Gedenkveranstaltung zum 81. Jahrestag der Ermordung von vier Berliner Polizeibeamten

Gedenkveranstaltung zum 81. Jahrestag der Ermordung von vier Berliner Polizeibeamten

Anlässlich des 81. Jahrestages der Ermordung der Berliner Polizeibeamten Otto Jordan, Reinhold Hofer, Willi Jenoch und Erich Bautz findet am Freitag, dem 24. April 2026, um 11:00 Uhr im Eingangsbereich des Polizeiabschnitts 21, Moritzstraße 10, 13597 Berlin, eine Gedenkveranstaltung statt. Im Rahmen der Gedenkfeier ist eine Kranzniederlegung an der dort angebrachten Gedenktafel vorgesehen. Im Anschluss wird eine Schweigeminute abgehalten.

Historischer Hintergrund

Am 9. April 1945 wird Otto Jordan auf seinem Polizeirevier in Neukölln wegen des Verdachts auf einen Verstoß gegen § 175 StGB festgenommen und ohne Verhör in die Polizeiarrestanstalt der Spandauer Moritzkaserne überführt. Dort befinden sich bereits drei weitere Polizeibeamte, Reinhold Hofer, Willi Jenoch und Erich Bautz, denen ebenfalls Homosexualität vorgeworfen wird. Einer von ihnen ist durch das SS- und Polizeigericht Berlin bereits zum Tode verurteilt worden; bei den anderen steht ein Urteil noch aus. Grundlage des Todesurteils ist der „Erlass des Führers zur Reinhaltung von SS und Polizei“ vom 15. November 1941.

Am 24. April 1945 steht die Rote Armee bereits unmittelbar vor Spandau. Sämtliche Häftlinge des Polizeigefängnisses, darunter auch rechtskräftig zum Tode Verurteilte, werden entlassen. Nur Otto Jordan und die drei anderen der Homosexualität verdächtigten Männer werden zurückgehalten. Major Adolph, der ranghöchste Offizier im Gefängnis, beruft sich auf den Hitler-Erlass und befiehlt ihre sofortige Hinrichtung.

Ein Erschießungskommando unter der Befehlsgewalt des stellvertretenden Anstaltsleiters Alfred Wandelt bringt die vier Gefangenen zum Polizeibarackenlager in den Spandauer Kisseln im Bereich Pionierstraße / Bötzowbahn. Dort wird hastig eine Grube ausgehoben. Ein Wachtmeister, der sich freiwillig gemeldet hatte, erschießt die vier Männer mit Genickschüssen. Ihre Leichen werden verscharrt und sind bis heute nicht aufgefunden worden.

Am 29. April 1948 wird Alfred Wandelt wegen eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit und politisch motivierten Mordes zu zehn Jahren Zuchthaus verurteilt. Die Anträge der Witwe Otto Jordans auf Anerkennung als NS-Opfer werden sämtlich abgelehnt; eine Entschädigung erhält sie nicht. Die Gedenktafel am heutigen Polizeiabschnitt 21 in der Moritzstraße erinnert an die vier Opfer dieses nationalsozialistischen Verbrechens.

§ 175 StGB – der „Homosexuellenparagraf“

§ 175 des deutschen Strafgesetzbuches trat am 1. Januar 1872 mit dem Reichsstrafgesetzbuch in Kraft und kriminalisierte über mehr als 120 Jahre sexuelle Handlungen zwischen Männern. Der ursprüngliche Wortlaut stellte die „widernatürliche Unzucht zwischen Personen männlichen Geschlechts“ unter Strafe und sah Gefängnis sowie den möglichen Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte vor.

Im September 1935 verschärften die Nationalsozialisten den Paragrafen erheblich. Der Straftatbestand wurde von beischlafähnlichen Handlungen auf sämtliche „unzüchtigen“ Handlungen ausgeweitet. Der neu eingefügte § 175a sah für sogenannte erschwerte Fälle Zuchthausstrafen von einem bis zu zehn Jahren vor. Die Folge war ein Klima alltäglicher Verfolgung durch Polizei und Gestapo, rund 50.000 Verurteilungen sowie die Inhaftierung von schätzungsweise 5.000 bis 15.000 homosexuellen Männern in Konzentrationslagern, von denen viele nicht überlebten.

Auch nach 1945 hielt die Bundesrepublik zunächst an der verschärften NS-Fassung des § 175 fest. Das Bundesverfassungsgericht erklärte diese 1957 sogar für verfassungskonform. Erst 1969 kam es zu einer ersten Reform, 1973 zu einer weiteren. Das Schutzalter für männliche Jugendliche blieb jedoch weiterhin höher als bei Heterosexuellen. Am 10. März 1994 beschloss der Deutsche Bundestag schließlich die vollständige Streichung des § 175; am 11. Juni 1994 trat die Aufhebung in Kraft.

Im Jahr 2017 verabschiedete der Bundestag ein Gesetz zur Rehabilitierung und Entschädigung der nach § 175 verurteilten Männer. Die Urteile wurden aufgehoben; Betroffene erhielten eine Entschädigung von 3.000 Euro sowie 1.500 Euro pro angefangenem Haftjahr. Der Fall der Witwe Otto Jordans zeigt exemplarisch, wie lange staatliche Anerkennung und Gerechtigkeit ausblieben.

Queerfeindliche Übergriffe in Berlin 2025

Die Berliner Polizei registrierte bis zum 30. Dezember 2025 insgesamt 544 queerfeindliche Straftaten. Damit lag die Zahl leicht unter dem Vorjahreswert von 579 Fällen, blieb aber weiterhin auf sehr hohem Niveau. Besonders betroffen waren nach Angaben der Polizei die Bezirke Mitte und Friedrichshain-Kreuzberg.

Zu den dokumentierten Vorfällen des Jahres 2025 zählen unter anderem homophobe Beleidigungen und körperliche Angriffe auf zwei Frauen an einer Straßenbahnhaltestelle am 13. Dezember, ein brutaler Angriff auf einen 33-Jährigen in Kreuzberg am 21. November sowie queer- und fremdenfeindliche Attacken auf fünf junge Menschen in Friedrichshain am 12. Oktober. Weitere Fälle betrafen Angriffe in Kreuzberg, Friedrichshain, Neukölln und Prenzlauer Berg sowie Übergriffe auf ein schwules Paar und auf drei trans Frauen in einem Nachtbus.

Rund 67 Prozent der Übergriffe ereignen sich im öffentlichen oder halböffentlichen Raum, mehr als 70 Prozent richten sich gegen Einzelpersonen. Jüngere Menschen sind überproportional häufig betroffen; Männer werden häufiger Opfer von Gewaltdelikten als Frauen.

Rechtes Gedankengut und queerfeindliche Gewalt

Seit 2010 haben sich queerfeindliche Straftaten in Deutschland nahezu verzehnfacht. Human Rights Watch warnt in seinem Menschenrechtsbericht 2026 ausdrücklich davor, dass zunehmende Homophobie ein Frühwarnzeichen für eine umfassendere Gefährdung von Menschenrechten sein kann. Zugleich wird darauf hingewiesen, dass es demokratischen Parteien in Deutschland im Jahr 2025 nicht ausreichend gelungen sei, extrem rechten Narrativen wirksam entgegenzutreten.

Der Berliner Verfassungsschutz stellt in seinem Jahresbericht 2024 fest, dass Rechtsextremisten und die sogenannte „Neue Rechte“ zunehmend gezielt Angehörige der queeren Szene angreifen, auch mit körperlicher Gewalt, etwa im Umfeld von CSD-Demonstrationen in mehreren deutschen Städten. Das Berliner Register dokumentierte für 2025 insgesamt 7.720 rechtsextrem motivierte Vorfälle, darunter rassistische, antisemitische und queerfeindliche Taten, ein neuer Höchststand gegenüber 5.286 Fällen im Jahr 2023.

Rechte Parteien nutzen Begriffe wie „Genderwahn“ gezielt, um ihre Positionen bis in die bürgerliche Mitte anschlussfähig zu machen. Auch symbolische politische Entscheidungen werden von Fachleuten als problematisch bewertet, weil sie gesellschaftliche Signale senden. In der Forschung gilt Homophobie als zentraler Bestandteil extrem rechter Ideologie, da sie an traditionelle Familienbilder und starre Heteronormen anknüpft.

Der Berliner Verfassungsschutz zieht dabei eine deutliche historische Linie: Die heutige Gewalt gegen queere Menschen knüpft in ihrer ideologischen Logik an die Verfolgung homosexueller Menschen durch die Nationalsozialisten an, so auch im Fall der vier am 24. April 1945 in Spandau ermordeten Polizeibeamten Jordan, Hofer, Jenoch und Bautz.