Gemeinschaftsgarten in der Zufluchtskirchengemeinde

Gastronomiebetriebe können ab dem 15. Mai 2020 wieder öffnen

Unter Beachtung der bekannten Hygienevorgaben können Gastronomiebetriebe komplett (innen und außen) ab dem 15. Mai 2020 wieder öffnen.

Erste bekannte Vorgaben sind:

  • Personal – inklusive Küche – muss einen Mundschutz tragen
  • zwischen den Tischen muss genügend Abstand sein
  • Selbstbedienung in Form von Büffetangeboten sind nicht zugelassen
  • Betriebe dürfen bis spätestens 22:00 Uhr geöffnet bleiben
  • Angehörige aus zwei Haushalten können sich treffen
  • Bars, Clubs und Diskotheken sind weiterhin geschlossen zu halten

 Hotellerie | Tourismus

Ab 25. Mai 2020 ist eine Öffnung der Hotels vorgesehen.

Einzelhandel

Einzelhandel kann ab 09. Mai 2020 komplett geöffnet werden, die bisherige Beschränkung auf 800 m² entfällt.

 Die bisherigen Regelungen zu Abständen, Hygieneregeln und Zugangsbeschränkungen behalten ihre Gültigkeit. Wie z.B. die Regelung von einem Kunden auf 20 qm.

About Ralf Salecker

Ralf Salecker, freier Fotograf und Journalist (www.salecker.info)