Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e. V. - AMV

Nachlese zum 2. Spandauer Mieter- und Verbraucheraktionstag

 

Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e. V. - AMV
Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e. V. – AMV

des AMV am 11.03.2017

Der AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e. V. veranstaltete am 11.03.2017 den 2. Spandauer Mieter- und Verbraucheraktionstag zu dem Thema “ Vorsorge und Selbstbestimmung im Alter“.
Eröffnung und Grußworte
Der 1. Vorsitzende des AMV, Herr RA Uwe Piper, eröffnete die Veranstaltung, stellte in gebotener Kürze den AMV und seine Aufgaben vor und führte in die Thematik “Vorsorge und Selbstbestimmung im Alter“ ein. Selbstbestimmung im Alter ist für Verbraucherinnen und Verbraucher ein zentrales Anliegen. Die Sorge, kein selbstbestimmtes Leben mehr führen zu können oder für die Angehörigen eine Belastung zu sein, beschäftigt ältere Menschen sehr.

Sodann begrüßte der Schirmherr, Herr Bezirksstadtrat für Bauen, Planen und Gesundheit Frank Bewig, die anwesenden Verbraucherinnen und Verbraucher, gab einen Überblick über die in der Zukunft zu bewältigenden Aufgaben und stellte die vielfältigen Angebote des Bezirks Spandau für Seniorinnen und Senioren dar. Seine Ausführungen wurden im Anschluss mit viel Applaus bedacht. Nachdem der Vorsitzende der Seniorenvertretung Spandau, Herr Klaus-Dieter Trautmann, die Stellung und die Aufgaben der Seniorenvertretung vorgestellt hatte, begann gegen 10:40 Uhr der erste Fachvortrag.
Die Vorträge
Frau Angelika Rahn, Dipl. Sozialarbeiterin, Bezirksamt Spandau von Berlin, Amt für Soziales – Betreuungsbehörde, referierte zunächst zu Vorsorgevollmachten und führte aus, dass Verbraucherinnen und Verbraucher mit einer Vorsorgevollmacht eine Person Ihres Vertrauens bevollmächtigen können, stellvertretend für sie zu handeln, zu entscheiden und Verträge abzuschließen, und zwar in dem Augenblick, wo man die Dinge nicht mehr selbst bewältigen kann.

Nach einer ersten Pause, in der sich die Teilnehmerinnen stärken und etwas für ihr leibliches Wohl tun konnten, stellte Frau Rahn sodann die Betreuungsverfügung vor und erläuterte, dass diese ein Auftrag an das Betreuungsgericht sei, eine gewünschte Person zum rechtlichen Betreuer zu bestellen, wenn das später einmal erforderlich werden sollte. Dies sei der Fall, wenn ein Mensch infolge einer psychischen Krankheit sowie einer Behinderung rechtliche Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr regeln können und keine anderen Vorsorgevollmachten getroffen habe. Im Anschluss an ihre Vorträge verteilte Frau Rahn Informationsbroschüren zu den Themen Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung.

Die Beauftragte für Vorsorge im Alter des Caritasverbandes für das Erzbistum Berlin, Frau Jutta Windeck, erklärte alles wichtige zur Patientenverfügung und worauf es bei dieser ankommt. Es kann schnell gehen: ein Unfall, eine schwere Krankheit oder Altersschwäche. Schon stehen Fragen im Raum wie: Will ich künstlich ernährt werden? Wie viele Schmerzen kann und will ich ertragen? Wer Entscheidungen darüber nicht anderen überlassen will, braucht eine Patientenverfügung.

Nach einer Kaffeepause referierte Frau Windeck zu dem Thema Nachlassregelung und Errichtung eines Testaments. In einem ersten Block stellte die Referentin die gesetzliche Erbfolge dar: Wer kein Testament errichtet und keinen Erbvertrag abgeschlossen hat und verstirbt, auf dessen Nachlass findet die gesetzliche Erbfolge Anwendung. In diesem Fall legt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) fest, wer Erbe ist. Im zweiten Block widmete sich Frau Windeck der Nachlassplanung durch Testament. Sie stellte sowohl das privatschriftliche oder eigenhändige Testament, dass ohne Einbeziehung eines Notars durch eine eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung errichtet wird, als auch das notarielle Testament vor. Sie ging auf Vermächtnisse und Auflagen ein. Auch Frau Windeck verteilte viel Informationsmaterial an die Anwesenden.

Im letzten Block gab Herr Ralph-Peter Schaaf, Bestattungsberater bei der Grieneisen GBG Bestattungen GmbH, wertvolle Tipps zur Bestattungsvorsorge. Mit einer Bestattungsvorsorge können Verbraucher schon zu Lebzeiten ihre Wünsche bezüglich der eigenen Beerdigung festhalten und auch für die anfallenden Kosten Vorsorge treffen. Dabei gibt es zum einen die Möglichkeit mit einem Bestatter zusammenzuarbeiten oder für die Deckung der Bestattungskosten eine Sterbegeldversicherung abzuschließen.

Gegen 16:20 Uhr fasste RA Uwe Piper den Aktionstag zusammen und verabschiedete die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die im Anschluss in Einzelgesprächen unisono zum Ausdruck brachten, dass sie zwar erschöpft seien, ihnen die informative Veranstaltung aber sehr gut gefallen habe.

Vielen Dank
Der AMV dankt ausdrücklich Herrn Bezirksstadtrat für Bauen, Planen und Gesundheit Frank Bewig für die Übernahme der Schirmherrschaft, der IKEA Stiftung für die finanzielle Förderung, den Referentinnen und Referenten für die inhaltliche Gestaltung sowie den Aktiven für die praktische Durchführung des 2. Spandauer Mieter- und Verbraucheraktionstages.

 

 

 

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