Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e. V. - AMV

Rückgang von Räumungsklagen und Zwangsräumungen 2015 in Spandau

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Mitteilungspflicht

Nach § 22 Abs. 9 SGB II sowie nach § 36 Abs. 2 SGB XII hat das Amtsgericht Spandau dem Amt für Soziales Spandau Mitteilung zu erstatten, wenn bei ihm eine Klage auf Räumung von Wohnraum im Falle der Kündigung des Mietverhältnisses wegen Mietrückständen aufgrund von Zahlungsunfähigkeit nach § 543 Absatz 1, 2 Satz 1 Nummer 3 in Verbindung mit § 569 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs eingeht, damit Hilfe zur Vermeidung der drohenden Wohnungslosigkeit angeboten werden kann.

585 Räumungsklagen und 408 Zwangsräumungen

Während es von 2013 zu 2014 zu einem Anstieg der Meldungen von Räumungsklagen in Spandau von 817 um 14 auf 831 gekommen war, gingen diese in 2015 auf 585 zurück. Gesamtstädtisch in Berlin waren es 2015 6.236. In gleicher Weise gingen die Zwangsräumungen in Spandau zurück: Von 568 in 2014 auf 408 in 2015. Berlinweit waren es 2015 insgesamt 4.587 Räumungsmitteilungen der Gerichtsvollzieher. Das geht aus einer Antwort der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt vom 09.05.2016 (Drucksache 17/18 452) auf eine schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Schmidberger (GRÜNE) vom 18.04.2016 hervor. Quelle: pardok.parlament

Der Kommentar des AMV

„Der AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V. nimmt diese Zahlen zum Anlass, für präventive Maßnahmen zur Verhinderung von Wohnungsverlusten zu werben“, sagt der 1. Vorsitzende des AMV, RA Uwe Piper. „Zwar ist der Rückgang sowohl der Räumungsklagen als auch der Zwangsräumungen 2015 in Spandau ein positives Zeichen, jedoch sind 585 Räumungsklagen und 408 Zwangsräumungen immer noch erheblich zu viele“, meint Piper. „Nur durch eine enge Zusammenarbeit und Kooperation zwischen dem Amt für Soziales, den Vermietern und den freien Trägern der Wohnungslosenhilfe kann diese Statistik verbessert werden“; so Piper. „Gerade bei den sechs städtischen Wohnungsgesellschaften sollte es möglich sein, Zwangsräumungen gänzlich zu verhindern“, fordert Piper. „Mieterinnen und Mietern, die in die Situation der drohenden Wohnugslosigkeit geraten sind und eine Räumungsklage zugestellt bekommen haben, kann nur eindringlich geraten werden, sich unverzüglich mit dem Amt für Soziales, Galenstraße 14, 13597 Berlin, Tel.: 90 279-2245, Fax: 90 279-2081, E-Mail: sozialamt@ba-spandau.berlin.de, in Verbindung zu setzen“, empfiehlt Piper. „Bei einer rechtshängigen Räumungsklage zählt jeder Tag“, schließt Piper.

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