BVV-Saal im Rathaus Spandau

Ein Stadtrat der AfD im Spandauer Bezirksamt?!

 Wie stellt sich die neue Bezirksverordnetenversammlung der Situation?

BVV-Saal im Rathaus Spandau
BVV-Saal im Rathaus Spandau (Foto: Ralf Salecker)

Geht es nach dem reinen Wahlergebnis in Spandau, dann besetzen CDU und SPD jeweils zwei Bezirksamtsposten im Rathaus und die AfD einen. Auch wenn die AfD einen Stadtratsposten beanspruchen kann, bedeutet es nicht zwangsläufig, dass sie diesen auch bekommt. Stadtratsposten in den Bezirken werden nach der Fraktionsstärke in der Bezirksverordnetenversammlung vergeben: Je stärker eine Partei ist, umso mehr Stadträte stellt sie. Über deren Besetzung wird aber immer in der BVV abgestimmt. Er muss von einer Mehrheit gewählt werden. Erst wenn mindestens drei der fünf Positionen vergeben sind, kann das Bezirksamt seine Arbeit aufnehmen. In Spandau entscheidet das Bezirksamt nach der Wahl (!) auf Vorschlag des Bezirksbürgermeisters über die Verteilung der Geschäftsbereiche (Abteilungen) unter den Mitgliedern. Eine völlig willkürliche Schaffung von „unwichtigen“ Positionen ist nicht möglich.

 

 

Gründe einer Ablehnung eines Kandidaten wären der sachliche Zweifel an seiner Qualifikation oder aber politisch-moralische Erwägungen:

„Zum Mitglied des Bezirksamtes darf u. a. nur gewählt werden, wer die erforderliche Sachkunde und allgemeine Berufserfahrung aufweist.“ … Bezirksamtsmitglieder sind Beamten auf Zeit. Sie müssen die gesetzlichen Einstellungsvoraussetzungen erfüllen (z. B. die Gewähr, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten…) …

Wahl der Bezirksamtsmitglieder

Die Mitglieder des Bezirksamtes bleiben so lange mit allen Rechten und Pflichten im Amt, bis die Amtszeit des neuen Bezirksamts beginnt. Hierzu müssen grundsätzlich alle Bezirksamtsmitglieder gewählt und ernannt sein. Ausnahmsweise beginnt die Amtszeit des neu gewählten Bezirksamtes bereits mit der Wahl und Ernennung der Bezirksbürgermeisterin/des Bezirksbürgermeisters/ und zumindest zwei weiteren Bezirksamtsmitgliedern. Die erforderliche Wahl der übrigen Bezirksamtsmitglieder ist unverzüglich nachzuholen. …

Das Bezirksamt wird auf Grund der Wahlvorschläge der Fraktionen entsprechend ihrem Stärkeverhältnis nach dem Höchstzahlverfahren (d’Hondt) in der BVV gebildet. (Ein „politisches Bezirksamt“ ist verfassungsrechtlich ausgeschlossen.) Diese Wahlvorschläge dürfen keine Zuordnung zu einem Geschäftsbereich (Ressort) beinhalten. Diese Ressortaufteilung obliegt vielmehr dem Bezirksamt selbst und erfolgt in der Regel unmittelbar nach der Wahl und der anschließenden Vereidigung der Bezirksamtsmitglieder in der konstituierenden Sitzung. …

Bei den Wahlen zum Bezirksamt sind Gegenkandidaturen unzulässig. Die Nichtwahl einer Kandidatin/eines Kandidaten hat grundsätzlich nicht zur Folge, dass die Fraktion bzw. die Zählgemeinschaft, die die entsprechende Person vorgeschlagen hat, ihr Nominierungsrecht verliert.

Abberufung (Abwahl) eines Bezirksamtsmitglieds

Das Bezirksamt ist gegenüber der BVV für sein Verwaltungshandeln politisch verantwortlich. Deshalb ist die gesetzliche Möglichkeit eröffnet, die Bezirksbürgermeisterin/den Bezirksbürgermeister oder einzelne Bezirksstadträtinnen/Bezirksstadträte vorzeitig abzuberufen. Einer besonderen Begründung bedarf es in rechtlicher Hinsicht nicht. Für die Abwahl ist eine Mehrheit von zwei Dritteln (d. h. mindestens 37 Ja-Stimmen) der (55) Mitglieder der BVV erforderlich; auf die Zahl der konkret anwesenden Bezirksverordneten kommt es nicht an.

Um eine spontane Abberufung eines Bezirksamtsmitglieds zu verhindern, kann die Abstimmung erst nach zweimaliger Beratung erfolgen, wobei die zweite Beratung frühestens zwei Wochen nach der ersten stattfinden darf. Die Abstimmung über den Abwahlantrag kann dann unmittelbar nach der zweiten Beratung durchgeführt werden.

Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns

Die Bezirksbürgermeisterin/der Bezirksbürgermeister und das restliche Bezirksamt stellen die Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns sicher. Dabei ist das Rechtsamt beratend tätig. Das Bezirksamt muss einen rechtswidrigen Beschluss der BVV binnen zwei Wochen – beginnend am Tage der Beschlussfassung durch die BVV – unter Angabe der Gründe beanstanden. Diese Beanstandung hat aufschiebende Wirkung. Gegen einen Beanstandungsbeschluss des Bezirksamts kann die BVV die Entscheidung der Bezirksaufsichtsbehörde (Senatsverwaltung für Inneres) binnen eines Monats beantragen.

Rechtswidrige Bezirksamtsbeschlüsse hat die Bezirksbürgermeisterin/der Bezirksbürgermeister binnen zwei Wochen unter Angabe der Gründe zu beanstanden. Hiergegen kann das Bezirksamt binnen weiterer zwei Wochen ebenfalls die Entscheidung der Bezirksaufsichtsbehörde beantragen.“

(Quelle: Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf)

 

Bezirksbürgermeister Helmut Kleebank kann es sich nicht vorstellen, einen AfD-Kandidaten zu wählen, von dem Fremdenfeindliche, Rassistische oder Frauenfeindliche Aussagen bekannt sind. LINKE und GRÜNE sehen das ähnlich.

 

Vorläufiges Endergebnis der Wahl der Bezirksverordnetenversammlung 2016 in Spandau

Wahlbeteiligung 59,3 %

Partei % 2016 Sitze 2016 Gewinn/Verlust
SPD 33,3 20 -1,4 %
CDU 25,7 16 -11,0 %
GRÜNE 7,6 4 -2,1 %
LINKE 5,6 3 +2,5 %
FDP 6,4 3 +4,8 %
AfD 16 9 +16,0 %
WisS 1,4 0 +1,4 %
Sonstige 3,7 -3,7 %
Summe 55

 

In anderen Berliner Bezirken wurde schon vor der Wahl von den dortigen Bezirksverordneten betont, auf keinen Fall einen AfD-Kandidaten wählen zu wollen. Was könnte nun in Spandau geschehen?

In der letzten Wahlperiode wählte eine Zählgemeinschaft aus SPD und GRÜNEN den Bezirksbürgermeister in seine Position – wenn auch erst im dritten Wahlgang. Eine Zählgemeinschaft bedeutet, anders als eine Koalition, kein ausdrücklich gemeinsames Handeln.

Die Bezirksverordnetenversammlung hat 55 Sitze. Wer sicher in Spandau regieren möchte, benötigt also mindestens 28 Sitze. Die SPD hat aber nur 20 und die CDU 16. Alleine geht also nichts. Welche Zählgemeinschaften oder „Koalitionen“ werden sich bilden? Mit der AfD will offiziell niemand… Ein Zweierbündnis (außer CDU + SPD) ist rechnerisch nicht möglich. Da die SPD zweifelsohne regieren möchte, bleiben als Partner GRÜNE, FDP und DIE LINKE, um eine Mehrheit zu erreichen. Dies scheint aktuell gesichert zu sein. Helmut Kleebank dürfte damit unstrittig auch der nächste Bezirksbürgermeister sein, wenn nicht mehrere mit der AfD Hand in Hand wählen…

Kulturstadtrat Gerhard Hanke, der ebenfalls Bezirksbürgermeister werden wollte, lehnte eine Zählgemeinschaft mit AfD und FDP ab.

siehe auch rbb zum Thema

 

Welche Szenarien sind denkbar?

  • Wahl des AfD-Stadtrates auch mit Stimmen der anderen Parteien
  • Keine Partei wählt den AfD-Kandidaten
  • Dier Parteien verweigern sich im ersten oder in den ersten Wahlgängen, um sich später zu enthalten.
  • Die Parteien enthalten sich grundsätzlich bei der Wahl, so dass der AfD-Stadtrat ausschließlich mit den 9 Stimmen der AfD gewählt wird.
  • Alle andere Parteien bleiben der Wahl des unliebsamen Stadtrates fern, nehmen also nicht an der Wahl teil

Theoretisch könnte es endlos lange Abstimmungen geben, bei denen die Kandidaten immer wieder abgelehnt werden. Anderswo in Berlin wurde der AfD-Kandidat bewusst nicht gewählt. In Spandau könnte dies anders sein. Bliebe der fünfte Stadtratsposten unbesetzt, müssten theoretisch die verbliebenen vier sich dessen Arbeit teilen.

Wir können also gespannt sein!

  • Die nächste Bezirksverordnetenversammlung findet am 30.11.2016 um 17 Uhr im Rathaus Spandau statt.

Passende Beiträge aus den Medien:

Nervige Straßenmusikanten müssen jetzt die AfD fürchten

  • Bezirksstadträte in Berlin sind im Gegensatz zu den Stadträten anderer deutscher Kommunen keine Stadtparlamentarier, sondern Beamte der Exekutive – unterhalb des Bezirksbürgermeisters – und haben erheblichen Gestaltungsspielraum.

Plötzlich in der Verantwortung (Die Zeit)

  • In Berlin übernimmt die AfD zum ersten Mal Regierungsverantwortung – in sieben Bezirksversammlungen. Welche Macht hat sie dort?“Die Stadträte teilen zu Beginn ihrer Amtszeit die verschiedenen Zuständigkeitsbereiche untereinander auf. Dazu gehören zum Beispiel die Ressorts Finanzen, Personal, Bildung oder Gesundheit. Die Verteilung dieser Einheiten ist vor allem das Ergebnis eines politischen Aushandlungsprozesses zwischen den einzelnen Stadträten.“

 

About Ralf Salecker

Ralf Salecker, freier Fotograf und Journalist (www.salecker.info)