Spandau-Haselhorst Bebauungsplanentwurf mit Öffentlichkeitsbeteligung

Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurf 5-63 nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchs

Das Gelände zwischen der Straße Am Juliusturm, der Daumstraße, dem Telegrafenweg und dem Grützmachergraben sowie eine Teilfläche des Grützmachergrabens im Bezirk Spandau, Ortsteil Haselhorst soll bebaut werden.

Dabei sind unterschiedliche Nutzungen geplant.  Ein Teil des Geländes soll zum Gewerbegebiet erklärt werden während ein anderer  öffentliche Straßenverkehrsfläche wird. Daben ensteht eine  öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung als naturnahe Ufer- und Parkanlage.

Die Öffentlichkeit kann sich während der Auslegungsfrist an der Bauleitplanung durch Stellungnahmen beteiligen.

Diese sind in die anschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.

Das Verfahren wird gemäß § 13 a des Baugesetzbuchs als beschleunigtes Verfahren ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 des Baugesetzbuchs durchgeführt.
Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der
Auslegung nicht oder nur verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Ort:

  • Bezirksamt Spandau von Berlin
  • Abteilung Bauen, Planen und Umweltschutz – Stadtplanungsamt
  • Carl-Schurz-Straße 2/6 (Rathaus)
  • 13597 Berlin
  • Zimmer 260
  • Telefon 90279-2292 oder 90279-2663

Zeit:

  • Vom 16. März 2009 bis einschließlich 16. April 2009
  • Montag bis Donnerstag von 9 bis 17 Uhr und Freitag von 9 bis 15.30 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung

About Ralf Salecker

Ralf Salecker, freier Fotograf und Journalist (www.salecker.info)