Rathaus Spandau (Foto: Ralf Salecker)

Ehrenamtliche Richter/innen in Spandau dringend gesucht

Sie möchten Laienrichter/in bei Strafprozessen sein?

Rathaus Spandau (Foto: Ralf Salecker)
Rathaus Spandau (Foto: Ralf Salecker)

Das Bezirksamt Spandau benötigt für die Vorschlagslisten zur nächsten Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 noch Spandauer Bürgerinnen und Bürger, die Interesse haben als ehrenamtliche Laienrichter bei Strafprozessen beim Amtsgericht Tiergarten bzw. Landgericht Berlin oder bei rechtswidrigen Verwaltungsmaßnahmen beim Verwaltungsgericht Berlin bzw. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg tätig zu werden.

Für die Strafprozesse werden noch 260 und für die Verwaltungsgerichtsbarkeit werden noch 45 Bewerber/innen gesucht.

Interessierte können sich unter www.spandau.de informieren oder sich telefonisch, schriftlich oder persönlich beim Bezirkswahlamt Spandau, Carl-Schurz-Str. 2/6, 13597 Berlin, Telefon 90279-2316, montags bis donnerstags von 8 bis 15 Uhr und freitags von 8 bis 13 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung, bis zum 17.1.2018 melden.

Unabdingbar für die Aufnahme in die Vorschlagsliste für die Strafprozesse ist, dass die Bewerberin / der Bewerber

  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt,
  • zu Beginn der Amtsperiode am 1.1.2019 zwischen 25 und 69 Jahre alt ist,
  • im Bezirk Spandau wohnhaft ist,
  • für die Ausübung des Amtes gesundheitlich geeignet ist und die deutsche Sprache ausreichend beherrscht,
  • sich nicht in der Insolvenz befindet und auch keine eidesstattliche Versicherung über das eigene Vermögen abgegeben hat,
  • die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzt und dass kein entsprechendes Ermittlungsverfahren schwebend ist usw.,
  • nicht hauptamtlich in oder für die Justiz tätig ist (z.B. als Richter/in, Polizeivollzugsbeamter/in, Bedienstete/r im Strafvollzug, Bewährungshelfer/in) oder Religionsdiener ist,
  • nicht hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes der DDR war.
  • Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste für die rechtswidrigen Verwaltungsmaßnahmen ist abweichend der oben genannten Voraussetzungen, dass die Bewerberin / der Bewerber
  • zu Beginn der Amtsperiode am 19.8.2018 bzw. am 1.1.2019 zwischen 25 und 59 Jahre alt ist,
  • nicht haupt- oder nebenamtlich im öffentlichen Dienst tätig ist,
  • kein Berufssoldat oder Soldat auf Zeit, Rechtsanwalt, Notar oder Person, der fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgt, ist.

 

Ansprechpartnerin: Frau Slomianski, App. 2316

About Ralf Salecker

Ralf Salecker, freier Fotograf und Journalist (www.salecker.info)