Standplatz für den Handel in der Altstadt Spandau zu vergeben

Beweglicher Straßenhandelsstand Carl-Schurz-Straße

Ballons
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Im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens wird in der Spandauer Altstadt ein Standplatz für das Aufstellen und Betreiben eines beweglichen Straßenhandelsstandes vergeben.

Auf einer Fläche von maximal 3,00 m (Tiefe) x 4,00 m (Breite) kann auf der Carl-Schurz-Straße (vor der Hausnummer 40 / Ecke Markt) voraussichtlich ab dem 1.Mai 2011 Handel betrieben werden. Die Sondernutzungserlaubnis durch das bezirkliche Tiefbauamt wird für drei Jahre (31.12.2013) erteilt. Eine Verlängerung ist möglich.

Ein reiner Imbissstand ist ausgeschlossen.

Interessenten können bis zum 30. April 2011 unter Angabe der Warenart, der gewünschten Standgröße (bis max. 4 m x 3 m), einer Kopie des Personalausweises und der Reisegewerbekarte ihre Unterlagen senden an:

  • Bezirksamt Spandau von Berlin
  • Abteilung Bauen, Planen und Umweltschutz
  • Tiefbauamt
  • Carl-Schurz-Straße 2/6
  • 13578 Berlin

oder im Raum 321a des Rathauses Spandau abgeben.

Folgende Gebühren werden im Falle einer Erlaubniserteilung erhoben:

  • Gebühr für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung für drei Jahre: 160,00 €
  • sowie Sondernutzungsgebühren bei 12 m² Stand- und Lagerfläche (ohne Imbissanteil): 204,00 € im Monat (je m²/Monat 17,00 €)
  • bzw. Sondernutzungsgebühren bei 12 m² Stand- und Lagerfläche (mit 49 % Imbissanteil): 345,12 € im Monat (je m²/Monat für 51% 17,00 €, für 49 % Imbissanteil 41,00 €).

Hierfür ist eine Lastschrifteinzugsermächtigung zu erteilen.

Die genauen Bedingungen sind auf der Startseite des bezirklichen Internetauftritts hinterlegt.

About Ralf Salecker

Ralf Salecker, freier Fotograf und Journalist (www.salecker.info)