Unter Beachtung der bekannten Hygienevorgaben können Gastronomiebetriebe komplett (innen und außen) ab dem 15. Mai 2020 wieder öffnen.
Erste bekannte Vorgaben sind:
- Personal – inklusive Küche – muss einen Mundschutz tragen
- zwischen den Tischen muss genügend Abstand sein
- Selbstbedienung in Form von Büffetangeboten sind nicht zugelassen
- Betriebe dürfen bis spätestens 22:00 Uhr geöffnet bleiben
- Angehörige aus zwei Haushalten können sich treffen
- Bars, Clubs und Diskotheken sind weiterhin geschlossen zu halten
Hotellerie | Tourismus
Ab 25. Mai 2020 ist eine Öffnung der Hotels vorgesehen.
Einzelhandel
Einzelhandel kann ab 09. Mai 2020 komplett geöffnet werden, die bisherige Beschränkung auf 800 m² entfällt.
Die bisherigen Regelungen zu Abständen, Hygieneregeln und Zugangsbeschränkungen behalten ihre Gültigkeit. Wie z.B. die Regelung von einem Kunden auf 20 qm.