Stallpflicht wird aufgehoben
Der Stadtrat für Bürgerdienste, Ordnung und Jugend, Stephan Machulik teilt mit, dass nun die lange Phase der Stallpflicht für Geflügel bis auf wenige Ausnahmen, aufgehoben werden kann – ab 8.4.2017 darf das Geflügel wieder ins Freie. Die wenigen Geflügelhalter, für die das (noch) nicht gelten kann, werden durch die Veterinäraufsicht gesondert informiert. Es handelt sich dabei um Geflügelhalter die in einem 500 m- Abstand zur Havel Geflügel halten.
Diese Maßnahme ist erforderlich, da die aktuelle Seuchenlage darauf hinweist, dass insbesondere bei den Wasservögeln immer noch Tiere den Erreger ausscheiden, auf Grund der milden Witterung aber nicht sichtbar erkranken. Auch andere Bezirke mit großen Gewässern haben solche Restriktionszonen eingerichtet.
Mit der Aufhebung der Stallpflicht wird auch das Beobachtungsgebiet aufgehoben.
Der Stadtrat dankt auch im Namen der Veterinäraufsicht allen Spandauer Geflügelhaltern für ihre Geduld und Einsicht in die Notwendigkeit, den immerhin fast 5 Monate andauernden Maßnahmen Folge zu leisten.