Schiedsperson für Haselhorst und Siemensstadt
Für den Schiedsamtsbezirk Spandau 4 (Haselhorst und Siemensstadt) wird eine neue Schiedsperson gesucht. Vor dem Schiedsamt werden Klärungen in vor- und außergerichtlichen Rechtsstreitigkeiten nach dem Motto „vertragen statt klagen“ herbeigeführt.
Auf der Grundlage des Berliner Schiedsamtsgesetzes können folgende Streitigkeiten geklärt werden:
- Beleidigung
- Sachbeschädigung
- Hausfriedensbruch
- Körperverletzung
- Bedrohung
- Verletzung des Briefgeheimnisses
- vermögensrechtliche Ansprüche wie:
- Schmerzensgeld
- Beachtung der Hausordnung
- Bewahrung nachbarrechtlicher Belange
- Ausgenommen sind:
- erbrechtliche Angelegenheiten
- Unterhaltsstreitigkeiten
- Ehesachen
- Betreuungssachen
- Bürgschaften
Die Ausübung des Amtes erfolgt ehrenamtlich für fünf Jahre, daher handelt es sich nicht um eine arbeitsrechtliche Einstellung. Folgende persönlichen Voraussetzungen müssen zwingend erfüllt sein: Alter 30 bis 70 Jahre, Wohnsitz in Spandau, unbescholten und keine Beschränkung in der Verfügung des eigenen Vermögens. Die Bezirksverordnetenversammlung Spandau wählt aus den Bewerbungen die Schiedsperson aus.
Interessenten an dieser ehrenamtlichen Tätigkeit können eine kurze Bewerbung mit Lebenslauf bis zum 20.5.2011 beim Bezirkswahlamt im Rathaus Spandau (Zimmer 22, Carl-Schurz-Str. 2-6, 13597 Berlin) einreichen. Telefonische Rückfragen sind unter der Telefonnummer 90279-2316 möglich.