Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e. V. - AMV

Spandau fordert Asbest-Abfrageregister

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   Spandau übernimmt Vorreiterrolle und fordert Asbest-Abfrageregister!

Spandau ist der erste Bezirk, der sich für den Aufbau eines Asbest-Abfrageregisters in Berlin einsetzt.

Der Beschluss

Die BVV Spandau beschloss auf ihrer Sitzung am 20.04.2016 unter TOP Ö 14.1. „Asbestgefahr in Spandauer Wohnungen nicht einfach hinnehmen“ (BVV – Asbestgefahr in Spandauer Wohnungen nicht einfach hinnehmen) dass das Bezirksamt Spandau aufgefordert wird, sich bei den zuständigen Berliner Stellen und insbesondere dem Senat von Berlin dafür einzusetzen, dass eine gesetzliche Grundlage geschaffen wird

 1. für die städtischen Wohnungsbaugesellschaften, die über 8.000  in ihrem Eigentum stehenden Spandauer Wohnungen zu sanieren, die unter Verwendung von asbesthaltigem Baumaterial erstellt wurden;

2. für den Aufbau eines für jeden Bürger einsehbaren Asbest – Abfrageregisters, aus dem ersichtlich ist, welche Spandauer Wohnung unter Verwendung von asbesthaltigem Baumaterial errichtet wurde.

Die Begründung

Der Fraktionsvorsitzende der PIRATEN, Emilio Paolini, hatte am 20.12.2015 bei der BVV den Antrag initiiert (Drucksache – 1713/XIX), und ihn wie folgt begründet:

„In Berlin gibt es allein bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften noch rund 48.000 Wohnungen, in denen Asbest vorhanden sein könnte oder schon nachgewiesen ist und bei denen der Asbest noch nicht entfernt wurde. Da die städtischen Bestände noch nicht komplett untersucht worden sind, könnten noch deutlich mehr Wohnungen betroffen sein. Wie viele Wohnungen von privaten Vermietern mit Asbest belastet sind, darüber liegen bisher überhaupt keine Informationen vor. Dies ergibt sich aus einer Antwort der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt vom 21.08.2015 auf eine schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Otto vom 03.08.2015 (Drucksache 17/16 744). (Quelle: pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/17/SchrAnfr/s17-16744.pdf )

Allein in Spandau besteht bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften bei 8.319 Wohnungen Asbestgefahr. Dies teilte die Senatsverwaltung  für Stadtentwicklung und Umwelt am 16.11.2015 auf eine schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Otto  (Grüne) vom 29.10.2015 mit (Drucksache 17/17 291). Von den 8.319 Spandauer Wohnungen entfallen 7.852 Wohnungen auf die GEWOBAG und 467 auf die WBM. Erkenntnisse bezüglich privater Vermieter in Spandau liegen dem Berliner Senat nicht vor. (Quelle: http://pardok.parlament-berlin.de)

Asbest ist ein eindeutig krebserregender Stoff. Charakteristisch für Asbest ist seine Eigenschaft, sich in feine Fasern zu zerteilen, die sich der Länge nach weiter aufspalten und dadurch leicht eingeatmet werden können. Die eingeatmeten Fasern können langfristig in der Lunge verbleiben und das Gewebe reizen. Die Asbestose, das heißt die Lungenverhärtung durch dabei entstehendes Narbengewebe, wurde bereits 1936 als Berufskrankheit anerkannt. Heute ist anerkannt, dass bei hoher Freisetzungs-wahrscheinlichkeit von Asbestfasern durch die Reizwirkung in der Lunge oder das Wandern der Fasern zum Brust- und Bauchfell Lungenkrebs beziehungsweise ein Mesotheliom (Tumor des Lungen- oder Bauchfells) entstehen kann.“

Vorreiterrolle

„Der AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V., der am 28.11.2015 seine Online-Petition „Schutz vor Asbest in Mietwohnungen“ (https://www.openpetition.de) startete, begrüßt den Beschluss der BVV Spandau ausdrücklich und dankt dem Fraktionsvorsitzenden der Havelpiraten Emilio Paolini für seine Iniative sowie seinen Einsatz“, sagt der 1. Vorsitzende des AMV, RA Uwe Piper.  „Bedenkt man, dass die Gesundheit das höchste Gut des Menschen ist, so war es längst überfällig, dass sich die Politik in Spandau dem Thema Asbest in Wohnungen widmet“, meint Piper. „Spandau hat seine Chance, beim Thema Asbest in Mietwohnungen eine Vorreiterrolle zu übernehmen und sich dafür einzusetzen, dass in Berlin ein Asbestregister errichtet sowie ein Sanierungsfahrplan für asbestbelastete Wohnungen erstellt wird, damit Mieter nicht weiter einer möglichen Gesundheitsgefährdung ausgesetzt werden, wahrgenommen“, schließt Piper.

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