Es gibt Anträge, die man ablehnt, weil man sie inhaltlich für falsch hält. Und es gibt Anträge, die man ablehnt, weil auf dem Deckblatt der falsche Parteiname steht.
Der Grünen-Antrag zur Schattenflotte fordert nichts Revolutionäres: bessere Kontrollen, EU-weite Dienstleistungsverbote für Schattenflotten-Schiffe, geschlossene Strafbarkeitslücken. Dinge, die man auch als CDU/CSU-Politiker in einer Pressekonferenz fordern könnte, und tatsächlich fordert, wie die Ankündigungen zur „Entschlossenheit“ zeigen.
Nur: Wenn der exakt gleiche Vorschlag von der Opposition kommt, landet er offenbar lieber in der Schublade eines Umlaufverfahrens, dessen Ausgang niemand nachvollziehen kann, als auf dem Tisch einer öffentlichen Debatte. Das Muster kennt man: Bei der „maritimen Wirtschaft“ im April lief es genauso, Koalition beschließt eigenen Text, Opposition wird weggestimmt. Putins Tanker interessiert das wenig. Sie fahren weiter, unabhängig davon, ob der Vorschlag zu ihrer Bekämpfung im Umlaufverfahren verschwindet oder im Plenum diskutiert wird.
Worum ging es?
Am 9. September 2026 lief im Auswärtigen Ausschuss die Frist für die Abgabe der Voten zum Grünen-Antrag „Die russische Schattenflotte entschlossen bekämpfen“ (Drucksache 21/5330) ab. Berichterstatter waren Bastian Ernst (CDU/CSU), Falko Droßmann (SPD), Heinrich Koch (AfD), Robin Wagener (Grüne) und Ulrich Thoden (Linke). Wichtig für die Einordnung: Es handelte sich um ein schriftliches Umlaufverfahren mit Stimmabgabe-Frist, nicht um eine öffentliche Abstimmung mit Handzeichen im Plenum.
Der Antrag wurde bereits im April 2026 nach der ersten Lesung an den federführenden Auswärtigen Ausschuss überwiesen, mitberatend an vier weitere Ausschüsse. Die Mehrheitsverhältnisse in diesen Gremien liegen bei CDU/CSU und SPD, ein Muster, das sich bereits bei einem ähnlichen Fall zeigte: Im April 2026 verabschiedete die Koalition einen eigenen Antrag zur „maritimen Wirtschaft“ mit den Stimmen von Union und SPD gegen Grüne und Linke, während die AfD sich enthielt.



