Spielhallenerrichtung begrenzen und steuern
Die Antragsflut für die Neuerrichtung von Spielhallen in Wohngebieten erreicht deutschlandweit aber gerade auch in Berlin einen neuen traurigen Höhepunkt. Nachdem in den letzten drei Jahren die Zahl der Spielhallen in Berlin zum Beispiel kontinuierlich zugenommen hat, vergeht auch im Jahr 2010 keine Woche ohne neue Anträge. Dabei nimmt erkennbar auch die Zahl von großflächigen Spielhalleneinrichtungen in Wohnquartieren zu. Zwar versuchen die Berliner Bezirke mit den ihnen gegebenen bauordnungs- und bauplanungsrechtlichen Instrumentarien, die unerwünschte Zunahme in Wohnquartieren einzudämmen, dieses gelingt angesichts nur bedingter Abwehrmechanismen nur unvollständig. Damit möchte sich der CDU-Bundestagsabgeordnete Kai Wegner nicht zufrieden geben. Auf Anregung von vier CDU-Bezirksbaustadträten hat er sich jetzt schriftlich an das Bundesministerium für Finanzen und an das für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung gewandt und entsprechende Gesetzesveränderungen gefordert.
Kai Wegner, CDU-Bundestagsabgeordneter und Vorsitzender der CDU Spandau:
„Immer mehr Menschen beklagen zu Recht die Zunahme von Spielhallen in Wohngebieten, weil Sie damit eine Verödung von Geschäftsstraßen und Quartieren verbinden. Darüber hinaus zahlen potentielle Spielhallenbetreiber häufig eine Miete für Ladenlokale, die ein Einzelhändler sonst nicht zahlen kann. Hinzu kommt das wenig ästhetische Erscheinungsbild von Spielhallen, in deren Nähe sich dann häufig noch Wettbüros zusätzlich ansiedeln.
Aus meiner Sicht ist es dringend erforderlich, dass der Bundesgesetzgeber die Kommunen gegen die städtebaulich unerwünschte Massierung von Spielhallen in Wohngebieten unterstützt. Eine Möglichkeit wäre die entsprechende Veränderung der Baunutzungsverordnung in den §§ 4, 4a. Vergnügungsstätten müssten demnach in allgemeinen und besonderen Wohngebieten für unzulässig erklärt werden. Vergnügungsstätten in Mischgebieten könnten in § 6 nur noch ausnahmsweise für zulässig erklärt werden, wenn die Bezirke dies erlauben. Die Entscheidungshoheit liegt dann ausschließlich beim zuständigen Bezirksamt. Darüber hinaus müsste § 7 der Baunutzungsverordnung so geändert werden, dass Vergnügungsstätten in Kerngebieten auch auf Grund einer unerwünschten Massierung verboten werden können.
Ich werde in den nächsten Wochen zusätzlich Gespräche mit meinen Kolleginnen und Kollegen in den zuständigen Bundestagsausschüssen führen, um für eine mögliche Initiative zu werben.“