Geld für Auszubildende in Spandau 

Fördermittel für freiwilliges Engagement in Spandau

Geld von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz

Geld für freiwilliges Engagement in Spandau
Geld für freiwilliges Engagement in Spandau (Foto: moerschy CCO)

Die Mittel sind zweckgebundene als Sachmittelerstattung für in Eigenleistung durchzuführende Maßnahmen zur Aufwertung und Verbesserung der öffentlichen Infrastruktureinrichtungen in der Nachbarschaft einzusetzen.

Bezirksbürgermeister Helmut Kleebank freut sich über finanzielle Unterstützung durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz:

„Das seit Jahren bewährte Programm zur Mittel für die Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements zur Verbesserung der öffentlichen Infrastruktur wird fortgesetzt. Für Projekte engagierter Bürgerinnen und Bürger stehen Spandau im Jahr 2016 insgesamt 67.000 Euro zur Verfügung. Das entspricht gegenüber dem Vorjahr einer Steigerung von rund 50 %. So können in diesem Jahr noch mehr Projekte gefördert werden“.

Die jeweilige Antragstellerin bzw. der jeweilige Antragsteller muss sich an den entsprechenden Vorhaben durch eigene ehrenamtlich erbrachte Leistungen beteiligen, Auftragsvergaben an Dritte dürfen aus diesen Mitteln nicht finanziert werden.

Ziel der Sachmittelerstattung ist die Förderung des freiwilligen Engagements von Mitbürgerinnen und Mitbürgern bei der Aufwertung und Verbesserung der öffentlichen Infrastruktureinrichtungen in der Nachbarschaft. Hierzu zählen vornehmlich Renovierungen, Pflanzungen oder Maßnahmen für eine saubere Stadt bezogen auf Schulen und Horte, Kindertagesstätten, Begegnungsstätten und Nachbarschaftsheime, Seniorenfreizeiteinrichtungen, sonstige soziale Einrichtungen, Sport- und Grünanlagen sowie öffentliche oder öffentlich zugängliche Straßen und Plätze.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind alle Mitbürgerinnen und Mitbürger sowie gesellschaftliche Initiativen die nicht gewinnorientiert arbeiten. Voraussetzung für die Förderung entsprechender Projekte durch das Bezirksamt Spandau ist selbstverständlich, dass sich die Maßnahmen auf im Bezirk Spandau gelegene Einrichtungen beziehen. Die Vergaberichtlinien der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung sehen eine Begrenzung der Förderung auf einen Höchstbetrag in Höhe von 3.500 € je Einzelmaßnahme vor.

Eine Förderung von Maßnahmen in den eingerichteten Quartiersmanagementgebieten, dies sind in Spandau die Gebiete Falkenhagener Feld West und Ost, Heerstraße Nord sowie Neustadt, ist ausgeschlossen.

Anträge auf Bereitstellung von Fördermitteln können bis zum 29.4.2016 formlos an das Bezirksamt Spandau von Berlin, Büro des Bezirksbürgermeisters, Carl-Schurz-Straße 2/6, 13578 Berlin, gerichtet werden. Dem Antrag ist eine detaillierte Projektbeschreibung, die Zweck, Art, Umfang, Zeitrahmen und Kosten der Maßnahme beschreibt, beizufügen. Das Bezirksamt weist ausdrücklich darauf hin, dass kein Rechtsanspruch auf eine Förderung oder eine bestimmte Höhe der Förderung besteht und dass die Übernahme von Personalkosten ausdrücklich ausgeschlossen ist.

 

About Ralf Salecker

Ralf Salecker, freier Fotograf und Journalist (www.salecker.info)