Schildbürgerstreich
Das zum 20jährigen Mauerfall errichtete Hinweisschild auf Brandenburger Seite an der Bundesstraße B 5 beschäftigt die Menschen in Berlin und Brandenburg gleichermaßen. Und das zu Recht, denn: Die Gedenktafel steht am falschen Ort!
Diese falsche Positionierung des Schildes kann man im Wortsinne nicht stehen lassen.
Das Bezirksamt Spandau ist bei der Planung leider nicht beteiligt worden. Sofort nach der erfolgten Aufstellung der Tafeln ist das bezirkliche Tiefbauamt an den Landesbetrieb für Straßenwesen in Brandenburg herangetreten.
Der Hinweis, dass West-Staaken hierbei unberücksichtigt gelassen wurde, ist dort ohne die Aussicht auf korrigierende Maßnahmen, lediglich zur Kenntnis genommen worden.
Auch die Bezirksverordnetenversammlung Spandau hat sich dem unstrittig historisch untragbaren Zustand angenommen.
Baustadtrat Carsten-Michael Röding führt aus:
„Ich unterstütze das darin formulierte Ansinnen auf Korrektur des Standortes ausdrücklich und habe daher die Stadtentwicklungssenatorin gebeten, eine Entscheidung auf ministerieller Ebene herbeizuführen. Vor allem aber muss das Ausbleiben einer Stellungnahme bzw. Genehmigung durch den Senat schnellstmöglich korrigieret werden. Der entstandene Eindruck der unsensiblen und unabgestimmten Vorgehensweise zwischen Berlin und Brandenburg sollte in unser aller Interesse möglichst schnell korrigiert werden.“