„Pro-Deutschlands“ „Mitgliederversammlung“ wird bundesweit auf rechten Internetplattformen beworben
In der Zeit vom 12. bis 25. März werden die „Internationalen Wochen gegen Rassismus“ begangen.
Als Gedenktag an das Massaker von Sharpeville im Jahre 1966 wurde der 21. März von den Vereinten Nationen zum “Internationalen Tag zur Überwindung von Rassendiskriminierung” ausgerufen. 1979 wurde dieser Gedenktag durch die Einladung der Vereinten Nationen an ihre Mitgliedstaaten ergänzt, eine alljährliche Aktionswoche der Solidarität mit den Gegnern und Opfern von Rassismus zu organisieren.
Bezirksbürgermeister Helmut Kleebank führt aus:
„Auch in Spandau wollen wir mit mehreren Aktionen gegen rassistische, antisemitische und fremdenfeindliche Tendenzen vorgehen. Integration und ein tolerantes Miteinander sollen gestärkt werden.“
Rechte Veranstaltung vorerst ohne gewünschten Veranstaltungsort
Ob zeitlich zufällig oder beabsichtigt ist nicht ganz klar. Eine sog. „Bürgerbewegung Pro-Deutschland“ will am 24. März die „Mitgliederversammlung“ ihrer Ortsgruppe Spandau in der Seniorenfreizeitstätte am Südpark in der Weverstraße abhalten. Bundesweit wird auf rechten Internetseiten für diese lokale „Mitgliederversammlung“ geworben. Gleichzeitig wird aufgefordert, diese zahlreich zu besuchen. Als anscheinend wichtigster Programmpunkt wird der Vortrag von Manfred Kleine-Hartlage unter dem Titel „Linke Lügen“ beworben.
In Spandau scheinen auf breiter Ebene Bürger und Organisationen ihren Protest gegen diese Veranstaltung ausdrücken zu wollen. Der Aufruf zu einem zu einem Flashmob auf Facebook gegen diese Veranstaltung brachte für den Initiator mehr Aufmerksamkeit, als ihm lieb war. Seine gesammelten persönlichen Kontaktdaten fanden sich auf einer rechten Plattform wieder.
Das Bezirksamt selbst zog die zuvor erteilte Genehmigung für diese Veranstaltung am 19.3. wieder zurück. Kern der Begründung ist der o. g. Vortrag. Es wird davon ausgegangen, dass die rechte Bürgerbewegung sich ihren Veranstaltungsort per Einstweiliger Verfügung erstreiten will.
Gegründet wurde PD 2005 in Köln. Im Juni 2010 entstand der bisher einzige Landesverband, welcher die Eigenbezeichnung pro Berlin führt. Von Anfang an ist sie aus den Schlagzeilen nicht mehr herausgekommen. Vereinfacht gesagt, kann man der „Bürgerbewegung“ eine gewisse Islam-Phobie unterstellen. Verbindungen zu europäischen rechten Vereinigungen bestätigen dies. Durchgestrichene Moscheen sind eines ihrer auffälligsten Symbole.
Dazu ein kleiner Ausschnitt eines Wikipedia-Artikels:
So hielt die Partei nach den Anschlägen in Norwegen 2011 zwei Tage später eine Demonstration mit 15 Teilnehmern in der Nähe der norwegischen Botschaft ab. Berlins regierender Bürgermeister Klaus Wowereit, verschiedene Lokalmedien und Kritiker verurteilten die Veranstaltung als „unerträglich“. Sie warfen der Partei eine Verhöhnung der Opfer und Wahlkampf auf Kosten der Toten vor. Die Polizei musste die Demonstration direkt vor der Botschaft verbieten, damit Angehörige und Staatsbürger nicht in ihrer Trauer von den pro-Deutschland-Aktivisten gestört wurden.
Im August 2011 untersagte das Landgericht Berlin pro Deutschland durch eine Einstweilige Verfügung die Verwendung des Slogans „Wählen gehen für Thilos Thesen“. Der Slogan verletze Sarrazins Recht am eigenen Namen.[16] Sarrazin bezeichnete den Slogan als „billig“ und distanzierte sich ausdrücklich von pro Deutschland.
Am 11. August 2011 wurden zwei Wahlhelfer – ein Kreisvorsitzender und ein Kandidat – von pro Deutschland festgenommen. Sie sollen nach einem Streit über Wahlplakate mit dem Slogan „Wählen gehen für Thilos Thesen“ einen Mann mit Migrationshintergrund durch die Straßen gejagt und mit dem Tode bedroht haben. Daraufhin griff ein Polizeioberkommissar in Zivil ein. Obwohl er den Wahlkämpfern von pro Deutschland seine Dienstmarke zeigte, griffen sie ihn an, attackierten ihn mit Pfefferspray und verletzten ihn so schwer, dass er ambulant behandelt werden musste und seinen Dienst nicht mehr ausführen konnte. Erst nach dem Eintreffen von polizeilicher Verstärkung konnte die Situation unter Kontrolle gebracht werden. Die Berliner Polizei ermittelt gegen die Wahlkampfhelfer wegen gefährlicher Körperverletzung, Bedrohung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Die Partei Bürgerbewegung pro Deutschland bestreitet die Vorwürfe und erstattete Anzeige gegen den Polizeibeamten.
Seit vielen Jahren wird „Pro-Köln“ vom Verfassungsschutz beobachtet. Ein Versuch, dies per Gerichtsbeschluss zu unterbinden scheiterte. Der 1. Senat des Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschied (OVG 1 B 111.10). „Die Erwähnung des Vereins „Bürgerbewegung pro Köln e.V.“ in den Verfassungsschutzberichten der Jahre 2008 bis 2010 als Verdachtsfall rechtsextremistischer Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung als deutscher Partner des Bündnisses „Städte gegen Islamisierung“ genügt den Anforderungen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes.“ Ziel der verschiedenen „Pro-Bewegungen“ ist es: „… einerseits gegen „islamische Parallelgesellschaften“ sowie den Bau von Großmoscheen zu protestieren und andererseits islamkritischen Gruppen und Verlagen ein Forum zu bieten.“ … Weiterhin wird der Tatbestand geschildert, das: „ausreichende Anhaltspunkte von gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichteten Bestrebungen des Klägers vorlägen, um von einem Verdachtsfall auszugehen. Dies ergebe sich aus der Zusammenarbeit mit rechtsextremistischen Vereinigungen im In- und Ausland, einer islamfeindlichen Agitation sowie fremdenfeindlichen Äußerungen.“
Während des Wahlkampfes im letzten Jahr hatte „Pro-Deutschland“ in vielen Berliner Bezirken versucht, in die Rathäuser zu gelangen. Ein Versuch, der – nicht immer – am öffentlichen und rechtlichen Widerstand scheiterte. Als PD im letzten April seinen Landesparteitag in Spandau abhalten wollte, scheiterten sie mit diesem Vorhaben. Sie mussten mit einem Hinterzimmer in einer Gastwirtschaft vorlieb nehmen.
Im Spandauer Wahlkampf fiel PD auch durch eine Verletzung der „Bannmeile“ auf, indem sie widerrechtlich alle Laternen in der Altstadt mit ihren Plakaten versah – ein Spuk, der innerhalb kurzer zeit wieder vorbei war.
Bezirk kann Nutzung der Räume auf bestimmte Veranstaltungen beschränken
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23.11.2011 – OVG 3 S 141.11 –
Kein Bundesparteitag der Bürgerbewegung pro Deutschland im Gemeinschaftshaus Lichtenrade
Der Bezirk Tempelhof-Schöneberg ist nicht verpflichtet, der Bürgerbewegung pro Deutschland das Gemeinschaftshaus Lichtenrade für den am 26. November 2011 geplanten Bundesparteitag zu überlassen.
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat auf die Beschwerde des Landes Berlin den Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 28. Oktober 2011 aufgehoben, mit dem der Bezirk Tempelhof-Schöneberg verpflichtet worden war, dem Bundesverband der Bürgerbewegung pro Deutschland das Gemeinschaftshaus Lichtenrade für seinen am 26. November 2011 geplanten Bundesparteitag zu überlassen. Der Antrag der Bürgerbewegung pro Deutschland auf Gewährung von Eilrechtsschutz wurde zurückgewiesen.
OVG: Bezirk kann Nutzung der Räume beschränkenZur Begründung hat das OVG ausgeführt: Träger öffentlicher Gewalt seien grundsätzlich nicht verpflichtet, ihre Räumlichkeiten politischen Parteien zu überlassen und dürften den Zugang beschränken, solange dies generell geschehe und alle Parteien in gleicher Weise betroffen seien. Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg gestatte die Nutzung seiner Räume lediglich den Kreisverbänden und Bezirksgruppen politischer Parteien, und zwar nur dann, wenn sich die geplante Veranstaltung auf deren „Zuständigkeitskreis“ beziehen. Diese Handhabung sei nicht willkürlich und daher von der Entscheidungsfreiheit der Verwaltung gedeckt. Sie schließe einen Anspruch des Bundesverbandes der Bürgerbewegung pro Deutschland auf Durchführung des Bundesparteitages im Gemeinschaftshaus Lichtenrade oder sonstigen Räumen des Bezirks grundsätzlich aus.
Das Spandauer Bündnis gegen Rechts lädt alle ein, die uns dabei unterstützen wollen, am 24. März zwischen 14 und 20 Uhr zum Seniorenclub Südpark zu kommen (Weverstraße 38, 13595 Berlin)
„Die von ‘Pro Deutschland’ haben bei den letzten Wahlen nur am untersten Rand gedümpelt, so wie sie es auch in ihren Inhalten tun: sie beliefern niedrigste Instinkte, wenn sie gegen Muslime und alles „Andersartige“ hetzen. …“
Anfahrt vom Rathaus Spandau:
Bus 131, 134, 135, 638, 639 bis Melanchthonplatz oder
Bus 136, 236 bis Adamstraße Pichelsdorfer Straße
SBgR, 20.03.2012
Spandau: Stimmen bei der Wahl zur Bezirksverordnetenversammlung am 18. September 2011
Endgültiges Ergebnis
Merkmal | BVV-Wahl 2011 |
BVV-Wahl 2006 |
Differenz | |||
---|---|---|---|---|---|---|
Absolut | in % | Absolut | in % | Absolut | in %-Punkten | |
Wahlberechtigte | 172.933 | X | 170.219 | X | 2.714 | X |
Wähler | 96.969 | 56,1 | 96.767 | 56,8 | 202 | -0,7 |
Gültige Stimmen | 95.117 | 98,1 | 94.353 | 97,7 | 764 | 0,4 |
Ungültige Stimmen | 1.812 | 1,9 | 2.237 | 2,3 | -425 | -0,4 |
SPD | 33.001 | 34,7 | 31.836 | 33,7 | 1.165 | 1,0 |
CDU | 34.954 | 36,7 | 36.797 | 39,0 | -1.843 | -2,3 |
GRÜNE | 9.196 | 9,7 | 6.165 | 6,5 | 3.031 | 3,2 |
DIE LINKE | 3.015 | 3,2 | 2.953 | 3,1 | 62 | 0,1 |
FDP | 1.508 | 1,6 | 5.619 | 6,0 | -4.111 | -4,4 |
NPD | 1.981 | 2,1 | X | X | 1.981 | 2,1 |
BIG | 757 | 0,8 | X | X | 757 | 0,8 |
pro Deutschland | 1.754 | 1,8 | X | X | 1.754 | 1,8 |
DIE FREIHEIT | 762 | 0,8 | X | X | 762 | 0,8 |
Konservative | 293 | 0,3 | X | X | 293 | 0,3 |
FWD | 106 | 0,1 | X | X | 106 | 0,1 |
PIRATEN | 6.418 | 6,7 | X | X | 6.418 | 6,7 |
WG PANTHER | 1.372 | 1,4 | X | X | 1.372 | 1,4 |