Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e. V. - AMV

Mieterverein AMV lobt Problemvermieter Deutsche Wohnen

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Rasche und unkomplizierte Hotelunterbringung nach Heizungsrohrbruch

Der Albtraum eines jeden Mieters: Ein Rohrbruch hat die Wohnung unter Wasser gesetzt!

Mieterin Tamara H. traf der Schlag, als sie abends ihre Wohnungstür aufschloss und ihre 1-Zimmer-Wohnung in der Westerwaldstraße 1 im Falkenhagener Feld betreten wollte: Ihre Wohnung hatte sich in eine Tropfsteinhöhle verwandelt. Von der Decke und der Lampenfassung tropfte das Wasser, aus einem Mauervorsprung direkt in Fußbodenhöhe kam Wasser aus der Wand und der Fußboden war überflutet. Sämtliche Möbel, Einrichtungsgegenstände und persönliche Sachen waren vom Wasser betroffen und klatschnass. Der Albtraum eines jeden Mieters war Wirklichkeit geworden: Ein Rohrbruch hatte die Wohnung unter Wasser gesetzt!

Der unverzüglich herbeigerufene Dienstleister der Deutsche Wohnen, die Fa. B&O, stellte die Heizung sofort ab und es wurde noch am Abend ein Trocknungsgerät aufgestellt, das rund um die Uhr laufen muss, um die Wohnung zu trocknen.

Unterbringung im Hotel auf Kosten der Deutsche Wohnen

Am 19.02.2018 wandte sich Tamara H. an den AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V., bei dem sie Mitglied ist und dieser forderte noch am gleichen Tag die Deutsche Wohnen Kundenservice GmbH schriftlich auf, Tamara H. bis zum 20.02.2018 Ersatzwohnraum (Leerwohnung, Gästewohnung, Umsetzwohnung, Hotel, Pension etc.) zur Verfügung zu stellen. Die Deutsche Wohnen ließ die Wohnung noch am 19.02.2018 durch einen Sachverständigen begutachten, der die Wohnung für unbewohnbar erklärte, und buchte ein Hotelzimmer in einem Hotel in der Heerstraße. Tamara H. ist seit dem Abend des 20.02.2018 auf Kosten der Deutsche Wohnen im Hotel untergebracht, und zwar bis zur endgültigen und abschließenden Sanierung ihrer Wohnung. Ihr Hotelzimmer verfügt über Wasserkocher, Mikrowelle und Kühlschrank, so dass sie sich selbst verpflegen kann. Ihre Möbel, Einrichtungsgegenstände und persönliche Sachen sind in einer Leerwohnung im 17. OG des Hauses Westerwaldstraße 1 untergebracht. Tamara H. hat zu dieser Wohnung einen Schlüssel, so dass sie während der Sanierung jederzeit an ihre Sachen kommt.

AMV sagt Danke!

„Die Deutsche Wohnen, die von uns in der Vergangenheit immer wieder wegen ihrer Verwaltungspraxis, der nicht ausreichenden Wahrnehmung ihrer Instandhaltungs- und Instandsetzungspflicht, der Nichtanerkennung des Berliner Mietspiegels, überhöhten Mieterhöhungsbegehren, ihres Auftretens nach Gutsherrenart, um nur einige Punkte zu nennen, harsch kritisiert worden ist, hat im vorliegenden Fall vorbildlich reagiert und der von uns vertretenen Mieterin unverzüglich und unkompliziert mit der Hotelunterbringung und der Kostentragungspflicht geholfen und dies sogar überobligatorisch“, sagte der 2. Vorsitzende des AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V., Assessor Marcel Eupen. „Die Deutsche Wohnen trifft nach § 555a Abs. 3 BGB zwar die Pflicht, die Kosten der Hotelunterkunft, die unser Mitglied infolge der Unbewohnbarkeit der Wohnung während deren Instandsetzung übergangsweise aufbringen muss, zu tragen bzw. zu erstatten, war jedoch rechtlich nicht verpflichtet, ihrer Mieterin ein Hotelzimmer zu besorgen. Sie hätte die Hotelsuche auch unserem Mitglied überbürden können“, so Eupen. „Die prompte und unproblematische Hilfe durch die Deutsche Wohnen ist ausdrücklich zu loben. Besonderer Dank gebührt der zuständigen Kundenbetreuerin Annette Woldt, die uns telefonisch laufend unterrichtet und die Hotelunterbringung innerhalb eines Arbeitstages bewerkstelligt hat“, schließt Eupen.

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