Kostenfreie Mieterberatung zum Milieuschutz wieder verfügbar

Nach einer Neuausschreibung können Mieterinnen und Mieter in den Spandauer Milieuschutzgebieten Spandauer Neustadt, Stresow und Wilhelmstadt wieder auf eine kostenfreie Beratung zurückgreifen. Das Angebot wird im Auftrag des Bezirksamts Spandau durchgeführt und richtet sich an alle, die Fragen rund um den Milieuschutz haben.

Nach einer Neuausschreibung können Mieterinnen und Mieter in den Spandauer Milieuschutzgebieten Spandauer Neustadt, Stresow und Wilhelmstadt wieder auf eine kostenfreie Beratung zurückgreifen. Das Angebot wird im Auftrag des Bezirksamts Spandau durchgeführt und richtet sich an alle, die Fragen rund um den Milieuschutz haben.

Im Mittelpunkt der Beratung stehen unter anderem Informationen dazu, was Milieuschutz bedeutet und wie die entsprechenden Regelungen greifen. Darüber hinaus erhalten Ratsuchende Unterstützung bei Fragen zu beantragten Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen durch Eigentümerinnen und Eigentümer sowie zu geplanten Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen. Auch zu den Rechten und Pflichten von Mieterinnen und Mietern bei Modernisierung, Umwandlung oder Eigentümerwechsel wird umfassend informiert.

Die telefonische Sprechstunde findet jeweils dienstags von 16.30 bis 18.00 Uhr unter der Telefonnummer (030) 44 33 81-108 statt.

Weitere Informationen zu den Beratungsangeboten und aktuellen Sprechzeiten sind online unter www.mieterberatungpb.de/mieterberatung/spandau verfügbar.

Übersicht der kostenfreien bezirklichen Mieterberatung Spandau

Soziale Erhaltungsverordnungen (Milieuschutz)

Übersichtskarte der Milieuschutzgebiete

Straßenliste der Berliner Milieuschutzgebiete (PDF)

Milieuschutz

Die Folgen der wachsenden Stadt erreichen zunehmend auch Berlins Außenbezirke. In Spandau geraten vor allem Altbaubestände durch steigende Nachfrage, intensive Grundstücksverkäufe und Aufwertungsdruck unter Druck. Mit steigender Attraktivität wachsen Mieten – und das Risiko, dass angestammte Bewohnerinnen und Bewohner aus ihren Wohnungen und Kiezen verdrängt werden.

Um gegenzusteuern, hat der Bezirk soziale Erhaltungsgebiete („Milieuschutzgebiete“) nach § 172 Baugesetzbuch ausgewiesen. Ziel ist es, die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung zu erhalten und Verdrängung aus städtebaulichen Gründen zu begrenzen. Es handelt sich dabei nicht um klassischen Mieterschutz, sondern um ein planungsrechtliches Instrument.

In diesen Gebieten sind bauliche Veränderungen genehmigungspflichtig. Auch die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen ist eingeschränkt und nur in Ausnahmefällen zulässig. Zudem verfügen die Bezirke über ein gesetzliches Vorkaufsrecht.

Derzeit gibt es in Spandau drei Milieuschutzgebiete: Wilhelmstadt, Neustadt und Stresow. Grundlage für ihre Ausweisung sind umfangreiche Untersuchungen zur sozialen und baulichen Entwicklung der Quartiere.

Grundsätzlich unzulässig sind Maßnahmen, die den Wohnstandard deutlich erhöhen, Grundrisse verändern oder Wohnraum verringern. Erlaubt sind hingegen Eingriffe, die bestehenden Wohnraum sichern oder neuen schaffen. Einheitliche Vorgaben für die Genehmigungspraxis gelten berlinweit seit April 2026.

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