Asbest als Baustoff ist in Deutschland seit 1993 verboten
Nun wurde bekannt, dass allein in Spandau bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften bei 8.319 Wohnungen Asbestgefahr besteht. Dies teilte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt am 16.11.2015 auf eine Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Otto (Grüne) vom 29.10.2015 mit (Drucksache 17/17 291). Von den 8.319 Spandauer Wohnungen entfallen 7.852 Wohnungen auf die GEWOBAG und 467 auf die WBM. Erkenntnisse bezüglich privater Vermieter in Spandau liegen dem Berliner Senat nicht vor.
Asbest ist ein eindeutig krebserregender Stoff.
Charakteristisch für Asbest ist seine Eigenschaft, sich in feine Fasern zu zerteilen, die sich der Länge nach weiter aufspalten und dadurch leicht eingeatmet werden können. Die eingeatmeten Fasern können langfristig in der Lunge verbleiben und das Gewebe reizen. Die Asbestose, das heißt die Lungenverhärtung durch dabei entstehendes Narbengewebe, wurde bereits 1936 als Berufskrankheit anerkannt. Heute ist anerkannt, dass bei hoher Freisetzungswahrscheinlichkeit von Asbestfasern durch die Reizwirkung in der Lunge oder das Wandern der Fasern zum Brust- und Bauchfell Lungenkrebs beziehungsweise ein Mesotheliom (Tumor des Lungen- oder Bauchfells) entstehen kann.
„Erstmalig liegen nunmehr für Spandau offizielle Zahlen der städtischen Wohnungsbaugesellschaften bezüglich der Wohnungen mit Asbestgefahr vor“, sagt der 1. Vorsitzende des AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V., RA Uwe Piper. „Spandau liegt damit an 3. Stelle aller Berliner Bezirke; nur Schöneberg-Tempelhof (9.631) und Neukölln (8.549) weisen mehr asbestbelastete Wohnungen auf“, so Piper. „Vor allem in Wohnungen der Baualtersklassen 1965 bis 1972 und 1973 bis 1990 besteht zahlenmäßig ein erhöhter Asbestverdacht“, ergänzt Piper.
„Der Grünenpolitiker Andreas Otto, MdA, fordert seit langem vom Berliner Senat die Einführung eines Berliner-Asbestregisters sowie die Erstellung eines Sanierungsfahrplans für die betroffenen Wohnungen der städtischen Wohnungsbaugesellschaften, um die Mieter nicht weiter einer möglichen Gesundheitsgefährdung auszusetzen. Diese Forderung unterstützt der AMV voll und ganz. Es besteht dringender Handlungsbedarf. Ein weiterer zögerlicher Umgang mit dem Thema Asbest in Mietwohnungen kann nicht hingenommen werden“, so Piper.
„Als bereits unverantwortlich und grob fahrlässig empfindet es der AMV, dass dem Berliner Senat keinerlei Erkenntnisse bezüglich privater Vermieter vorliegen und diese keinerlei Untersuchungs-, Dokumentations- und Beseitigungspflicht trifft. Hier muss eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden, damit die Berliner Mieterinnen und Mieter nicht länger dem Risiko von asbestbelasteten Wohnungen ausgesetzt werden“, schließt Piper.