächen in Landschaftsschutzgebieten zulässig.

Eine gesonderte Befreiung nach § 67 BNatSchG ist in diesen Fällen nicht mehr erforderlich.

Einschränkungen und Prüfungen:

Trotz der gesetzlichen Öffnung müssen weiterhin andere naturschutzrechtliche und baurechtliche Vorgaben eingehalten werden, etwa zum Artenschutz oder zur Landschaftsbildverträglichkeit.

Die tatsächliche Genehmigung erfolgt im Einzelfall durch die zuständigen Behörden und kann an zusätzliche Bedingungen geknüpft sein.

 

Fazit:

Ein generelles Verbot für Windenergieanlagen in Landschaftsschutzgebieten besteht nicht mehr. Die Entscheidung hängt jedoch von der Flächenplanung und den naturschutzrechtlichen Prüfungen im Einzelfall ab.

Wir alle brauchen Strom. Für manche kommt er einfach aus der Steckdose. Gerade heute ist es besonders wichtig, sich darüber Gedanken zu machen, wie unser Strom produziert wird. Wir müssen uns der Verantwortung stellen und uns entscheiden, ob immer andere die Last tragen sollen, oder wir auch einen Teil dazu beitragen. Das bedeutet auch, als Land den Ausbau der Windenergie nicht unnötig auszubremsen. Die Bezeichnung Landschaftsschutzgebiet zu missbrauchen und gleichzeitig der seit Jahren stattfindenden extremen Veränderung der Spandauer Rieselfelder stillschweigend zu billigen, ist scheinheilig.

Heiliger Sankt Florian / Verschon’ mein Haus, zünd’ and’re an!

Zu oft gilt das Sankt-Florian-Prinzip. Es bezeichnet Verhaltensweisen, potenzielle Bedrohungen oder Gefahrenlagen nicht zu lösen, sondern auf andere zu verschieben. Mehr oder weniger geschickt werden Formalien vorgeschoben, wenn echte Fakten anderes notwendig machen. „Wir müssen das Problem weltweit angehen, oder europaweit oder aber „Deutland ist so klein, da ist es egal, was wir machen…“. Die Kohlenstoff-Lobby bei den Energieträgern hat uns jahrzehntelang Sand in die Augen gestreut, indem sie wissenschaftliche Erkenntnisse in Zweifel zog. Deren Beiträge muss man aber hinterfragen. Das Motto: „Wem nützt es?“ oder „Folge der Spur des Geldes“, ist immer eine gute Hilfe bei der Recherche.

 

 

About Ralf Salecker

Ralf Salecker, freier Fotograf und Journalist (www.salecker.info)