Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e. V. - AMV

Erbrecht und Errichtung eines Testaments

17. Mieter- und Verbraucherstammtisch des AMV am 19.10.2016

Der 17. Mieter- und Verbraucherstammtisch des AMV findet am 19.10.2016 um 19:30 Uhr im Restaurant 1860 TSV Spandau, Tanzsportzentrum, Askanierring 150, 13585 Berlin-Spandau, statt. Die Beauftragte für Vorsorge im Alter des Caritasverbandes für das Erzbistum Berlin e.V., Stabstelle Ehrenamt und Fundraising, Frau Jutta Windeck, wird zu dem Thema „Erbrecht und Errichtung eines Testaments“ referieren und danach Fragen der anwesenden Verbraucherinnen und Verbraucher beantworten.

Jutta Windeck
Jutta Windeck (Foto caritas-berlin.de)

 

 

3,1 Billionen € Erbmasse

Das Deutsche Institut für Altersvorsorge geht davon aus, dass in den nächsten zehn Jahren in Deutschland 3,1 Billionen € vererbt werden (Quelle: dia-vorsorge.de). Die durchschnittliche Erbschaft beträgt rund 305.000 €. Angesichts dieser Zahlen müsste man denken, dass der Großteil der Deutschen seinen Nachlass testamentarisch regelt. Dies ist jedoch keineswegs der Fall. Nur 29 Prozent der Deutschen errichten ein Testament oder einen Erbvertrag und bei nur 53 Prozent der Erbfälle liegt ein gültiges Testament vor (Quelle: handelsblatt.com).

Intelligente Nachlassplanung

Erbschaften bergen ein hohes Streitpotential. Streitigkeiten unter Erben lassen sich oftmals durch eine intelligente Nachlassplanung vermeiden. Existiert nach dem Tod kein Testament, gilt automatisch die gesetzliche Erbfolge. Immer dann, wenn ein Erblasser von der gesetzlichen Erbfolge abweichen will, bedarf es zwingend eines Testaments oder eines Erbvertrags. Vermögen soll nach dem Tod in die richtigen Hände gelangen. Mit der rechtzeitigen Errichtung eines Testaments oder eines Erbvertrags können Verbraucherinnen und Verbraucher die Zukunft ihres Hab und Guts regeln. Aber wie ist das Schriftstück abzufassen? Braucht man dazu einen Notar? Was muss man beachten? Welche Freibeträge und Steuersätze gelten? Diese und ähnliche Fragen wird die Referentin Jutta Windeck von der Caritas behandeln und beantworten.

E I N L A D U N G

17. Mieter- und Verbraucherstammtisch des AMV am 19.10.2016 – „Erbrecht und Errichtung eines Testaments“

Wann: 19.10.2016, 19:30 Uhr

Wo: Restaurant 1860 TSV-Spandau, Tanzsportzentrum, Askanierring 150, 13585 Berlin-Spandau

Thema: Erbrecht und Errichtung eines Testaments

Referentin: Frau Jutta Windeck, Beauftragte für Vorsorge im Alter des Caritasverbandes für das Erzbistum Berlin e.V.

Der AMV freut sich auf zahlreiches Erscheinen interessierter Verbraucherinnen und Verbraucher! Die Teilnahme ist – wie immer – kostenlos!

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