Schneemann (Foto: www.salecker.info)

Rodeln am Hahneberg im Naturschutzgebiet verboten

Naturschutz unter den Kufen?

Die erste vermeintlich richtig geschlossene Schneedecke in Berlin seit langem, sorgte für große Geschäftigkeit: Skier und Schlitten wurden (nicht nur) in Richtung Hahneberg geschleppt und zum Einsatz gebracht. Doch nicht überall, wo es einen Hügel gibt, ist auch das Rodeln erlaubt. Das Umwelt- und Naturschutzamt
weist darauf hin, dass das Betreten der Naturschutzgebietsflächen am Hahneberg eindeutig verboten ist und dies auch für das Ski- und Schlittenfahren gilt.

Das Bild, welches sich am vergangenen Dienstag am nördlichen Hahneberg bot, rief sowohl Polizei als auch Naturschützer auf den Plan. Die Ordnungskräfte gaben sich redliche Mühe freundlich, aber bestimmt die vielen Bürgerinnen und Bürger aus dem Naturschutzgebiet zu verweisen. Es wurden mehrere
Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet, welche nun vom Umwelt- und Naturschutzamt bearbeitet werden.

Beim Fachamt hat man zwar Verständnis für den Bewegungsdrang bei Schnee und frischer Luft, aber macht darauf aufmerksam, dass das Naturschutzgebiet dafür nicht geeignet ist. Die Vegetationsschicht unter dem Schnee ist in erster Linie Lebensraum für seltene und gefährdete Käfer- und Heuschreckenarten, Spinnen und
Zauneidechsen und besteht aus seltenen und gefährdeten Pflanzen. Doch nur Schnee alleine kann die Pflanzendecke im Winter schützen. Wird er festgetreten oder mischt sich weiche Erde dazwischen, schädigt dies die Vegetationsdecke mit schlimmen Bildern, die man beispielsweise sonst von übernutzten Ski-Hängen in den
Alpen kennt. Sind die Flächen zerstört, lassen sie sich nur mit großem Kostenaufwand wiederherstellen. Gleichzeitig verschlechtert sich damit auch die Nahrungsgrundlage für die Schafe und Ziegen sowie für auf blühende Pflanzen angewiesene Insekten.

Eigentlich kann man sich im Gelände gut orientieren: wo ein Zaun ist, haben Freizeitnutzende generell nichts verloren; sei es, weil Tiere auf der Weide stehen, diese vor freilaufenden Hunden geschützt werden müssen oder allgemein um das Betretungsverbot durchzusetzen. Wer also bei Schneelage rodeln möchte, muss sich
auf den Flächen verteilen, die nicht eingezäunt sind. Doch auch hier gilt, dass auf mit Erde durchtränktem, matschigen Schnee nicht gut rodeln ist, denn in diesem Zustand wird die Vegetationsschicht geschädigt.

Wie bei all diesen Dingen hilft es der Natur also ein bisschen Rücksicht zu nehmen. Und für diejenigen, die es nicht so mit der Rücksicht haben: bei weiterem Schneefall wird das Umwelt- und Naturschutzamt vermehrt die Flächen kontrollieren und im Zweifel die Polizei wieder um Hilfe bitten.

About Ralf Salecker

Ralf Salecker, freier Fotograf und Journalist (www.salecker.info)